Windkraft, Photovoltaik, Wärmepumpen: Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren - was das für dich bedeutet
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 22. Februar 2023
In Bayern sind 2022 nach Branchen-Zahlen gerade einmal 14 neue Windkraftanlagen ans Netz gegangen – bundesweit waren es 551. In die Genehmigungsverfahren soll jetzt mehr Geschwindigkeit kommen. Davon profitiert auch die Solarenergie.
- Fünf bis acht Jahre dauerten bislang die Genehmigungsverfahren
- Jetzt soll die Wende mit dem "Beschleuniger" kommen
- Stromleitungen kommen jetzt schneller in den Süden
- Weniger Genehmigungsbürokratie bei PV-Anlagen und Wärmepumpen
Geht es nach der Bundesregierung, dann geht es mit den Genehmigungen für Windkraft, Photovoltaik (PV) und Wärmepumpen demnächst deutlich schneller und einfacher. Sie hat sich dafür auf Gesetzesänderungen geeinigt, die die Vorgaben aus der EU-Notfallverordnung umsetzen und begleiten. Der Bundestag muss dem Gesetzesvorschlag noch zustimmen. Wir informieren über die neuen Inhalte.
Fünf bis acht Jahre dauerten bislang die Genehmigungsverfahren
Windkraftpionier Johannes Luckmann (72) aus Ostwestfalen, zuletzt streitbarer Diskutant in der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz, weiß genau, warum es beim Ausbau der Windkraft so langsam geht. Für den Unternehmer, er ist Chef von Westfalenwind, liegt es an der Genehmigungspraxis der Behörden.
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Nach seiner Erfahrung liegt die Dauer für das "Go" für Windräder zwischen fünf und acht Jahren. "Schneller geht gar nichts", so der Ostwestfale im Interview mit dem Energieportal orsted EnergieWende.
Und er fügt sarkastisch hinzu: "Wenn wir Pech haben, zieht sich das Verfahren so lange, bis der Anlagentyp nicht mehr verfügbar ist. Dann müssen wir neu beantragen und fangen quasi wieder bei null an."
Jetzt soll die Wende mit dem "Beschleuniger" kommen
Wenn es nach Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geht, wird sich das bald ändern. Konzertiert mit der Europäischen Union (EU) hat er einen sogenannten "Beschleuniger" auf den Weg gebracht. Das Gesetz zur Beschleunigung für den Wind- und Netzausbau sieht eine Reihe von Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz vor. Dafür hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe beschlossen, die sie in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht hat.
Und was wird konkret verändert? Angestrebt wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Netzinfrastrukturprojekte in bereits ausgewiesenen Gebieten für erneuerbare Energien und Netze (EE- und Netzgebiete). Diese Zonen haben eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen, deshalb entfällt hier im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung.