Corona-Urlauber: Test-Pflicht für Risiko-Rückkehrer - Das müssen Sie wissen
Autor: Tobias Utz
Franken, Mittwoch, 05. August 2020
Für Urlaubsrückkehrer gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Test-Pflicht. Was Sie alles zur Corona-Testung wissen müssen, erfahren Sie hier kompakt im Überblick.
Urlaubsrückkehrer müssen sich nach der Ankunft in Deutschland auf das Coronavirus "Sars-CoV-2" testen lassen. Dafür gelten allerdings bestimmte Bedingungen. Das hat die Bundesregierung zuletzt beschlossen, nachdem eine Einigung mit den Bundesländern erzielt werden konnte. Die Test-Pflicht gilt ab Samstag (8. August 2020).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte zuletzt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen". Neben den Reihentestungen für Urlauber gibt es bereits freiwillige Tests, wie zum Beispiel am Airport Nürnberg.
Test-Pflicht für Corona-Urlauber: Alle Details im Überblick
Urlauber, die wieder nach Hause wollen, müssen einige Details bezüglich der Corona-Tests beachten. inFranken.de fasst kompakt zusammen, was wichtig ist.
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Wird wirklich jeder Urlaubsrückkehrer getestet?
Nein. Alle Touristen, die in einem Risikogebiet waren, müssen sich testen lassen. Das "Robert-Koch-Institut (RKI)" führt eine Liste, welche Länder dazu zählen: Welche das sind, finden Sie hier.
Wer beispielsweise Urlaub in einem Land macht, das nicht als Risikogebiet ausgewiesen ist, muss sich nicht auf das Coronavirus testen lassen. Die Test-Pflicht für Heimkehrer aus Risikogebieten gilt unabhängig davon, ob die Urlauber mit dem Flugzeug, dem Auto oder dem Bus unterwegs sind.
Wie wird getestet?
Mit einem Rachenabstrich: An deutschen Flughäfen werden zentrale Teststellen eingerichtet, die Urlaubsrückkehrer unmittelbar nach ihrer Ankunft im Empfang nehmen sollen. Dabei wird mit der Bundespolizei kooperiert. Hier erklären wir, wie dort ein Corona-Test abläuft und was Urlaubsrückkehrer davon halten.
Reisende, die mit dem Bus oder dem Zug unterwegs sind, bekommen bereits während der Rückfahrt ein Infoblatt zur Testung ausgeteilt. Auf einer "Aussteigekarte" müssen persönliche Details und Angaben zum Urlaub angegeben werden. Diese wird anschließend in eine Kartei des jeweiligen "Landesamtes für Gesundheit" weitergeleitet. Das Vorgehen der Bundesländer variiert ab diesem Punkt. In Bayern gibt es beispielsweise Testzentren an den drei großen Grenzübergängen sowie in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München.