Was passiert, wenn du beim Marihuana-Verkaufen erwischt wirst?

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In Deutschland ist der Anbau und der Verkauf von Cannabis illegal.
In Deutschland ist der Anbau von Cannabis illegal.
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Noch ist Marihuana in Deutschland eine illegale Substanz. Doch wie groß sind die Konsequenzen, wenn mit der Droge gedealt wird und du erwischt wirst?

  • Marihuana: Eigenbedarf oder Dealen – was ist schlimmer?
  • Was ist strafbar?
  • Sind ein paar Gramm Marihuana erlaubt?

Cannabis ist von allen illegalen Substanzen die, die am meisten konsumiert wird. Schon lange gibt es eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob Marihuana legalisiert werden sollte. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, diese Legalisierung durchzusetzen. Allerdings kann das noch einige Zeit dauern und bis dahin bleibt Cannabis noch illegal. Rechtlich gesehen macht es aber dennoch einen Unterschied, ob man mit Marihuana handelt, es besitzt oder konsumiert

Marihuana: Eigenbedarf oder Dealen - was ist schlimmer?

Als Eigenbedarf, auch „geringe Menge“ genannt, gelten kleinere Rationen an Cannabis. In diesen Fällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Wenn die Mengen überschritten werden, geht das allerdings nicht, es handelt sich dann aber auch nicht mehr um Eigenbedarf und ein Verfahren muss eingeleitet werden.

Wenn jemand beim Dealen erwischt wird, hat das deutlich schmerzhaftere Konsequenzen. Das Handeln mit Cannabis fällt unter "Fremdgefährdung" und wird besonders hart bestraft. Das gilt auch für die Einfuhr aus dem Ausland und in besonderer Weise für die Abgabe an Minderjährige.

Man kann also sagen, dass Dealen laut dem Gesetz "schlimmer" ist als der Eigenbedarf und auch dementsprechende Strafen nach sich zieht

Wie viel ist erlaubt?

Alles was unter die „geringe Menge“ fällt wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Die „nicht geringe Menge“ wurde bundesweit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs definiert und beträgt 7,5 Gramm THC. Das Problem hierbei ist, dass die verschiedenen, aus Cannabis gewonnenen Produkte, einen unterschiedlichen Wirkstoffgehalt haben können. Es kann also es keine genauen Angaben zum Gewicht der Produkte geben, da je nach Wirkstoffgehalt die „nicht geringe Menge“ früher oder eben später erreicht wird. 

Die „geringe Menge“ ist weder gesetzlich festgelegt, noch bundesweit einheitlich. Die Länder können hier die Werte festlegen. Auch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft können in den einzelnen Gerichtsverfahren von dem Wert abweichen. Das kann vor allem bei Personen vorkommen, die wiederholt mit Cannabis erwischt wurden. 

In den meisten Bundesländern liegt der Toleranzwert bei bis zu 6 Gramm. Es gibt aber auch Länder, in denen der Wert bei bis zu 10 Gramm angesetzt wird. In Berlin ist die Toleranz am höchsten, hier gelten bis zu 15 Gramm als "geringe Menge".

Was ist strafbar?

Marihuana ist ein Rauschmittel und fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG). Strafbar sind Anbau, Besitz von Cannabis und der Handel mit der Substanz. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, jedoch ist dem Konsum gewöhnlich der Besitz vorausgesetzt. 

Die Strafe, wenn man bei Anbau, Besitz oder Handel erwischt wird, fällt eher unterschiedlich aus. Konsequenzen können von Geldstrafen bis zu Haftstrafen von bis zu 5 Jahren reichen. Es kommt dabei aber auf die individuellen Fälle an. Anbau und Besitz werden hier oft ähnlich bestraft. Da der Konsum nicht verboten ist, hat er in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Der Führerschein kann einem allerdings trotzdem entzogen werden. 

Anders sieht es bei der sogenannten „Fremdgefährdung“ aus. Die liegt zum einen beim Handel mit Cannabis vor, zum anderen aber auch, wenn der Konsum so stattfindet, dass er zur Nachahmung anregt, beispielsweise in Schule oder Jugendzentren. Der Handel zieht in der Regel besonders harten Strafen nach sich. Die Abgabe von Marihuana an Minderjährige durch Personen, die älter als 21 sind, hat mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe zur Folge.

Großer Fall von Cannabisanbau

Der bisher wohl größte Fall wurde 2015 bekannt, als acht Personen in Deutschland wegen des Anbaus von Cannabis vor Gericht standen. Die Marihuanaplantagen wurden 2007 während eines Hochwassers zufällig entdeckt. Die Bande hatte in mehreren Fabrikhallen angebaut und ihre Ernte an große Dealer verkauft.

Der Anbau war so professionell, dass selbst die zuständigen Ermittler überrascht waren. Insgesamt wurden 1,7 Tonnen Cannabis produziert. Die Menge an Drogen wurde dann für mehr als vier Millionen Euro weiter verkauft. Alle Beteiligten wurden zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.