Hintergrund sind mehrere Vorfälle mit defekten Lithium-Batterien, die zu Bränden an Bord führten oder führen könnten. Lose Akkus gelten als unterschätztes Sicherheitsrisiko im Luftverkehr. Zusätzlich hat die IATA ab dem 1. Januar 2026 neue Vorschriften für den Ladezustand (State of Charge) von Lithium- und Natriumbatterien verabschiedet, die den Transport weiter reglementieren.
Aktuelle Powerbank-Regeln bei ausgewählten Fluggesellschaften (Stand Februar 2026):
Verschiedene Airlines haben unterschiedliche Zeitpunkte für die Umsetzung der verschärften Regelungen gewählt. Während die Lufthansa Group ihre Bestimmungen am 15. Januar 2026 einführte, gelten bei anderen Fluggesellschaften teilweise abweichende Fristen oder Spezifikationen. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Airlines und ihrer aktuellen Powerbank-Vorschriften:
- Air Busan (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
- Air France (Frankreich, Air France-KLM Group): Powerbanks bis 100 Wh ausschließlich im Handgepäck, müssen dabei stets zugänglich und unter Aufsicht der Passagiere sein; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck grundsätzlich verboten
- Air Seoul (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
- American Airlines (USA): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; bis zu zwei Powerbanks zwischen 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
- Asiana Airlines (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
- Austrian Airlines (Österreich) → siehe Lufthansa Group
- Brussels Airlines (Belgien) → siehe Lufthansa Group
- Cathay Pacific (Hongkong): seit 7. April 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Powerbanks müssen während des Fluges unter dem Vordersitz verstaut werden, nicht im Overhead-Fach; Aufgabegepäck verboten
- China Southern Airlines (China): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh: max. 15 tragbare Geräte und max. 20 Ersatzbatterien pro Person ohne Deklarationspflicht; 100–160 Wh: max. zwei Exemplare, müssen beim Check-in deklariert werden; strenge Kontrollen an chinesischen Flughäfen; seit 28. Juni 2025: Powerbanks ohne 3C-Sicherheitszertifizierung (China Compulsory Certification) sind verboten; Aufgabegepäck verboten
- Condor (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
- Corendon Airlines (Türkei): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; es gelten die Standard-IATA-Regeln; aktuelle Regelungen sollten vor Abflug auf der Website der Airline geprüft werden
- Delta Air Lines (USA): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Einschränkung (max. 20 Ersatzbatterien); 100–160 Wh mit Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
- Discover Airlines (Deutschland) → siehe Lufthansa Group
- EasyJet (Vereinigtes Königreich): Powerbanks bis 100 Wh (max. 27.000 mAh) im Handgepäck gestattet; Nutzung an Bord grundsätzlich erlaubt; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten; aktuelle Nutzungsregelungen sollten vor Abflug auf der Website der Airline geprüft werden
- Edelweiss Air (Schweiz) → siehe Lufthansa Group
- Emirates (Vereinigte Arabische Emirate): seit 1. Oktober 2025: Powerbanks ausschließlich im Handgepäck; maximal eine Powerbank bis 100 Wh erlaubt; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Powerbank muss unter dem Vordersitz oder in der Sitztasche verstaut werden; Mitnahme im Aufgabegepäck nicht gestattet; Regelung für 100–160 Wh sollte vorab direkt mit der Airline geklärt werden
- Etihad Airways (Vereinigte Arabische Emirate): seit Oktober 2025: Maximal eine Powerbank bis 100 Wh im Handgepäck; Kapazität muss klar auf dem Gerät angegeben sein; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck verboten
- Eurowings (Deutschland) → siehe Lufthansa Group
- Finnair (Finnland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
- Iberia (Spanien): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
- Jet2 (Vereinigtes Königreich): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten
- Jetstar (Australien) → siehe Qantas Group
- Jin Air (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
- KLM (Niederlande, Air France-KLM Group): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Genehmigung; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); über 160 Wh verboten; Aufgabegepäck nicht gestattet
