Zusammengefasst ergibt sich Folgendes: Arbeitslose unter 50 Jahren können maximal für 12 Monate ALG I erhalten. Erst ab 58 Jahren ist es den Angaben des BMAS zufolge überhaupt möglich, 24 Monate lang ALG I zu bekommen. Außerdem musst du in allen Fällen die Mindestanwartschaft erfüllen.
Weiterbildung verändert die Bezugsdauer für ALG I
Genehmigt die Arbeitsagentur während deiner Arbeitslosigkeit eine berufliche Weiterbildung, wird während dieser Zeit dein ALG I weiterhin gezahlt. Durch den Besuch der Weiterbildung schrumpft zwar die Anspruchsdauer, aber in geringerem Umfang (sogenannte "privilegierende Regelungen") als beim normalen Bezug, darauf weist die DEKRA, einer der großen Weiterbildungsanbieter, hin.
Das bedeutet konkret, dass sich während der Zeit der Weiterbildung deine Anspruchszeit auf ALG I nur um 50 % reduziert. Konkret: Für zwei Tage Weiterbildungszeit wird nur ein Tag auf die Dauer des ALG I angerechnet. Das ist in Paragraf 148 SGB III geregelt. Sollte der Anspruch während der Zeit der Weiterbildungsmaßnahme auslaufen, wird ALG I dennoch bezahlt. Das ALG I wird in jedem Fall für die Gesamtdauer der Weiterbildung von der Agentur für Arbeit geleistet. Entscheidend ist die Dauer der von der Arbeitsagentur genehmigten Weiterbildung.
Nach Abschluss der Weiterbildung verlängert sich die Bezugsdauer des ALG I für 30 Tage, unabhängig von deiner individuellen Situation. In dieser Zeit sollst du die Möglichkeit haben, nach einem Job zu suchen, der deiner neuen Qualifikation entspricht.
Wie hoch ist das ALG I überhaupt?
Die Höhe des ALG I richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das du im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erhalten hast. Aus diesem Bruttoentgelt wird unter Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Die Höhe des ALG I beträgt für Arbeitslose mit einem Kind 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 %.
Hierzu ein Beispiel: Beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3000 Euro, sind das umgerechnet 98,63 Euro pro Tag. Pauschal sind pro Tag 24,84 Euro Abgaben abzuziehen. Das ALG I beträgt dann bei einem Kind 1483,20 Euro netto im Monat. Die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
Dabei gilt es, die Höchstsätze zu beachten: maximal 6700 Euro (West) beziehungsweise 6150 Euro (Ost) brutto pro Monat sind anzurechnen. Daraus ergibt sich ein Anspruch von rund 2000 bis 2400 Euro, abhängig von Bundesland, Steuerklasse und Kindern. War dein Verdienst höher, ist das nicht relevant. Das ALG I erhöht sich nicht weiter als bis zu diesem Maximalbetrag.
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