Ebay und Co: Online richtig verkaufen - Rechte und Pflichten

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Gut eingepackt und sicher verschickt. So bist du beim Online-Verkauf auf der sicheren Seite.
Online-Shopping, Ebay
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Zu Hause ausmisten und dann online verkaufen, klingt gut. Es schont den Nachhaltigkeitskreislauf und bessert den Geldbeutel auf. Dennoch gibt es Aspekte, die du beachten solltest.

  • Tipps zum Online-Verkauf
  • Worauf solltest du rechtlich achten?
  • Das ist Verkäuferpflicht

Wer sich auf den gängigen Kleinanzeigenmärkten und Gebrauchtwarenmärkten online herumtreibt, kommt nicht umhin, sich an ein paar hilfreichen Tipps zu orientieren. Auf Gebrauchtmarktportalen lässt sich gerne das ein oder andere Schnäppchen machen. Auch bieten sie eine tolle Gelegenheit, um ausrangierte Dinge zu verkaufen und ihnen somit ein neues Leben zu schenken.

Online Gebrauchtes verkaufen: Diese Tipps können helfen

Wenn du gerne Platz in deiner Wohnung oder deinem Haus oder der Garage schaffst, und noch etwas für gut erhaltene Sachen bekommen willst, gibt es ein paar Tipps zu beachten.

  • Gut erhalten und ohne Mängel: Solche Angebote sind gerne gesehen und kommen auch schnell unter den virtuellen Verkaufshammer. Sollten deine Gegenstände, weil sie eben gebraucht sind, eben diese Gebrauchsspuren aufweisen, dann empfiehlt es sich, ehrlich in der Beschreibung zu sein.
  • Generell gilt: Eine gute, gerne ausführliche und vielleicht auch persönliche Beschreibung deines Gegenstandes, den du verkaufen möchtest, spricht mehr Menschen an als einfach nur die harten Fakten.
  • Bilder sagen mehr: Du solltest auch immer ein Bild mit hochladen, mithilfe dessen sich der Interessent oder die Interessentin einen Eindruck über den angebotenen Gegenstand oder das Kleidungsstück verschaffen kann.
  • Bilder gut ausleuchten und mehrere Bilder machen: Je mehr du von deinem Gegenstand zeigst, desto besser können sich interessierte Menschen einen Eindruck davon machen. So verringerst du Rückfragen, auf die du ansonsten per Nachricht manchmal mühsam antworten müsstest. Achte außerdem darauf, dass dein Gegenstand gut zu erkennen ist. Nutze also am besten eine Lampe, um genügend Licht beim Fotografieren zu haben.

Diese rechtlichen Grundlagen gelten beim Online-Verkauf

Auch wenn du privat verkaufst, gelten für dich dennoch rechtliche Bedingungen, an die du dich auf den Kleinanzeigenmärkten online und offline halten solltest.

  • Haftung: Verkaufst du Gebrauchtes oder auch Neues weiter, dann musst du als verkaufender Part grundsätzlich auch für die mangelfreie Beschaffenheit der Ware einstehen. Allerdings kannst du als privater Verkäufer oder Verkäuferin die Sachmängelhaftung ausschließen. Ein Satz am Ende deiner Anzeige sollte darauf hinweisen, z. B. "Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus" oder "Privatverkauf - daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme".
  • Angebot gegenlesen und prüfen: Bevor du deine Anzeige freischaltest, solltest du deine Angaben unbedingt noch einmal prüfen. Denn wenn der Kauf unter Angabe fehlerhafter Angaben zustande kommt, dann muss dieser in der Regel so akzeptiert werden.
  • Gut eingepackt versenden: Bei Privatverkäufen liegt das Versandrisiko beim Käufer oder der Käuferin. Allerdings ist es ratsam, die Sendung versichert bzw. mit Sendungsverfolgung zu versenden. Auch wenn du als Verkäufer oder Verkäuferin rechtlich auf der sicheren Seite wärst, sobald die Sendung beim Transportdienstleister eingegangen ist. Denn als verkaufende Person musst du für eine sorgfältige Verpackung sorgen, damit nichts kaputtgehen kann. Omas Teeservice sollte also nicht nur in ein bisschen Zeitungspapier eingerollt werden. Tipp: Du kannst das Einpacken von zerbrechlicher Ware mit Fotos dokumentieren und den Sendungsbeleg gut aufheben. Am besten lässt du solche Gegenstände gleich vom Käufer oder der Käuferin abholen.