Neue EU-Regeln für Pauschalurlaub: Das ändert sich jetzt für Reisende
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Freitag, 13. März 2026
Das EU-Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Künftig gelten erweiterte Stornierungsrechte und klare Vorgaben für Reisegutscheine.
Der Sommerurlaub ist gebucht, die Vorfreude groß – doch dann kommt alles anders. Naturkatastrophen, Pandemien oder politische Krisen können Reisepläne von heute auf morgen zunichtemachen. In solchen Situationen stehen Pauschalreisende oft vor der Frage: Bekomme ich mein Geld zurück oder muss ich einen Gutschein akzeptieren? Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die bisherigen EU-Regeln Lücken aufwiesen. Viele Reiseveranstalter boten damals nur Gutscheine an, während Verbraucher auf ihr Geld warteten. Das soll sich nun grundlegend ändern.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit neue Vorschriften zum Schutz von Pauschalurlaubern beschlossen. Die Reform bringt erweiterte Stornierungsrechte, klare Vorgaben für Reisegutscheine und schnellere Bearbeitungszeiten bei Beschwerden. Du kannst künftig auch bei außergewöhnlichen Ereignissen am Abreiseort kostenfrei von deiner Buchung zurücktreten. Gutscheine bleiben freiwillig – wer lieber eine Rückerstattung möchte, hat innerhalb von 14 Tagen Anspruch darauf. Die neuen Regeln müssen noch von den EU-Mitgliedstaaten formal angenommen werden und treten voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2026 in Kraft.
Umfassende Neuregelungen: Diese neuen Rechte gelten jetzt für deine Pauschalreise
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, 12. März 2026, in Straßburg mit überwältigender Mehrheit neue Vorschriften zum Schutz von Pauschalreisenden verabschiedet. 537 Abgeordnete stimmten laut der EU-Kommission für die Reform, lediglich zwei dagegen, 24 enthielten sich. Die Neuregelung war zuvor in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden und soll Verbrauchern künftig deutlich mehr Rechte bei Stornierungen und Rückerstattungen einräumen.
Eine zentrale Änderung betrifft die Bedingungen für kostenlose Stornierungen. Bisher konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten. Die aktualisierten Vorschriften weiten dieses Recht erheblich aus: Künftig gilt es dem Europäischen Parlament zufolge auch bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignissen am Abreiseort sowie bei Vorkommnissen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden.
Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden werden, soll vom Einzelfall abhängig sein. Offizielle Reiseempfehlungen können hierfür als Anhaltspunkte dienen.
Klarheit bei Reisegutscheinen – nach Corona-Erfahrungen
Die Corona-Pandemie hatte Lücken in der bestehenden Gesetzgebung offenbart. Reisegutscheine waren während der Pandemie weitverbreitet, als Veranstalter massenhaft Reisen absagten. Die neue Richtlinie führt, wie die EU-Kommission berichtet, nun erstmals klare Regeln für solche Gutscheine ein:
- Reisende können das Angebot eines Gutscheins ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung verlangen
- Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein
- Nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen vollständig erstattet werden
- Unternehmen dürfen die Auswahl an Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken