Welche ist die beste Steuerklasse für Verheiratete?
Autor: Oliver Jung-Kostick
Deutschland, Dienstag, 25. Juli 2023
Gibt es eine "beste Steuerklasse" für Verheiratete und Verpartnerte? Oder ist es egal, wie ihr besteuert werdet, weil ja bei der Einkommenssteuererklärung eh alles in einen Topf geworfen wird?
- Steuerklassen-Wahlrecht für Verheiratete/Verpartnerte
- Steuerklasse IV für beide, alternativ mit Faktor
- Steuerklasse III/V
- Haben Steuerklassen Auswirkung auf deine Rente?
Eigentlich ist alles ganz einfach mit der Steuer, wenn du und dein*e Partner*in heiraten. Aber vielleicht solltet ihr euch über bestehende Wahlrechte speziell für Eheleute Gedanken machen. Dabei ist empfehlenswert, die steuerliche Situation als Paar immer wieder mal auf den Prüfstand zu stellen. Vor allem, wenn sich eure Lebensumstände ändern oder die Gesetzgebung sich ändert, kann das Partner*innen Geld bringen.
Steuerklassen-Wahlrecht für Verheiratete/Verpartnerte
Das deutsche Einkommenssteuerrecht kennt verschiedene Lohnsteuerklassen, die traditionell mit den römischen Ziffern I bis VI bezeichnet werden. Bei der Steuerklasse IV gibt es die Besonderheit des sogenannten "Faktorverfahrens". Als Hilfskonstrukt für Grenzpendler*innen gibt es auch noch die Steuerklasse 0.
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Die Steuerklassen beziehen sich auf den persönlichen Status (Single, verheiratet oder verpartnert) und das Vorhandensein von Kindern im Haushalt der Steuerpflichtigen. Ein echtes Wahlrecht bei der Steuerklassen-Gestaltung gibt es nur für Verheiratete/Verpartnerte.
Insgesamt geht es dabei immer um das Gleiche: mehr Netto vom Brutto jetzt – oder bei der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr lieber eine satte Rückzahlung? Denn die Lohnsteuer (Erhebung: monatlich) ist eine Sonderform der Einkommenssteuer (Abrechnung: nach dem Ende des Veranlagungszeitraums, gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr).
Steuerklasse IV für beide, alternativ mit Faktor
Wenn du und dein*e Partner*in heiratet, gibt das Standesamt die Tatsache der Eheschließung automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Ihr bekommt dann beide die Steuerklasse IV und werdet monatlich nach den geltenden Vorschriften besteuert, wenn ihr Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit habt. Dies ist dann sinnvoll, wenn ihr beide annähernd gleich verdient. Verdient eine*r von euch deutlich weniger, wäre vielleicht die Wahl der Steuerklassenkombination III/V besser.
Durch das alternative Faktorverfahren bei der Lohnsteuerklasse IV berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch zwölf geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten.