Alte Rufnummer zu neuem Anbieter mitnehmen: So klappt es reibungslos

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Beim Wechsel des Anbieters darfst du deine Rufnummer laut Gesetz kostenlos mitnehmen. In manchen Fällen kann es jedoch zu versteckten Kosten kommen.
Beim Wechsel des Anbieters darfst du deine Rufnummer laut Gesetz kostenlos mitnehmen.
Bild: Pexels / Anete Lusina
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um herauszufinden, in welchem Netz man sich befindet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um herauszufinden, in welchem Netz man sich befindet.
CC0 / Pixabay / Foundry

Du wechselst deinen Mobilfunkanbieter und möchtest deine alte Handynummer mitnehmen? Wir erklären, worauf du bei der Portierung achten solltest und welche mögliche Kostenfalle es zu beachten gibt.

  • Gesetzliche Regelungen
  • Ablauf und Dauer der Rufnummernmitnahme
  • Vorsicht vor versteckten Kosten beim Anbieter-Wechsel!
  • Tipps zum Umgehen der Falle
  • Fazit

Alle deine Freunde, Verwandte und Bekannte haben bereits deine Handynummer eingespeichert. Aus dem Grund ist es oft am einfachsten, die alte Rufnummer bei einem Anbieter-Wechsel mitzunehmen. Das ist grundsätzlich auch kostenlos möglich. Wir erklären dir, was es zu beachten gibt, damit du keine Gebühren zahlen musst.

Regelungen rund um die Rufnummernmitnahme

Hat ein anderer Anbieter ein Tarif-Angebot, welches besser zu deinen persönlichen Bedürfnissen passt, ist es verständlich, dass du einen Wechsel in Betracht ziehst. Da nun bereits Kolleginnen, Freundinnen und Bekannte deine Nummer haben, wäre es lästig, diese zu wechseln. Einfacher ist es, wenn du deine alte Handynummer bei einem Anbieter-Wechsel mitnimmst.

Grundsätzlich gilt: Du darfst deine Handy-Rufnummer kostenlos zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Bereits seit dem 1. November 2002 sind Mobilfunkanbieter laut Telekommunikationsgesetz (TKG) dazu verpflichtet, ihren Kunden die Mitnahme ihrer alten Rufnummer zu ermöglichen. Dieses Verfahren wird allgemein Mobile Number Porta­bility (MNP) genannt. Bei dem neuen Anbieter beantragst du dafür einfach die Mitnahme der Rufnummer; dies wird auch Portierungsauftrag genannt.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist es nach Angabe der Bundesnetzagentur darüber hinaus gesetzlich festgelegt, dass du eine Rufnummernmitnahme noch bis einen Monat nach Ende des alten Vertrags beantragen kannst. Ebenfalls seit dem 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden, wie es früher häufig der Fall war. Diese Regelung gilt sowohl für Festnetz-, als auch für Mobilfunk-Rufnummern.

Alte Handynummer mitnehmen: So gehst du vor

Damit die Rufnummernmitnahme reibungslos erfolgen kann, solltest du deinem bisherigen Anbieter bei der Kündigung des Handyvertrags zunächst deinen Portierungswunsch mitteilen - und die Rufnummernmitnahme auch bei deinem neuen Mobilfunkanbieter beantragen. Das funktioniert meist direkt online oder per E-Mail. Dein neuer Anbieter wird dich anschließend über den genauen Ablauf des Portierungsvorgangs informieren. Möchtest du eine Prepaid-Handynummer mitnehmen, musst du bei deinem alten Anbieter außerdem eine Verzichtserklärung abgeben.

Um unangenehme Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden, solltest du vor der Beantragung unbedingt deine persönlichen Daten kontrollieren, die bei deinem bisherigen Vertragsanbieter hinterlegt sind. Denn diese müssen exakt mit den angegebenen Daten im Portierungsformular übereinstimmen. Gibt es hier Abweichungen, kann die Mitnahme der Handynummer abgelehnt werden. Passe falsche Angaben in deinem bisherigen Kundenkonto daher unbedingt rechtzeitig an.

Dauer der Portierung

Möchtest du deine alte Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, solltest du ein wenig Zeit einplanen - und damit rechnen, dass du während der Umstellung für ein paar Stunden nicht erreichbar bist. Während der Umstellungsvorgang an sich maximal einen Tag beanspruchen darf, kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis dein Portierungsauftrag tatsächlich umgesetzt wird. Je nach Anbieter kann der Prozess jedoch auch innerhalb weniger Tage erfolgen.

Am besten buchst du deinen neuen Tarif rund zwei bis drei Wochen vor dem Ablauf des alten Vertrags. Dabei kannst du ein gewünschtes Datum für den Start des neuen Vertrags angeben - und dieses somit genau an das Laufzeitende anpassen. Übrigens: Eine Rufnummernmitnahme lässt sich sogar schon bis zu vier Monate vor Vertragsablauf beantragen.

Vorsicht vor versteckten Kosten!

Doch nicht immer gelingt eine Rufnummernmitnahme so einfach. Trotz dessen, dass die gesetzliche Grundlage die Mitnahme nicht nur zulässt, sondern auch gebührenfrei ermöglicht, kommt es häufig zu versteckten Kostenfallen. Diese fallen dir als Kundin vielleicht nicht gleich auf. Grund dafür, dass Anbieter dennoch teilweise Gebühren beanspruchen, liegt an einer Formulierung im Gesetzestext. Aus dem § 59 TKG wird der Rahmen für den Begriff des "Anbieterwechsels" aufgespannt; ein Recht, die Rufnummer bei Vertragsänderungen mitzunehmen, bei denen der alte und neue Telefonanbieter identisch sind, ergibt sich genau genommen aus dem Gesetz nicht. Das Gesetz beschreibt mit einem Anbieter-Wechsel also einen Wechsel des Unternehmens beziehungsweise Vertragspartners.

So umgehst du die Kostenfalle

Es kann also passieren, dass du den Anbieter deines Erachtens wechselst, aber eigentlich derselbe Netzbetreiber dahinter steckt. Dies liegt daran, dass viele Netzbetreiber ihre Dienste über verschiedene Untermarken anbieten; somit wechselst du zwar die Marke, den Anbieter genau genommen und aus gesetzlicher Sicht jedoch nicht.

Diese von außen betrachtete Kleinigkeit kann dafür sorgen, dass es nicht nur zu Schwierigkeiten bei einer Rufnummernmitnahme kommt, sondern darüber hinaus Gebühren anfallen. Um eventuelle Gebühren zu vermeiden, lohnt es sich, wenn du bei einer Wechselplanung genau schaust, ob tatsächlich ein Anbieter-Wechsel vorliegt. In den AGB des Tarifes, welchen du herausgesucht hast, muss ein sogenannter Leistungserbringer gelistet sein. Dieser verrät dir, wer der Anbieter ist.

Bei dem Wechsel musst du deine Rufnummer ganz genau angeben. Bist du unsicher, was deine aktuelle Netzzugehörigkeit angeht, kannst du diese einfach über Webdienste wie netz-abfrage.de überprüfen. Im Zweifelsfall kannst du bei deinem derzeitigen Anbieter fragen, welchen Support sie anbieten. Häufig gibt es neben der Webanfrage die Möglichkeit, das eigene Netz über eine Kurzwahl oder per SMS herauszufinden. Des Weiteren muss dir der Anbieter, zu welchem du wechseln möchtest, vorab aufkommende Kosten aufschlüsseln. Auch an diesem Punkt kannst du erkennen, ob es möglicherweise Gebühren für eine Rufnummernmitnahme gibt.

Fazit

Gesetzlich geregelt ist, dass du deine Rufnummer kostenlos bei einem Anbieter-Wechsel mitnehmen kannst. Der Formulierung des Anbieter-Wechsels ist mit Vorsicht zu begegnen, denn es kann passieren, dass dein Tarif von demselben Netzbetreiber angeboten wird, bei welchem du aktuell bist. In dem Falle könnten Gebühren für die Rufnummernmitnahme anfallen. Informierst du dich im Voraus, kannst du die Kostenfalle einfach umgehen.