Somit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden, wenn ihr beide ausschließlich zu versteuernde Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit habt. Achtung: Das Faktorverfahren muss im Gegensatz zu den anderen Steuerklassenwechseln alle zwei Jahre neu beantragt werden.
Steuerklasse III und V
Sind das monatliche Einkommen des Partners oder der Partnerin sehr viel höher als deines, könntet ihr unterm Jahr Steuern sparen, wenn ihr euch für die Kombi III/V entscheidet. Der Besserverdienende wählt die Steuerklasse III, derjenige mit dem geringeren Einkommen bekommt automatisch die Steuerklasse V.
Das ist gut für den mit mehr Einkommen, vielleicht nicht ganz so gut für den von euch, der weniger verdient. Kritikpunkte sind unter anderem, dass Partner*innen mit geringerem Verdienst proportional mehr zur letztendlichen Steuerlast des Paares beitragen als der besserverdienende Teil.
Der Steuerklassenwechsel wird nur auf Antrag durchgeführt. Steuerlich wirkt er auf den Zeitpunkt eurer Eheschließung zurück. Ausführlich kannst du das hier nachlesen.
Haben Steuerklassen Auswirkung auf deine Rente?
Während du arbeitest und in die Rentenkasse einzahlst, hat die Steuerklasse keine Auswirkung auf deine Rente, da diese nach völlig anderen Rechtsvorschriften berechnet wird (Sozialgesetzbuch SGB VI).
Bist du aber verheirate*r oder verpartnerte*r Rentenbezieher*in, kann sich wieder dieselbe Situation bezüglich der Steuerklassenwahl ergeben, die schon oben beschrieben wurde. Dies liegt an der sogenannten "nachgelagerten Besteuerung", die tendenziell die Aufwendung für die Altersvorsorge steuerfrei stellt, den späteren Bezug der Rente aber besteuert.
Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt und soll Bürger*innen, die im Erwerbsleben stehen, entlasten. Für dieses Verfahren gibt es eine Übergangszeit von 35 Jahren und schrittweise Anpassungen.
Fazit: Was ist sonst noch zu beachten?
Das Ehegattensplitting steht seit Jahrzehnten in der Kritik, da es gerade für Frauen wenig Anreize bietet, mehr zu verdienen und einen höheren eigenen Rentenanspruch zu erwerben.
Deshalb wird aktuell von der Regierungskoalition überlegt, das System der Steuerklassen inklusive Ehegattensplitting zu überarbeiten (siehe Seite 115 des Koalitionsvertrages). Wann das erfolgt und wie die neuen Regelungen aussehen werden, ist zurzeit noch unklar.
Auf jeden Fall sollten du und dein*e Partner*in das Thema im Auge behalten, um gegebenenfalls für euch passend zu reagieren. Eine beste Steuerklasse für alle Paare, egal ob verheiratet oder verpartnert, gibt es nicht. Dafür sind die Lebensumstände und die steuerlich relevanten Aspekte eures Zusammenlebens einfach zu unterschiedlich.