- Korean Air, Asiana Airlines, Jin Air, Air Busan, Air Seoul / Hanjin Group (Südkorea): seit 26. Januar 2026: Komplettes Nutzungsverbot von Powerbanks zum Aufladen von Geräten an Bord; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (max. fünf Powerbanks, je max. 100 Wh); Hintergrund ist ein Brandvorfall im Januar 2025, bei dem eine Powerbank an Bord einer Air-Busan-Maschine in Brand geriet; alle fünf Fluggesellschaften gehören zur Hanjin Group
- Lufthansa Group (Deutschland): seit 15. Januar 2026: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord vollständig verboten; maximal zwei Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle zwischen 100–160 Wh nur mit Genehmigung der Airline; Powerbanks über 160 Wh grundsätzlich verboten; betrifft Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover, Edelweiss, Air Dolomiti
- Marabu Airlines (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle über 100 Wh nur mit vorheriger Genehmigung der Airline; Aufgabegepäck verboten
- Norwegian Air Shuttle (Norwegen): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
- Pegasus Airlines (Türkei): seit August 2025: Nutzung von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelung folgt den Vorgaben der türkischen Luftfahrtbehörde DGCA
- Qantas, QantasLink, Jetstar / Qantas Group (Australien): seit 15. Dezember 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
- Qatar Airways (Katar): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Genehmigung; 100–160 Wh mit Genehmigung (max. zwei); Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck verboten
- Ryanair (Irland): Maximal zwei Powerbanks bis 100 Wh ausschließlich im Handgepäck; Nutzung an Bord erlaubt; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten
- Scoot (Singapur) → siehe Singapore Airlines
- Singapore Airlines, Scoot (Singapur): seit 1. April 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks während des gesamten Flugs verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
- SunExpress (Türkei/Deutschland): Powerbanks nur im Handgepäck; es gelten die Standard-IATA-Regeln (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); da SunExpress unter türkischer Aufsicht fliegt, kann das DGCA-Nutzungsverbot für Powerbanks ebenfalls gelten – aktuelle Regelungen sollten unbedingt vor Abflug direkt bei der Airline geprüft werden
- Swiss International Air Lines (Schweiz) → siehe Lufthansa Group
- TAP Air Portugal (Portugal): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
- Thai Airways (Thailand): Nutzung von Powerbanks während des gesamten Flugs verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
- TUI Group / TUIfly (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; maximal zwei einzelne Lithium-Batterien pro Person; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten; kein explizites Nutzungs- oder Ladeverbot während des Fluges; es gelten die Standard-IATA-Regeln
- Turkish Airlines (Türkei): seit August 2025: Powerbanks nur im Handgepäck; Nutzung und Laden an Bord vollständig verboten; Verbot folgt einer Sicherheitsempfehlung der türkischen Luftfahrtbehörde DGCA nach einem Zwischenfall, bei dem eine Powerbank zwischen Sitze fiel und einen Sicherheitsvorfall verursachte; maximal 100 Wh ohne Genehmigung; Aufgabegepäck verboten
- United Airlines (USA): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Einschränkung; bis zu zwei Batterien zwischen 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
- Virgin Australia (Australien): seit 1. Dezember 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (bis 100 Wh); bis 160 Wh mit vorheriger Genehmigung und Deklaration beim Check-in; Aufgabegepäck verboten
- Vueling (Spanien): Powerbanks nur im Handgepäck; es gelten die Standard-IATA-Regeln (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten; aktuelle Regelungen sollten vor Abflug geprüft werden
- Wizz Air (Ungarn): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle zwischen 100–160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung von Wizz Air; Nutzung und Aufladen von Geräten an Bord über Powerbank verboten; Aufgabegepäck verboten
Reisende sollten vor Abflug unbedingt die Website der jeweiligen Fluggesellschaft konsultieren, um sicherzugehen, dass die mitgeführten Powerbanks den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere die Wattstunden-Angabe ist entscheidend. Diese lässt sich aus der Milliamperestunden-Kapazität und der Spannung berechnen. Ein Beispiel: Powerbank 20.000 mAh × 3,7 Volt ÷ 1.000 = 74 Wattstunden – eine solche 20.000-Milliamperestunden-Powerbank liegt demanch unter der 100-Wh-Grenze und darf problemlos mitgeführt werden.
