Getränke mit Zucker sollen nach Regierungsplänen künftig besteuert werden. Rechtliche Hürden führen zu Diskussionen über die Belastung für Verbraucher und die Branche.
Die Bundesregierung plant offenbar, statt einer Zuckerabgabe eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Cola einzuführen. Nach einem Bericht der Welt wird ein entsprechender Gesetzentwurf inzwischen federführend im Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil erarbeitet und nicht mehr im Gesundheitsministerium. Der Entwurf soll demnach bereits Anfang der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag (30. Juni 2026) mitteilt.
Verfassungsrechtliche Bedenken als Grund für den Kurswechsel
Hintergrund des Richtungswechsels sollen verfassungsrechtliche Bedenken sein. Nach Angaben der Welt, die sich auf Regierungskreise beruft, bestehen rechtliche Hürden für die ursprünglich geplante Abgabe.
Weder das Gesundheitsministerium noch das Finanzministerium äußerten sich dem Bericht zufolge dazu. Die schwarz-rote Koalition hatte sich darauf verständigt, ab 2028 eine neue Abgabe auf gezuckerte Getränke einzuführen.
Die jährlichen Mehreinnahmen von rund 450 Millionen Euro sollten den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen. Eine solche Abgabe wäre zweckgebunden gewesen.
Warum eine Abgabe rechtlich problematisch sein könnte
Laut dem Bericht hätte es sich bei der ursprünglich geplanten Regelung um eine Sonderabgabe gehandelt. Für solche Abgaben gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenge Voraussetzungen. Demnach muss die Abgabe in besonderer Weise der Gruppe zugutekommen, die sie trägt.
Da im Fall gezuckerter Getränke die Hersteller und Anbieter belastet würden, die Einnahmen aber den gesetzlich Versicherten zugutekommen sollten, könnte diese Konstruktion rechtlich angreifbar sein.
Der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln erklärte laut "Welt", eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer sei dagegen unproblematischer. Einnahmen aus einer Steuer fließen in den allgemeinen Staatshaushalt, aus dem bereits heute Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.