3,8 Prozent mehr Geld: Wer sich im März über eine Gehalts-Überraschung freuen darf

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Ab 2025 ändern sich die Löhne in der Zeitarbeitsbranche. Neue Vereinbarungen versprechen finanzielle Verbesserungen für zahlreiche Beschäftigte in Deutschland ab März.

Ab März 2025 darf sich eine ganz bestimmte Branche über 3,8 Prozent mehr Lohn freuen. Darüber informieren der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP).

Bereits im März 2024 haben DGB und GVP dieses Ergebnis innerhalb mehrerer Verhandlungsrunden für die Zeitarbeitsbranche erzielt. In zwei Stufen wurde so das Gehalt um insgesamt 7,6 Prozent angepasst. Im Oktober 2024 durften sich Beschäftigte über die ersten 3,7 Prozent Erhöhung freuen; im März 2025 kommt die zweite Entgelterhöhung. 

Neuer Branchenmindestlohn: So viel soll Gehalt ist ab März drin

3,8 Prozent soll es dann mehr geben. Rund 800.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Zeitarbeitsbranche. 

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"Die DGB-Gewerkschaften werden zusammen mit der Arbeitgeberseite beantragen, die Entgeltgruppe 1 erneut zum Branchenmindestlohn erklären zu lassen. Diese Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist dann die unterste Entgeltgruppe in der Leiharbeit und darf nicht unterschritten werden", erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund. 

Das neue Stundenentgelt beginnt in der Entgeltgruppe 1 bei 14, 53 Euro und steigert sich bis zur Entgeltgruppe 9 auf 27,87 Euro. Zu sagen ist allerdings, dass der neue Stundenlohn nur in der Entgeltgruppe über 1 Euro mehr beträgt; ansonsten machen die 3,8 Prozent mehr auf den ersten Blick nur wenig Unterschied. 

Freude über mehr Gehalt ab März: Diese Branchen profitieren

In die Zeitarbeitsbranche fallen Jobs unterschiedlicher Branchen. Die Branchenzuschlagstarife existieren laut DGB dabei in den folgenden: 

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Papier erzeugende Industrie
  • Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Schienenverkehrsbereich

Der DGB weist darauf hin, dass Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. von zwei jährlichen Extrazahlungen profitieren können und somit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Die Extrazahlungen belaufen sich - je nach Zugehörigkeit und Dauer der Zugehörigkeit - auf etwa 260 bis 540 Euro.

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