Arbeitslosengeld verlängert: Zwei Jahre ALG I unter bestimmten Bedingungen möglich

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Wie lange wird das Arbeitslosengeld I gezahlt und welche Rolle spielen Alter und Weiterbildung dabei? Lese mehr über die Bedingungen, die den Leistungsanspruch verändern können.

Arbeitslosengeld (ALG I) wird unter bestimmten Bedingungen für maximal zwei Jahre gezahlt. Aber nicht jeder, der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann die Leistung so lange bekommen.

Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Aber welche sind das? Wer hat Anspruch und wie verlängert sich der Leistungsanspruch

ALG I: Die versicherungspflichtigen Monate der letzten fünf Jahre sind entscheidend

Du musst zunächst einen Anspruch auf ALG I erwerben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erläutert auf seiner Internetseite die Voraussetzungen. Wichtig ist, dass du die sogenannte "Anwartschaftszeit" erfüllst. Vor Entstehung eines Leistungsanspruchs musst du mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, und das in einer Rahmenfrist von 30 Monaten. Dabei ist es egal, ob du freiwillig in die Versicherung eingezahlt hast oder pflichtversichert warst.

Die Dauer des ALG I richtet sich nach der Zeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs, schreibt das Ministerium auf seiner Informationsseite zur Anspruchsdauer. Du musst in jedem Fall in den letzten fünf Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, um ALG I zu beziehen. Dabei gibt es im ersten Schritt vier Kategorien, und zwar unabhängig von deinem Alter: 

  • 12 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 6 Monate 
  • 16 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 8 Monate
  • 20 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 10 Monate 
  • 24 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahre: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 12 Monate 

58-Jährige können bis zu 2 Jahre ALG I beziehen

Du hast also einen maximalen Anspruch auf ALG I von einem Jahr, wenn du in den letzten 5 Jahren 24 Monate eingezahlt hast und wenn du noch keine 50 Jahre alt bist. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in drei Schritten auf bis zu 24 Monate an. Der Bezugszeitraum erweitert sich bei älteren Versicherten mit einem Lebensalter von 50, 55 und 58 Jahren. Bei einem 58-Jährigen liegt die ALG-I-Bezugsdauer bei maximal zwei Jahren.

  • 30 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren
  • Lebensalter: 50 Jahre
  • Maximale Anspruchsdauer ALG I: 15 Monate 
  • 36 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren 
  • Lebensalter: 55 Jahre
  • Maximale Anspruchsdauer ALG I: 18 Monate 
  • 48 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren 
  • Lebensalter: 58 Jahre
  • Maximale Anspruchsdauer ALG I: 24 Monate 

Zusammengefasst ergibt sich Folgendes: Arbeitslose unter 50 Jahren können maximal für 12 Monate ALG I erhalten. Erst ab 58 Jahren ist es den Angaben des BMAS zufolge überhaupt möglich, 24 Monate lang ALG I zu bekommen. Außerdem musst du in allen Fällen die Mindestanwartschaft erfüllen.

Weiterbildung verändert die Bezugsdauer für ALG I 

Genehmigt die Arbeitsagentur während deiner Arbeitslosigkeit eine berufliche Weiterbildung, wird während dieser Zeit dein ALG I weiterhin gezahlt. Durch den Besuch der Weiterbildung schrumpft zwar die Anspruchsdauer, aber in geringerem Umfang (sogenannte "privilegierende Regelungen") als beim normalen Bezug, darauf weist die DEKRA, einer der großen Weiterbildungsanbieter, hin.

Das bedeutet konkret, dass sich während der Zeit der Weiterbildung deine Anspruchszeit auf ALG I nur um 50 % reduziert. Konkret: Für zwei Tage Weiterbildungszeit wird nur ein Tag auf die Dauer des ALG I angerechnet. Das ist in Paragraf 148 SGB III geregelt. Sollte der Anspruch während der Zeit der Weiterbildungsmaßnahme auslaufen, wird ALG I dennoch bezahlt. Das ALG I wird in jedem Fall für die Gesamtdauer der Weiterbildung von der Agentur für Arbeit geleistet. Entscheidend ist die Dauer der von der Arbeitsagentur genehmigten Weiterbildung.

Nach Abschluss der Weiterbildung verlängert sich die Bezugsdauer des ALG I für 30 Tage, unabhängig von deiner individuellen Situation. In dieser Zeit sollst du die Möglichkeit haben, nach einem Job zu suchen, der deiner neuen Qualifikation entspricht.

Wie hoch ist das ALG I überhaupt?

Die Höhe des ALG I richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das du im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erhalten hast. Aus diesem Bruttoentgelt wird unter Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Die Höhe des ALG I beträgt für Arbeitslose mit einem Kind 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 %.

Hierzu ein Beispiel: Beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3000 Euro, sind das umgerechnet 98,63 Euro pro Tag. Pauschal sind pro Tag 24,84 Euro Abgaben abzuziehen. Das ALG I beträgt dann bei einem Kind 1483,20 Euro netto im Monat. Die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Dabei gilt es, die Höchstsätze zu beachten: maximal 6700 Euro (West) beziehungsweise 6150 Euro (Ost) brutto pro Monat sind anzurechnen. Daraus ergibt sich ein Anspruch von rund 2000 bis 2400 Euro, abhängig von Bundesland, Steuerklasse und Kindern. War dein Verdienst höher, ist das nicht relevant. Das ALG I erhöht sich nicht weiter als bis zu diesem Maximalbetrag.

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