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Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch darauf? Und was gilt bei Kündigung?


Autor: Christoph Eberle

Deutschland, Dienstag, 27. Oktober 2026

Ob Tarifvertrag, betriebliche Übung oder Stichtagsregelung: Wann Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld haben und was bei Kündigung, Krankheit oder Mutterschutz gilt.
Weihnachtsgeld 2026: Wer darf sich über eine Sonderzahlung freuen?


Das Weihnachtsgeld ist eine Sondervergütung zum Jahresende. Wie auch das Urlaubsgeld wird es zusätzlich zum regulären Entgelt bezahlt.

Wann wird das Weihnachtsgeld ausbezahlt?

Das Weihnachtsgeld wird laut Techniker-Krankenkasse meist mit dem November-Gehalt ausbezahlt und landet daher Ende November oder Anfang Dezember auf dem Girokonto.

Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld? 

Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf diese Zahlungen besteht laut der Gewerkschaft Verdi nicht. Darauf weist auch die ARAG-Rechtsschutzversicherung hin: Die Sonderzahlung erfolge nur, wenn sich dies aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergibt.

Was ist der Unterschied zwischen 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld wird im allgemeinen Sprachgebrauch - wie auch Urlaubsgeld - oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Aus rechtlicher Sicht gibt es laut der Arag-Rechtsschutzversicherung aber Unterschiede.

Denn: Das Weihnachtsgeld sei oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. 

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im Schnitt?

Eine fixe Pauschale oder einen allgemeinen Prozentsatz für das Weihnachtsgeld gibt es nicht. Der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien entscheiden über die Höhe. Viele Betriebe orientieren sich aber bei der Berechnung am regulären Gehalt - und zahlen je nach Branche zwischen 30 und 100 Prozent eines Monatsgehalts. Laut Statistischem Bundesamt lag bei Tarifbeschäftigten das durchschnittliche Weihnachtsgeld 2024 bei 2987 Euro brutto.

Wie viele Beschäftigte bekommen Weihnachtsgeld?

Insgesamt hätten 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld 2024 bekommen, heißt es beim Statistischen Bundesamt. Die Gewerkschaft Verdi zitiert das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach bekamen 2024 insgesamt 52 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld. Laut Verdi falle es häufig höher aus, wenn es mit einem Tarifvertrag geregelt ist.

Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld 2026 einfach streichen?

Ein besonderer Fall ist dabei laut Arag-Rechtsschutzversicherung und laut der Gewerkschaft Verdi die sogenannte "betriebliche Übung". Zahlt Ihnen der Arbeitgeber etwa über mehr als drei Jahre in Folge das Weihnachtsgeld, so könne das Rechtsansprüche auslösen. Aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers würden "durch die betriebliche Übung" verpflichtende Leistungen. Laut Verdi gilt das auch "bei verschlechterter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens".

Was ist mit dem Weihnachtsgeld bei Krankheit, Kündigung und Mutterschutz?

  • Kündigung: Unternehmen gewähren laut Techniker Krankenkasse Weihnachtsgeld oft nur, wenn bis zu einem vereinbarten Stichtag keine Kündigung ausgesprochen wurde.  Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag regeln dann laut Gewerkschaftsangaben, ob und bis wann bereits erhaltenes Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.
  • Krankheit: Laut Gewerkschaft Verdi ist die Sonderzahlung auch bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlen - selbst wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Ablauf der Sechs-Wochen-Frist oder wegen Selbstverschuldens nicht mehr besteht. Als Beispiel für eine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit nennt die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände etwa, wenn sich ein Arbeitnehmer tätowieren lässt, es zu Komplikationen kommt und er dadurch krankgeschrieben wird. 
  • Mutterschutz: Arbeitnehmerinnen darf das Weihnachtsgeld laut TK für Fehlzeiten während des Mutterschutzes nicht gekürzt werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits in den 90er Jahren in einem Urteil, dass das Diskriminierungsverbot Arbeitgebern untersagt, Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) hier leistungsmindernd zu berücksichtigen.