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Urlaub in Griechenland: Geld zurück wegen blockierter Poolliegen


Autor: Stefan Lutter, Agentur dpa

Hannover, Freitag, 08. Mai 2026

Reservierte Sonnenliegen am Hotelpool können laut einem aktuellen Urteil den Reisepreis mindern. Anlass war die Beschwerde eines Griechenland-Urlaubers.
Reservierte Sonnenliegen am Hotelpool sorgen im Griechenland-Urlaub für Ärger. Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt nun die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen.


Es ist nicht immer einfach, sich im Urlaub eine Sonnenliege am Hotelpool zu sichern, da diese oft reserviert sind - und zwar fast schon traditionell mit Handtüchern. Ein Griechenland-Urlauber wollte dies nicht hinnehmen und forderte eine Rückzahlung. Ein Gericht in Hannover hat jetzt teilweise zu seinen Gunsten entschieden. 

Das Reservieren von Liegen ist auch anderorts ein Ärgernis. Die Ferieninsel Mallorca hat im vergangenen Jahr erklärt, sich vom Handtuchlegen an den Stränden verabschieden zu wollen. Stattdessen wird mit dem "Digitalen Handtuch" ein neues Kapitel für Strandbesucher geöffnet. Urlauber haben jetzt die Möglichkeit, Strandliegen und Sonnenschirme bequem online zu reservieren – häufig sogar schon mehrere Wochen im Voraus. Nur eine von 12 drastischen Änderungen, die den Tourismus auf Mallorca seit diesem Jahr komplett umkrempeln. 

Unzureichende Verfügbarkeit von Sonnenliegen: Reisender erhält teilweise Rückerstattung

Viele kennen das Problem: Endlich Urlaub, doch am Hotelpool sind die Sonnenliegen täglich von anderen Gästen mit Handtüchern blockiert. Das Amtsgericht Hannover hat in einem solchen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter eingreifen muss, andernfalls wird der Reisepreis entsprechend reduziert. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

In dem konkreten Fall klagte ein Urlauber gegen den Veranstalter und forderte 986,70 Euro vom Reisepreis zurück. Laut Gericht hat er darauf Anspruch. Ein Gerichtssprecher erklärte laut dpa allerdings, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Dennoch stärkt das Urteil die Rechte von Reisenden. Auch die EU hat kürzlich neue Schutzregeln für Pauschalreisen beschlossen. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei Stornierungen, Gutscheinen und Rückerstattungen bei außergewöhnlichen Ereignissen.

Liegen ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert, ohne dass Gäste sie nutzten

Der Kläger hatte beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos für 7186 Euro gebucht. Er wandte sich erfolglos an die Reiseleitung und das Hotelpersonal, da die Liegen am Pool entgegen der geltenden Regeln ab 6.00 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste sie nutzten. Der Pool war jedoch für seine Familie und die Kinder von Bedeutung.

Das Gericht befand, dass die Reise aufgrund der blockierten Liegen Mängel aufwies, weshalb der Reisepreis für die geltend gemachten zehn Tage täglich um 15 Prozent reduziert werden darf. Daraus ergeben sich 986,70 Euro. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte.

Gegen einen Mahnbescheid über die Summe legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte jedoch 350 Euro. Das Gericht entschied, dass der Kläger auch Anspruch auf die restlichen 636,70 Euro hat.

Blockierte Poolliegen können ein Reisemangel sein

Der dpa zufolge erklärte der Gerichtssprecher darüber hinaus, es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, dass in solchen Fällen ein Reisemangel vorliegen könne. In der Tat hat die Behörde laut eigener Mitteilung Ende 2023 in einem ähnlichen Fall auch der Klage eines Urlaubers zum Teil stattgegeben. Damals machte eine Familie ebenfalls auf einer griechischen Insel Urlaub. Ihr gebuchtes Hotel hatte sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen am Pool. Laut ausgeschilderten Regeln durften Gäste Liegen nicht länger als 30 Minuten reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen.

In der Praxis war es jedoch so, dass die Liegen oft deutlich länger mit Handtüchern besetzt waren. Die Hotelleitung und das Personal griffen dagegen nicht ein. Der Kläger und seine Familie hielten sich hingegen an die Regeln. Trotzdem fanden sie deshalb oft keine freien Liegen. Der pauschalreisende Kläger beschwerte sich mehrfach, es sei ihm und seiner Familie nicht möglich gewesen, Liegen zu nutzen. Der Reiseveranstalter hatte geäußert, dass lediglich ein Wettstreit um die besten Plätze am Pool vorliege – mit dem sprichwörtlichen "frühen Vogel" als Gewinner. Dennoch erkannte das Gericht eine "Mangelhaftigkeit einer Pauschalreise wegen vielfach reservierter Poolliegen", der Veranstalter musste einen Teil des Reisepreises zurückzahlen - wie im aktuellen Fall. 

Der erste Gedanke an den Sommer am Meer klingt nach Freiheit: Strand, Sonne, Salzluft und ein Handtuch im warmen Sand. Doch zwischen Strandurlaub, Strandmuschel, Hundestrand und Badevergnügen gelten oft klare Strandregeln, die überraschend weit reichen.