Urlaub in Bayern: Welche Corona-Regeln ab Pfingsten gelten
Autor: Redaktion
München, Freitag, 21. Mai 2021
Seit Freitag, 21. Mai 2021, dürfen Campingplätze, Hotels und Ferienwohnungen in Bayern wieder Gäste empfangen - eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz vorausgesetzt. Doch was ist eine stabile Inzidenz und was passiert, wenn der Wert überschritten wird. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat viele Fragen beantwortet
Es war die Entscheidung, auf die eine ganze Branche sehnsüchtig gewartet hat. Der Tourismus in Bayern darf rechtzeitig zum Pfingstwochenende wieder loslegen. Ab Freitag, 21. Mai 2021, dürfen Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen wieder Urlauber empfangen.
Geknüpft ist die Wiederauferstehung des Tourismus aber an einige Regeln und Voraussetzungen. Welche das sind, wie viele Menschen kommen dürfen und unter welchen Gegebenheiten Urlauber sogar vorzeitig abreisen müssten, erläutert das Bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage von infranken.de.
Urlaub 2021 in Bayern: Inzidenz, Corona-Tests, Öffnungen - das gilt ab Pfingsten
Ab dem 21. Mai 2021 dürfen Hotels, Campingplätze & Co. in Regionen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz wieder öffnen. Wann ist eine Inzidenz stabil?
Für die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos sowie für Sportangebote und ebenso für Angebote aus Hotellerie und Tourismus gilt Folgendes: Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit entsprechenden Konzepten Öffnungen beschließen.
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Eine stabile bis rückläufige Entwicklung des Infektionsgeschehens ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Anschließend sind zwei Tage als Karenzzeit zur Umsetzung vorgesehen. Am 8. Tag können die Öffnungsschritte erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Pfingstwochenende: Um insbesondere den Hotelbetrieben eine zeitgerechte Öffnung zu den Pfingstferien zu ermöglichen, kann die notwendige Allgemeinverfügung im Zeitraum vom 21. Mai bis 24. Mai bereits einen Tag früher veröffentlicht werden, so dass die Öffnungen ab dem 7. Tag erfolgen können.
Was genau ist in Gebieten mit stabiler Inzidenz unter 100 erlaubt?
Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise. Zudem müssen sich Gäste während des gesamten Aufenthalts alle 48 Stunden erneut auf Corona testen.
Restaurantbetrieb von Beherbergungsbetrieben ist auch im Innenbereich für Hotelgäste bis 22 Uhr zulässig. Erlaubt sind auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote (z. B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) für Gäste.
Ab dem 21. Mai 2021 sind außerdem folgende touristische Angebote zulässig: