Season-Pass, Skins und Lootboxen: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt Eltern Ratschläge, um unerwünschte Rechnungen von Spieleentwicklern aus anderen EU-Ländern zu vermeiden.
Videospiele boomen und das seit Jahren: Die Gaming-Industrie macht weltweit gesehen mehr Umsatz, als die Musik- und die Kinofilmindustrie zusammen, ergab eine Auswertung von Statista bereits 2019. Laut Statista ist der deutsche Games-Markt der größte in Europa und belegt weltweit Platz 5, mit einem Umsatz von rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Laut dem Newzoo Global Games Market Report 2024 erfreuen sich über 450 Millionen Europäer an Videospielen. Besonders junge Leute finden daran Gefallen: Die JIM-Studie 2024 zeigt, dass in Deutschland 73 Prozent der Kinder und Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche auf Smartphones oder Computern spielen.
Kostenfalle Gratis-Games: Europäisches Verbraucherzentrum warnt Eltern
Besonders populär sind die "Free-to-Play"-Spiele wie Fortnite, Roblox, Brawl Stars oder Clash of Clans. In einer Pressemitteilung warnt das Europäische Verbraucherzentrums (EVZ): Vielen Eltern sei aber nicht bewusst, dass "diese vermeintlich kostenlosen Spiele ganz schön teuer werden können". Die Spiele würden dazu verleiten, Geld auszugeben. "Sei es, um Wartezeiten zu überbrücken, für besondere Ausrüstungen oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen", erklärt Alexander Wahl vom EVZ-Juristenteam über das Phänomen der In-Game-Käufe.
Immer wieder würden Eltern Hilfe beim EVZ suchen, wie im Fall der Familie Mossmann (Name geändert): Lukas, der zehnjährige Sohn, spielt regelmäßig auf dem Tablet seiner Mutter, vor allem Minecraft, Clash of Clans oder Brawl Stars. In all diesen Spielen seien spezielle Inhalte gegen Geld erwerbbar – und das hätte Lukas auch getan.
Seine Eltern wussten davon nichts, da er die im Google Play Store hinterlegte Kreditkarte nutzte. Das Ergebnis: Eine Kreditkartenabrechnung von insgesamt 1.200 Euro. Die beiden sind geschockt. Doch müssen sie die stolze Rechnung zahlen, obwohl Lukas ohne Erlaubnis Geld für Spielinhalte ausgegeben hat?
Müssen Eltern zahlen, wenn Kinder In-Game-Käufe machen?
Wie es in der Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums heißt, sind Kinder unter 7 Jahren laut deutschem Recht sind nicht geschäftsfähig und können somit keine Verträge wie In-Game-Käufe eingehen. Zwischen 7 und 18 Jahren sind sie beschränkt geschäftsfähig; Verträge erfordern die Zustimmung der Eltern. Der Taschengeldparagraf erlaubt jedoch die freie Verfügung über Taschengeld, sofern die Eltern mit dem Zweck einverstanden sind. Dennoch greift der Paragraf oft nicht, insbesondere bei hohen Ausgaben oder Abonnements, wie Alexander Wahl bemerkt.
In der Regel besteht für Eltern bei nicht genehmigten In-App-Käufen keine Zahlungspflicht. Haben Kinder ohne Aufsicht Käufe getätigt, sollten Eltern umgehend Widerspruch einlegen. Kompliziert wird es, wenn Kinder Zugriff auf die Daten der Eltern hatten. "In solchen Fällen müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind die Käufe getätigt hat und nicht sie selbst", warnt Wahl. Zudem könne ein Widerspruch problematisch werden, wenn Kinder wiederholt In-App-Käufe durchführen. "Hier könnte die Rechtsprechung annehmen, dass die Eltern die Ausgaben dulden", so Wahl.