- Was musst du tun, wenn du ein Tier findest?
- Bei wem musst du es melden?
- Kannst du es behalten?
- Wer trägt die Kosten?
- Wie findest du den oder die Eigentümer*in?
Es geschieht leider oft. Tiere gehen laufen oder werden einfach ausgesetzt. Manchmal suchen sie sich ein neues zu Hause oder du findest es am Straßenrand. Wie musst du nun vorgehen? Was ist zu beachten?
Du findest ein Tier – was jetzt?
Du gehst morgens aus dem Haus und da sitzt sie. Schaut dich mit großen Augen an, streicht um deine Beine. Oder er wedelt mit dem Schwanz, schnuppert an dir. Vielleicht siehst du auch unterwegs auf einmal eine Kiste, die verdächtig rappelt. Oder angebunden an einen Baum, ein armes Geschöpf, das völlig verstört ist. Ein Hund oder eine Katze. Auf der Suche nach Wärme, Geborgenheit, Futter, einem zu Hause. Weggelaufen oder ausgesetzt. Was musst du jetzt tun?
Bedauerlicherweise ist es so, dass sich viele Menschen während der Corona-Pandemie ein Haustier angeschafft haben. Sie saßen zu Hause und hielten es für eine gute Idee, sich ein Haustier zuzulegen. Jetzt, auf einmal, stellen viele fest: Sie wollen es nicht mehr. Home-Office ist vorbei und ein Tier kostet Zeit. Und auch Geld. Doch das wird immer knapper. Im besten Fall werden die Tiere im Tierheim abgegeben. Aber viele Tierheime sind schon am Limit, können die Flut an Tieren nicht mehr bewältigen. Kein Platz und kein Geld. Viele haben bereits einen Aufnahmestopp verhängt, können kein Tier mehr annehmen. Dann werden die armen Geschöpfe einfach ausgesetzt. Irgendwo. Angeleint oder in Kisten abgestellt. Manche können sich befreien und irren umher. Und dann, plötzlich, bist du in der Situation, dass du da stehst, mit einem Tier. Kannst du es einfach behalten oder was machst du jetzt?
Zunächst einmal: Es gibt einen Unterschied zwischen einem herrenlosen Tier und einem Fundtier. Ein herrenloses Tier hatte nie Besitzer*innen oder wurden von diesen ausgesetzt. Ein Fundtier hingegen ist nach der Gesetzeslage ein Tier, bei dem anzunehmen ist, dass dieses im Besitz eines Menschen war. Anzeichen dafür können Tätowierungen, Mikrochips, Halsbänder, ein guter Pflegezustand, aber auch ein gewisses soziales Verhalten sein. Und das ist jetzt das Problem: Herrenlose Tiere müssen nämlich nicht zwingend vom Tierheim aufgenommen werden. So werden leider oft auch Fundtiere als "herrenlos" deklariert. Damit fallen sie nicht mehr in die Zuständigkeit des Tierheims.
Was machst du jetzt?
Zunächst einmal: Du kannst das Tier nicht ohne weiteres behalten. Auch wenn du dich sofort verliebt hast, musst du den Fund melden. Das geschieht im Normalfall beim örtlichen Tierheim oder bei der Gemeinde. Prinzipiell werden alle aufgefundenen Tiere dort abgegeben und versorgt. Diese prüfen auch, ob das Tier eine Tätowierung, einen Chip oder ein anderes Merkmal, mit dem der oder die Besitzer*in ausfindig gemacht werden kann, aufweist. Auch eine Untersuchung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin wird durch das Tierheim veranlasst. Diese*r entscheidet auch, ob das Tier eventuell wegen Krankheit in Quarantäne muss (z.B. Katzenschnupfen oder Parasiten). Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde.
