Zukunft der Rente: Wie bekomme ich die Aktienrente und das Altersvorsorgedepot?
Autor: Klaus Heimann
, Sonntag, 11. Oktober 2026
Die staatliche Förderung für die private Vorsorge im Rentenalter wird 2027 neu gestartet. Das Altersvorsorgedepot steht dabei im Mittelpunkt. Wie durch die Förderung privates Geld mobilisiert wird.
Was sieht das neue Gesetz zum Ankurbeln der privaten Rentenvorsorge konkret vor?
Die vom Staat geförderte private Altersvorsorge wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Altersvorsorge-Reformgesetz grundlegend verändert. Die geförderte private Altersvorsorge sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor.
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Die staatlichen Zulagen beim Sparen fürs Alter richten sich in Zukunft nach der Höhe der Einzahlung und nicht mehr nach dem Einkommen. Für die ersten 360 Euro Sparleistung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen von bis zu 1.440 Euro gibt es vom Staat weitere 25 Cent pro Euro.
Die maximale staatliche Prämie liegt bei 540 Euro pro Jahr und pro Person (bisher max. 175 Euro bei der Riester-Rente als Grundzulage). Darüber hinausgehende Einzahlungen in das AV-Depot sind zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 6.840 Euro möglich, die staatliche Förderprämie erhöht sich dadurch aber nicht.
Wer erhält die Prämie und ist förderberechtigt?
Um die staatliche Zulage zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich erforderlich (bisher 60 Euro). Zahlen Sie gleichzeitig in eine Betriebsrente ein, gilt dies ebenfalls als Eigenbeitrag für das AV-Depot.
Haben Sie Kinder, erhält ein Elternteil darüber hinaus für jeden eingezahlten Euro bis zu 300 Euro zusätzlich einen Euro als Kinderzulage. Maximal sind also 300 Euro pro Kind möglich. Allerdings ist dafür eine Eigenleistung von mindestens 25 Euro notwendig. Außerdem gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige Förderberechtigte, die mit dem privaten Sparen fürs Alter beginnen.
Nicht förderberechtigt sind Rentner und freiwillig Versicherte. Bei Minijobbern ist entscheidend, ob sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Ist dies der Fall, erhalten sie keine Prämie. Förderberechtigt sind dagegen alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Landwirte, Selbstständige und Freiberufler sowie pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte.