Wegzugsbesteuerung: Wer zahlen muss, wenn er Deutschland verlässt
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Freitag, 24. Oktober 2025
Unternehmen und Reiche könnten Deutschland aufgrund hoher Kosten und Steuern den Rücken kehren. Experten diskutieren den Trickle-Down-Effekt und seine Folgen für Bürgerinnen und Bürger.
- Unternehmen und Reiche wandern ins Ausland ab - ist das überhaupt so einfach?
- Wohlstand für alle: Die Theorie des Trickle-Down-Effekts
- Bundeswehr, Rente, Bürgergeld: Sozialstaat ade?
Handelsverbände in Deutschland befürchtend eine zunehmende Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, was gesamtgesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Der Standort Deutschland wird zusehends unattraktiver. Wie Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt, seien die Gründe dafür struktureller Natur.
Energieintensive Branchen seien vor allem von hohen Kosten betroffen. Chemie, Metall und Maschinenbau sind hierzulande ein teures Unterfangen. Hinzukommen hohe Steuerbelastungen für Unternehmen in Deutschland. Wo hier die Steuerbelastung auf Gewinne 30 Prozent beträgt, liegen zahlreiche EU-Staaten bei nur 21 Prozent. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer fordert sogar ein Absenken auf 10 Prozent.
Befürchtung: Unternehmen und Reiche wandern ins Ausland ab - ist das überhaupt so einfach?
Janduras Bestandsaufnahme lautet: "Die Großunternehmen verlagern, der Mittelstand leidet oder macht dicht." Bundesweit haben im letzten Jahr 196.100 Unternehmen aufgeben müssen, wie aus einem Bericht des Datev Magazins hervorgeht. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern möchte und Unternehmensanteile ab einem Prozent Beteiligung an einer Firma hat, dem wird es nicht unbedingt einfach gemacht. In Deutschland gibt es die sogenannte Wegzugsbesteuerung.
Ein Umzug ins Ausland wird wie ein Verkauf des Unternehmens beziehungsweise der Anteile behandelt, wenn dieses eine GmbH, eine AG, UG oder KG ist. Ermittelt wird zudem von den Finanzbehörden der Jahresgewinn, wobei der Gesetzgeber von einer Unternehmensrendite von sieben bis acht Prozent ausgeht. "Im Ergebnis ergibt sich eine maximale Steuerlast von 27 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer", erklärt die Steuerberatung Winheller. Eine Ratenzahlung an den deutschen Fiskus ist zwar möglich, mag aber doch den ein oder anderen finanziell erstmal fordern.
Seit Januar 2025 gilt die Wegzugsteuer auch für Fonds und ETFs; allerdings erst ab einem Betrag von 500.000 Euro. Betrachtet werden hier nur die Gewinne - auch bei sogenannten thesaurierenden Fonds und ETFs.
Wohlstand wieder für alle schaffen: Die Theorie des Trickle-Down-Effekts
Von zahlreichen Unternehmens- und Handelsverbänden werden mit Nachdruck Maßnahmen seitens der Politik gefordert, um Deutschland wieder zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort zu machen: weniger Bürokratie, Steuersenkungen, eine ordentliche Digitalisierung und bezahlbare Energiekosten. Denn wo die Wirtschaft floriert, wächst der Wohlstand und eine Gesellschaft kann im Gesamten profitieren. Ökonomen verweisen hier immer wieder auf den sogenannten Trickle-Down-Effekt.