Sind Überstunden in der Ausbildung erlaubt? Was Azubis unbedingt wissen sollten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 27. Juni 2022
Azubis freuen sich, wenn man sie ernst nimmt. Aber heißt das, dass sie länger bleiben müssen, wenn Überstunden anfallen? Grundsätzlich gilt: Überstunden während der Ausbildung nur freiwillig und bezahlt.
- Muss ein Auszubildender Überstunden machen?
- Überstunden sind eigentlich nicht vorgesehen
- Darf der Auszubildende Überstunden verweigern?
- Der Betrieb muss Azubi-Überstunden vergüten oder durch Freizeit abgelten
- Berufsschulzeit ist Arbeitszeit
Handwerksbetriebe sind mehr als ausgelastet. Bei guter Auftragslage und dem Mangel an Fachkräften stehen für die Mitarbeiter nicht selten Überstunden an – gleiches gilt für die Azubis. Aber ist das mit dem Gesetz zu vereinbaren?
Arbeitsrecht: Muss ein Auszubildender Überstunden machen?
Ingrid Dünzl, Ausbildungsberaterin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, berichtet in der Deutschen Handwerkszeitung, dass Überstunden derzeit in den Betrieben und bei den Lehrlingen Thema sind. Bei ihr melden sich immer wieder Azubis, die nicht wissen, was rechtlich gilt und wann Überstunden für sie erlaubt sind.
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Eine Ausbildungsstudie des DGB zeigt, wie verbreitet Überstunden in der Ausbildung sind. Ein Drittel (32,6 Prozent) der Befragten gab an, Überstunden zu machen. Dieser Anteil steigt dabei von 26,4 Prozent im 1. Ausbildungsjahr über 31,7 Prozent im zweiten bis zu 40 Prozent im dritten Jahr. Einfluss auf Überstunden hat die Betriebsgröße. Am höchsten ist sie in Betrieben mit 5 bis 10 Beschäftigten (41,9 Prozent), am niedrigsten in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten.
Das Gros der von Überstunden Betroffenen gab an, wöchentlich bis zu fünf Überstunden zu machen (79,8 Prozent), weitere 12 Prozent zwischen 6 und 10 Überstunden und vier Prozent berichteten von mehr als 20 Überstunden pro Woche.
Überstunden sind eigentlich nicht vorgesehen
Dabei ist klar: Auszubildende sind nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Dahinter steckt der Gedanke, dass die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Dauer und die tägliche und wöchentliche Zeit ausreichend ist. Die Azubis sollen ja nicht möglichst viel arbeiten, sondern die im Rahmenplan vorgeschriebenen Lerninhalte praktisch erlernen.
Deshalb könnten Überstunden auch nur dem Ausbildungszweck dienen und das bedeutet, dass auch ein Ausbilder*in oder ein Ausbildungsbeauftragter*e während dieser Zeit mit anwesend sein muss. Wer eine betriebliche Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Darum erhält ein Azubi am Monatsende auch eine Vergütung und nicht Lohn oder Gehalt.