Urlaub im Internet zu buchen, erscheint nicht schwer. Doch aufgepasst: Nicht immer stecken hinter den schönen Fotos und günstigen Preisen seriöse Anbieter. Es gibt aber Anhaltspunkte, wie du Fake-Angebote erkennst.
- Vorsicht bei manchen günstigen Urlaubs-Angeboten
- Wie gehen die Abzocker vor?
- Tipps zur Fake-Enttarnung bei Reiseangeboten
- Negative Bewertungen sind am aussagekräftigsten
- Was kannst du machen, wenn du eine Fake-Reise gebucht hast?
Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein kennt sich mit touristischen Fake-Angeboten aus. Deshalb solltest du ihre Warnung ernst nehmen: "Im Internet werden leider mit schönen Fotos und günstigen Preisen auch Ferienwohnungen angeboten, die gar nicht existieren." Urlauber*innen, die darauf hereinfallen, stehen nach der Anreise vor leeren Grundstücken oder falschen Adressen. Typisch für Fake-Angebote: Geworben wird mit extrem günstigen Angeboten.
Fake-Angebot für Reisen: Wie gehen die Abzocker vor?
Im Internet sieht alles seriös aus. Auf professionell gestylten Seiten, die oftmals bekannten Reiseanbietern zum Verwechseln ähnlich sind, gibt es supergünstige Angebote. Meistens handelt es sich um Ferienwohnungen oder Flüge. Soziale Medien wie Facebook sind der bevorzugte Ort für die Reiseschnäppchen. Die Kommunikation läuft meist über diese Seite bzw. bei extra Reiseseiten über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Viber. Besonders schwer sind Fake-Angebote zu erkennen, wenn sie direkt auf den Seiten von booking.com, Airbnb oder FeWo-direkt zu finden sind. In diesen Fällen stehen die Offerten zusammen mit seriösen Angeboten, was eine Unterscheidung erheblich erschwert.
Stutzig solltest du immer sein, wenn das Angebot besonders niedrig ist. Den Reisepreis komplett im Voraus zu zahlen, ist in der Branche unüblich: Reiseveranstalter dürfen nur dann eine Anzahlung bis 20 Prozent verlangen (Urteil Bundesgerichtshof (BGH) vom 9.12.2014, Az.: X ZR 85/12), wenn sie einen Reisesicherungsschein (das Reiserecht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §§ 651 a-y) ausstellen. Ausnahmen gelten dabei bei einzelnen Flugreisen und Buchungen von Unterkünften.
Außerdem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen entsprechenden Hinweis enthalten. Den restlichen Betrag verlangen seriöse Anbieter frühestens 30 Tage vor Reiseantritt. Du solltest also auf keinen Fall direkt den kompletten Betrag überweisen. Wie negativ das ausgehen kann, darüber hat inFranken.de am Beispiel eines Ehepaars aus Oberfranken berichtet.
Tipps zur Fake-Enttarnung bei Reiseangeboten
Tipps zur Fake-Enttarnung bei Reiseangeboten haben die Verbraucherzentrale und der ADAC zusammengetragen.
- Außergewöhnlich günstige Preise: Auffällig günstige Preise im Vergleich zu den Mitbewerbern sind fast immer ein Hinweis auf unseriöse Angebote.
- Soziale Netzwerke nicht für Buchung nutzen: Bei Angeboten und Tipps in sozialen Netzwerken solltest du misstrauisch sein. Namhafte Reiseanbieter schalten hier zwar Werbung - eine Buchung ist jedoch nicht üblich. Es empfiehlt sich, nicht über die in sozialen Netzwerken angebotenen Links zu gehen, sondern die Reiseanbieterseiten direkt aufzusuchen.
- Internetseite des Anbieters besuchen: Handelt es sich um neue und unbekannte Anbieter, solltest du dir diese genauer anschauen. In jedem Fall ein alarmierender Mangel: das fehlende Impressum. In diesem Fall lieber auf das Urlaubsschnäppchen verzichten. Ohne Impressum hast du keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen.
- Impressum prüfen: Ist das Impressum vorhanden, kannst du den Geschäftssitz über Suchmaschinen und Satellitenbilder kontrollieren. Prüfe in jeden Fall Namen, Telefonnummer und Anschrift.
- Mietvertrag beachten: Bei Buchung im Internet und direkt bei den Vermieter*innen besteht die Gefahr, dass ausländisches Mietrecht gilt. Prüfe die AGB. Wenn möglich, sollte deutsches Mietrecht und ein Gerichtsstand in Deutschland vereinbart sein.