Kann das Tierheim den Besitzer oder die Besitzerin ausfindig machen oder eine Person meldet sich dort, weil sie das Tier vermisst, so kann sie es wieder mitnehmen. Es ist wichtig, dass du ein Tier meldest, denn bei einer Nicht-Meldung kann ein*e Besitzer*in das Tier möglicherweise nicht wieder mitnehmen, da das Tierheim oder die Gemeinde keine Kenntnis vom Fund haben. Außerdem machst du dich, auch wenn du es gut meinst, der Fundunterschlagung schuldig. Dies kann im Extremfall als Diebstahl gewertet werden. Du kannst auch auf eigene Faust nach den Besitzer*innen suchen, indem du in der Nachbarschaft nachfragst oder Aushänge anfertigst. Die Frist für eine Wiederinbesitznahme beträgt normalerweise ein halbes Jahr. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten vorige Besitzer*innen einen Besitzanspruch. Nach Ablauf dieser Frist kann das Tierheim das Tier vermitteln und ein neues Zuhause suchen.
Wenn du auf ein totes Tier stößt, solltest du dies ebenfalls melden. Entweder beim Tierheim, in der Gemeinde oder aber auch bei der Polizei, damit der Kadaver möglichst entfernt werden kann, um so zu verhindern, dass sich Ratten oder andere Tiere daran zu schaffen machen. Überdies können so möglicherweise die Besitzer*innen wieder ausfindig gemacht werden. Auch wenn es traurig ist, aber so haben sie die Gewissheit, was aus ihrem Tier geworden ist. Sollte das Tier verletzt sein, so solltest du nicht versuchen, es selber zu fangen, wenn es sich dir nicht von alleine nähert. Ein verletztes Tier könnte möglicherweise verängstigt oder auch aggressiv sein, von der Infektionsgefahr abgesehen. Hier ist das Tierheim die richtige Anlaufstelle. Dort sind die Mitarbeitenden geschult und wissen, wie welches Verhalten angebracht ist.
Kannst du ein Fundtier pflegen?
Die Tierheime sind im Moment am Rande ihrer Kapazitäten und auch darüber. Auch ist es für viele Tiere Stress, sich auf einmal mit mehreren Artgenossen den Platz teilen zu müssen. Es ist möglich, in Absprache mit dem Tierheim das Tier, zumindest eine Weile, mit nach Hause zu nehmen und dort zu pflegen, bis sich die rechtmäßigen Besitzer*innen melden.
Einzelheiten, wie das vor sich geht, kannst du beim örtlichen Tierheim erfragen, auch wie die Kosten für Tierarzt etc. gehandhabt werden. Meldet sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit niemand, so kann das Tier dauerhaft bei dir bleiben, wenn alle Voraussetzungen, die das örtliche Tierheim vorgibt, erfüllt werden.
Doch was ist, wenn sich die Eigentümer*innen bei dir melden? Dann bist du verpflichtet, ihnen das Tier wieder auszuhändigen. Nun hast du vielleicht schon eingekauft und Geld für Katzenklo, Futter oder Leine ausgegeben. Diese Kosten kannst du, sofern diese erforderlich sind, von den Eigentümer*innen zurückverlangen. Auch wenn du Kosten für Tierarzt, Medikamente oder ähnliches hattest, die dir nicht vom Tierheim oder der Gemeinde erstattet wurden, kannst du diese den Eigentümer*innen geltend machen. Generell werden Aufwendungen für die Betreuung nur für die ersten vier Wochen von der Gemeinde übernommen. Danach trittst du in Vorleistung. Sollte das Tier bei dir bleiben, sei es, weil sich niemand meldet oder aber die Besitzer*innen es bei dir lassen wollen, so sind dies normalen Kosten, die dir entstehen.
Fazit
Egal, ob das Tier ausgesetzt wurde oder weggelaufen ist. Wenn du es findest, so musst du dich an bestimmte Regeln halten. Auch wenn du es gerne behalten möchtest, kann es passieren, dass die Besitzer*innen einfach nur glücklich sind, es wiederzubekommen. Doch vielleicht möchtest du dann selber eine Katze oder einen Hund haben. Dann wende dich an dein Tierheim. Dort steht man dir zur Seite und kann dir das für dich passende Tier vermitteln, dem du ein liebevolles Zuhause geben kannst.