Welche Auswirkungen hat die Steuerklasse V auf die Rente?
Autor: Oliver Jung-Kostick
Deutschland, Mittwoch, 19. Juli 2023
Rente und die richtige Wahl der Steuerklasse haben große Auswirkungen auf deinen Geldbeutel. Das gilt es zu beachten, wenn für dich oder deinen Partner die Steuerklasse V in Betracht kommt.
- Wann bist du in Steuerklasse V?
- Auswirkungen bis zur Jahres-Einkommenssteuererklärung im Folgejahr
- Welche Vor- und Nachteile hat Steuerklasse V?
- Welche Auswirkungen hat sie auf deine Rente?
- Ist jemand besonders davon betroffen, zum Beispiel mehr Frauen oder Männer?
Wenn die Merkmale der Steuerklasse V auf dich oder deine*n Partner*in zutreffen, solltet ihr euch Gedanken über die richtige Gestaltung der Steuerlast im laufenden Jahr sowie in Hinblick auf die Jahres-Einkommenssteuererklärung im Folgejahr machen. Für den Erwerb der Rentenansprüche ist die Wahl der Steuerklasse unerheblich, da sich Beitrags- und spätere Rentenhöhe nur nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften errechnen. Ganz anders aber schaut es aus, wenn du Rente beziehst. Dann kann die Wahl der Steuerklasse erhebliche Unterschiede bei der monatlichen Steuerlast verursachen, bis die nächste Einkommenssteuererklärung alles wieder ausgleicht. Wichtig ist die Steuerklasse aber auch im Hinblick auf Entgeltersatzleistungen, weshalb du immer im Blick behalten solltest, ob die aktuelle Steuerklassenwahl deinen Bedürfnissen und euren Bedürfnissen als Paar am besten entsprechen.
Wann bist du in Steuerklasse V?
Im deutschen Steuerrecht gibt es sieben Lohnsteuerklassen, die mit römischen Ziffern bezeichnet werden. Unterschiede ergeben sich unter anderem aus deinem Status (Single oder verheiratet/verpartnert), ob du schon ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis hast und ein zweites beginnst, unbeschränkt steuerpflichtig bist oder nicht.
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Einige Steuerklassen können nur von Verheirateten oder Verpartnerten gewählt werden. Wählt einer von euch die V, hat der andere automatisch die Lohnsteuerklasse III. Dies geschieht nur auf Antrag, der auch elektronisch über das Portal elster.de beim Finanzamt eingereicht werden kann. Ansonsten haben beide nach Heirat oder Verpartnerung automatisch Lohnsteuerklasse IV.
Die Kombi III/V kann Sinn ergeben, wenn die Partner*innen stark unterschiedlich verdienen. Besserverdienende Partner*innen gehen dann in die Lohnsteuerklasse III, Partner*innen mit geringerem Einkommen in die V.
Auswirkungen bis zur Jahres-Einkommenssteuererklärung im Folgejahr
Grundsätzlich sind die Folgen deiner steuerlichen Eingruppierung immer die gleichen: Weniger Steuerbelastung jetzt führt zu mehr Netto auf dem Konto. Du könntest das Geld ausgeben oder zurücklegen oder investieren - doch bedenke, dass mit der monatlichen Lohnsteuerabrechnung noch nicht klar ist, wie viel Steuern ein Paar dem Finanzamt letztendlich schuldet.
Die Jahres-Einkommenssteuererklärung im Folgejahr ist dagegen wie ein großer Showdown im Film: Jetzt werden alle geleisteten Lohnsteuerabzüge mit euren Freibeträgen und sonstigen Einkünften und steuerlich zu berücksichtigenden Abzugsposten verrechnet. Heraus kommt dabei entweder eine Überzahlung zu euren Gunsten - oder das Finanzamt fordert eine Nachzahlung an. Vielleicht setzt es sogar für die Zukunft Einkommenssteuervorauszahlungen fest, damit es nicht zu lange auf "sein" Geld warten muss.