Manipulative Onlineseiten und sogenannte Dark Patterns sollen durch die EU in Zukunft besser kontrolliert werden. Was bedeutet das?
In einer zunehmend digitaler werdenden Welt haben Digitale Dienste viel Einfluss darauf, wie Verbraucher ihre Entscheidungen treffen. Dies geschieht oft durch gezielt gestaltete Oberflächen und sogenannte Dark Patterns. Mit manipulativen Praktiken sollen Verbraucher zu ungewollten Käufen, Datenfreigaben oder schwer kündbaren Abonnements verführt werden. Der geplante Digital Fairness Act der Europäischen Union soll das Verbraucherrecht modernisieren und klare Regeln für faire, transparente Online-Gestaltung schaffen. Wir verraten dir, was im Detail dahintersteckt und warum das für dich als Verbraucher und Konsument interessant ist.
Warum ein Digital Fairness Act?
Der Alltag hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark digital verändert. Das hat auf der einen Seite viele Vorteile gebracht, auf der anderen Seite birgt das neue Risiken für Verbraucher, die online unterwegs sind. Denn es haben sich neue Wege eröffnet, wie Menschen an dein Geld gelangen wollen.
Eine zentrale Herausforderung sind manipulative Praktiken, die in digitalen Plattform- und App-Designs verankert sind. Diese sogenannten Dark Patterns sollen das Verhalten von Nutzern im Netz aktiv beeinflussen. Es werden irreführende Layouts oder auch psychologischen Tricks eingesetzt, um Entscheidungen zu beschleunigen oder zu ungewollten Käufen zu verleiten.
Aktuelle EU-Verbraucherschutzregeln sind teilweise veraltet und haben mit der digitalen Entwicklung nicht Schritt gehalten. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass Verbraucher in der EU derzeit unzureichend vor Manipulationen im Netz geschützt sind. Ein grundlegendes Update der Rechtsgrundlagen ist nötig.
Inhalte und Forderungen
Ein Kernpunkt des geplanten Digital Fairness Act ist das Verbot von Designs, die das Verhalten oder Entscheidungen von Verbrauchern manipulieren sollen. Zum Beispiel hast du sicher schon beim Buchen eines Hotelzimmers einen ähnlichen Hinweis gelesen: "Nur noch 1 Zimmer verfügbar!" Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass solche Praktiken grundsätzlich verboten werden. Weitere Beispiele sind etwa lange Klickpfade, das unaufgeforderte Hinzufügen von Produkten in den Warenkorb oder ständige Aufforderungen, Entscheidungen zu ändern.
Darüber hinaus sollen suchtfördernde Elemente wie endloses Scrollen, Autoplay oder andere spielerische Mechanismen standardmäßig ausgeschaltet sein. Dies soll insbesondere Minderjährige besser schützen. Auch Praktiken, die persönliche Schwächen oder situative Notlagen ausnutzen, sollen eingeschränkt werden.