Noch ist Marihuana in Deutschland eine illegale Substanz. Doch wie groß sind die Konsequenzen, wenn mit der Droge gedealt wird und du erwischt wirst?
- Marihuana: Eigenbedarf oder Dealen – was ist schlimmer?
- Was ist strafbar?
- Sind ein paar Gramm Marihuana erlaubt?
Cannabis ist von allen illegalen Substanzen die, die am meisten konsumiert wird. Schon lange gibt es eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob Marihuana legalisiert werden sollte. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, diese Legalisierung durchzusetzen. Allerdings kann das noch einige Zeit dauern und bis dahin bleibt Cannabis noch illegal. Rechtlich gesehen macht es aber dennoch einen Unterschied, ob man mit Marihuana handelt, es besitzt oder konsumiert.
Marihuana: Eigenbedarf oder Dealen - was ist schlimmer?
Als Eigenbedarf, auch „geringe Menge“ genannt, gelten kleinere Rationen an Cannabis. In diesen Fällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Wenn die Mengen überschritten werden, geht das allerdings nicht, es handelt sich dann aber auch nicht mehr um Eigenbedarf und ein Verfahren muss eingeleitet werden.
Wenn jemand beim Dealen erwischt wird, hat das deutlich schmerzhaftere Konsequenzen. Das Handeln mit Cannabis fällt unter "Fremdgefährdung" und wird besonders hart bestraft. Das gilt auch für die Einfuhr aus dem Ausland und in besonderer Weise für die Abgabe an Minderjährige.
Man kann also sagen, dass Dealen laut dem Gesetz "schlimmer" ist als der Eigenbedarf und auch dementsprechende Strafen nach sich zieht.
Wie viel ist erlaubt?
Alles was unter die „geringe Menge“ fällt wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Die „nicht geringe Menge“ wurde bundesweit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs definiert und beträgt 7,5 Gramm THC. Das Problem hierbei ist, dass die verschiedenen, aus Cannabis gewonnenen Produkte, einen unterschiedlichen Wirkstoffgehalt haben können. Es kann also es keine genauen Angaben zum Gewicht der Produkte geben, da je nach Wirkstoffgehalt die „nicht geringe Menge“ früher oder eben später erreicht wird.
Die „geringe Menge“ ist weder gesetzlich festgelegt, noch bundesweit einheitlich. Die Länder können hier die Werte festlegen. Auch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft können in den einzelnen Gerichtsverfahren von dem Wert abweichen. Das kann vor allem bei Personen vorkommen, die wiederholt mit Cannabis erwischt wurden.