Die Parkplätze vor dem Supermarkt oder dem Discounter sind meist kostenlos. Doch kann man dort eventuell trotzdem ein Knöllchen bekommen?
- Parken vor dem Supermarkt
- Wie sind die Regeln?
- Kann man auch dort ein Knöllchen bekommen?
- Wie ist die Rechtslage?
Die Parkplätze vor dem Supermarkt sind in der Regel gebührenfrei, in den meisten Fällen muss man auch keine Parkscheibe stellen. Doch inzwischen sind viele Geschäfte dazu übergegangen, auf den Parkplätzen eine zeitliche Begrenzung auszuschreiben. Warum das so ist und warum es dort auch ein Knöllchen geben kann, erklären wir dir in diesem Artikel.
Wie ist die Rechtslage beim Parken am Supermarkt?
Die meisten Supermärkte oder Discounter bieten ihren Kund*innen kostenfreie Parkplätze an, die sich unmittelbar vor dem Geschäft befinden. In der Regel gehören diese Parkplätze zum Betriebsgelände, sind also privat. Wenn du dort dein Fahrzeug abstellst, akzeptierst du die Regeln, die der Betreiber, also das Unternehmen, dem das Gelände gehört, aufstellt. Dazu können auch Zeitbeschränkungen gehören. Dies soll dazu dienen, dass man sein Fahrzeug nicht einfach abstellt und ohne einzukaufen, parkt. Das würde den Parkplatz für die Kund*innen blockieren. Auch können dich die Betriebe auffordern, eine Parkscheibe gut sichtbar einzulegen. Doch wie ist es, wenn du dies, wissentlich oder unbeabsichtigt, vergisst? Kann man dich zur Kasse bitten?
Die Antwort ist: Ja. Aber es gibt dafür Regeln, die zu beachten sind. Da diese Parkplätze in privater Hand sind, steht es den Eigentümer*innen frei, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben diese auch kostenpflichtig zu betreiben oder diese zu verpachten. Hier stellt dann der Pächter oder die Pächterin die Regeln auf. Bedingt durch die Tatsache, dass es sich um einen nicht-öffentlichen Parkplatz handelt, werden diese Regeln durch den Parkraum-Bewirtschaftenden durchgesetzt. Das hat auch zur Folge, dass Parkverstöße nicht durch die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Es handelt sich in diesem Fall um eine Vertragsstrafe. Voraussetzung ist allerdings, dass ein wirksamer Vertrag zwischen dir und dem Betreiber geschlossen wurde:
Sofern das Parken nur für einen bestimmten Zeitraum gestattet ist, werden Verstöße dagegen in der Regel geahndet. Überwacht werden kann dies durch eine verpflichtende Parkscheibe, einen Parkscheinautomaten, ein Schrankensystem oder auch digital mittels Kameras oder Sensoren. Entscheidend dafür, dass du eine Vertragsstrafe zahlen musst, ist, dass dir die Park- und Nutzungsbedingungen bekannt sind und du diese damit wissentlich akzeptiert hast. Spätestens beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs müssen dir diese Regeln zugänglich und bekannt sein. Dies kann durch deutlich sichtbare Schilder oder Aushänge geschehen. Was hingegen nicht ausreicht:
- besonders kleine Schrift auf Hinweisschildern bei der Einfahrt
- versteckte Schilder am Rand der Supermarkt-Parkplätze
- Hinweise zum Parken erst im Supermarkt
- besonders lange und komplizierte Klauseln