Kurzschlusssiche Verpackung nötig
Lose Geräte müssen laut Hersteller Anker kurzschlusssicher verpackt sein, etwa durch die Originalverpackung, einen Schutzbeutel oder abgeklemmte Kontakte. Passagiere sollten darauf achten, dass die Powerbank während des gesamten Fluges griffbereit im Handgepäck verstaut bleibt und nicht in Gepäckablagen verschwindet, wo sie im Notfall schwer erreichbar wäre. Fluggesellschaften empfehlen zudem, defekte oder beschädigte Akkus gar nicht erst mitzuführen, da diese ein besonders hohes Risiko darstellen. Wer unsicher ist, ob die eigene Powerbank den Anforderungen genügt, kann sich vor dem Flug beim Check-in oder direkt bei der Airline informieren.
Alternativ zur Powerbank bieten viele Fluggesellschaften mittlerweile USB-Anschlüsse oder Steckdosen an den Sitzen an, über die elektronische Geräte während des Fluges geladen werden können. Passagiere, die auf eine Powerbank angewiesen sind, sollten diese vollständig aufladen, bevor sie zum Flughafen aufbrechen, und darauf achten, dass die Kapazität für die Reisedauer ausreicht. Bei längeren Flügen oder Anschlussverbindungen kann es sinnvoll sein, eine zweite, kleinere Powerbank mitzunehmen, sofern die Gesamtzahl von zwei Stück nicht überschritten wird. Wichtig ist auch, die Powerbank stets sicher zu verstauen, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden, die zu Kurzschlüssen oder Überhitzung führen könnten.
Verstöße gegen die neuen Regelungen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Airlines sind berechtigt, Passagiere vom Boarding auszuschließen, wenn diese nicht konforme Powerbanks mitführen oder sich weigern, die Geräte ordnungsgemäß zu verstauen. In einigen Fällen können auch Bußgelder verhängt werden, insbesondere wenn durch das Fehlverhalten Sicherheitsrisiken entstehen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren und im Zweifelsfall lieber auf eine kleinere, regelkonforme Powerbank zurückzugreifen, als am Flughafen Probleme zu riskieren. Wer trotz der neuen Einschränkungen nicht auf mobile Energie verzichten möchte, sollte beim Kauf besonders auf die Wattstunden-Angabe achten: aktuelle Testsieger unter den Powerbanks bieten hohe Kapazitäten bei kompakten Abmessungen und sind damit ideal für Flugreisende, die die erlaubten Grenzen optimal ausschöpfen wollen. Modelle unter 100 Wh lassen sich in den meisten Fällen problemlos mitnehmen – ohne Genehmigung und ohne Diskussionen am Gate.
Flüssigkeiten im Handgepäck: Die 100-ml-Regel gilt auch 2026 weiter
Wer 2026 mit dem Flugzeug verreist, muss sich weiterhin an die strengen Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck halten. Die seit 2006 geltende 100-Milliliter-Regel bleibt an den meisten deutschen Flughäfen bestehen, auch wenn moderne CT-Scanner theoretisch größere Mengen erlauben würden. Pro Passagier dürfen maximal zehn Behälter mit jeweils höchstens 100 Millilitern Inhalt mitgeführt werden, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter. Dabei kommt es auf die aufgedruckte Höchstfüllmenge an, nicht auf den tatsächlichen Inhalt – eine 150-ml-Flasche bleibt verboten, selbst wenn sie nur halb gefüllt ist.
Zu den Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke, sondern auch Cremes, Gels, Lotionen, Parfüms, Zahnpasta, Deos und sogar streichfähige Lebensmittel wie Honig oder Nutella. Ausnahmen gelten für Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, sowie für Babynahrung und Spezialnahrung. Diese dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden, sollten aber bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Duty-Free-Einkäufe nach der Sicherheitskontrolle unterliegen ebenfalls nicht der Beschränkung und können problemlos mit an Bord genommen werden.
Obwohl einige Flughäfen wie Köln/Bonn, München und Berlin bereits neue CT-Scanner installiert haben oder bis Sommer 2026 vollständig umrüsten wollen, bleibt die 100-ml-Regel vorerst in Kraft. Der Grund: Bei Zwischenlandungen oder Rückflügen könnten Passagiere auf Flughäfen mit älterer Technik treffen, wo die strengen Regeln noch gelten. Reisende sollten sich daher vor jedem Flug über die aktuellen Bestimmungen ihres Abflughafens informieren und im Zweifelsfall konservativ packen – nichts ist ärgerlicher, als wegen einer zu großen Shampooflasche aus der Warteschlange geholt zu werden.
E-Zigaretten und Vapes im Flugzeug: Nur im Handgepäck erlaubt
Dampfer müssen beim Fliegen besonders aufpassen: E-Zigaretten und Vapes dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, niemals im Aufgabegepäck. Grund sind die verbauten Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigung oder Kurzschluss ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Diese Regelung gilt weltweit seit mehreren Jahren und betrifft alle Arten von elektronischen Zigaretten – von kompakten Pod-Systemen über Einweg-Vapes bis hin zu leistungsstarken Box Mods. Auch Ersatzakkus müssen zwingend ins Handgepäck und sollten in speziellen Transportetuis verstaut werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Das Dampfen an Bord ist strikt verboten, ebenso wie das Aufladen der Geräte während des Fluges. E-Liquids unterliegen den gleichen Bestimmungen wie andere Flüssigkeiten im Handgepäck – das bedeutet: maximal 100 Milliliter pro Flasche, verpackt im durchsichtigen Ein-Liter-Beutel. Wer größere Mengen mitnehmen möchte, muss diese im Aufgabegepäck verstauen. Bei der Sicherheitskontrolle sollten E-Zigaretten separat vorgezeigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Besonders wichtig: Die Regelungen zur Mitnahme von E-Zigaretten können je nach Zielland stark variieren. In einigen Ländern sind E-Zigaretten komplett verboten oder unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Reisende sollten sich daher vor Abflug über die gesetzlichen Vorschriften am Zielort informieren, um bei der Einreise keine bösen Überraschungen zu erleben. Wer auf Nummer sicher gehen will, packt seine E-Zigarette kurzschlusssicher ein und hält sie während des gesamten Fluges griffbereit im Handgepäck – für den Notfall und zur Vorlage bei Kontrollen.
Feuerzeug im Flugzeug: Nur am Körper erlaubt
Die Mitnahme von Feuerzeugen im Flugzeug ist streng reglementiert und sorgt bei vielen Reisenden für Verwirrung. Pro Person ist genau ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer erlaubt – allerdings nur, wenn es direkt am Körper getragen wird, etwa in der Hosentasche. Weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck dürfen Feuerzeuge verstaut werden, da Benzin- oder Gasreste ein erhebliches Brand- und Explosionsrisiko darstellen.
Nicht alle Feuerzeuge sind gleichermaßen erlaubt: Zugelassen sind ausschließlich herkömmliche Flüssiggas-Feuerzeuge und einfache Einwegfeuerzeuge. Benzinfeuerzeuge, Sturmfeuerzeuge, Bunsenbrenner, Camping-Kocher und ähnliche Geräte sind komplett verboten. Auch bei Streichhölzern gibt es Einschränkungen: Erlaubt sind nur Sicherheitsstreichhölzer, die sich ausschließlich an der Reibfläche der Schachtel entzünden lassen. Selbstentzündliche Streichhölzer, sogenannte Überallzündhölzer, dürfen nicht mitgeführt werden.
Wird bei der Sicherheitskontrolle ein Feuerzeug im Koffer entdeckt, kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen. Das Gepäckstück kann im Auftrag und unter Aufsicht der Polizei geöffnet werden, um den verbotenen Gegenstand zu entfernen. Raucher sollten ihr Feuerzeug daher vor dem Check-in aus dem Koffer nehmen und in die Hosentasche stecken. Am Zielort angekommen, lässt sich bei Bedarf problemlos ein neues Feuerzeug kaufen – das spart Ärger bei der Kontrolle und sorgt für einen entspannten Start in den Urlaub.
Ebenfalls mit Vorsicht zu genießen sind sogenannte Flug-Flatrates, die oft mit versteckten Kosten, automatischer Verlängerung und schwer durchschaubaren Kündigungsbedingungen verbunden sind. Verbraucher sollten das Kleingedruckte genau prüfen, bevor sie sich für ein solches Modell entscheiden.
Wer seine Reise möglichst günstig planen will, sollte wissen, dass laut einer Auswertung von Expedia der Abreisetag einen größeren Einfluss auf den Flugpreis hat als der Buchungszeitpunkt. Wer flexibel ist und unter der Woche fliegt, kann demnach deutlich sparen – ein Faktor, der beim Reisebudget 2026 nicht unterschätzt werden sollte.
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