Warum ist der Neo-Broker Trade Republic ein rotes Tuch für die Verbraucherschützer?
Autor: Klaus Heimann
, Dienstag, 27. Oktober 2026
Den Verbraucherzentralen gefällt das Geschäftsgebaren einiger Neo-Broker wie Trade Republic (TR) nicht. Es kommt zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren. Aber warum ist der Broker ein "rotes Tuch" für die Verbraucherschützer? Wir haben uns umgehört.
Einen Neo-Broker zu beauftragen (beispielsweise TR, Scalable Capital, Finanzen.net Zero u.a.) ist nur für diejenigen sinnvoll, die in Wertpapiere wie Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen investieren. In Deutschland hatten 2025 immerhin 37,2 Millionen ein privates Wertpapierkonto, das zeigt eine Analyse von lemon.markets und Smartbroker auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank. Wer sein Geld in Wertpapieren anlegt, braucht ein Depot. Dafür verlangen die klassischen Filialbanken in der Regel hohe Gebühren, und zwar bis zu 800 Euro, wie die Stiftung Warentest an drei Modellen zeigt.
Trade Republic: Über 10 Millionen Kunden in 18 europäischen Ländern
Bei Online- und Neo-Brokern ist der Handel (Trade) mit Wertpapieren kostenlos oder für bis zu 1 Euro zu haben (Kauf oder Verkauf). Eines haben die Finanztechs also gemeinsam: Sie locken mit niedrigen Gebühren, und das erfolgreich. Über 10 Millionen Menschen in 18 europäischen Ländern sind nach eigenen Angaben allein Kunden von TR. Der Berliner Broker verfügt seit Neustem und offiziell sogar über eine Vollbanklizenz, vergeben von der Europäischen Zentralbank (EZB).
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Angesichts dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass sich die Verbraucherschützer und die staatliche Finanzaufsicht (BaFin) genau für die Geschäftspolitik und die Methoden interessieren. Wir haben Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nach seinen Erfahrungen mit TR befragt. Seine Bilanz fällt durchaus durchwachsen aus, wie eine Reihe von Abmahnungen und Gerichtsprozessen beweist.
Welche Kritik gibt es an Trade Republic?
"Wir mussten das Verhalten von TR mehrfach beanstanden", berichtet Finanzexperte Niels Nauhauser. Es gab zwei Verfahren, die gingen bis vor das Landgericht II in Berlin. In der ersten Entscheidung (Urteil vom 6.7.2026, Az.: 101 O 83/24) ging es um die Zinswerbung und endete mit einer Vertragsstrafe. TR verpflichtete sich zur Unterlassung der bemängelten irreführenden Werbeaussagen, übernahm die Verfahrenskosten und stimmte einer Vertragsstrafe von 5.500 Euro zu. Im zweiten Urteil (vom 28.7.2026, Az.: 91 O 14/25) ging es um Informationen zu Veränderungen von Zinssätzen und zur Einlagensicherung und endete nicht einem Vergleich. Den Verfahren gingen Abmahnungen voraus. Aktuell liegt eine neuerliche Abmahnung zur Kontoeröffnungspraxis von TR vor, berichtet der Finanzexperte. Ob es zum Prozess kommt, ist noch unklar.
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"Darüber hinaus liegen uns 77 Anfragen und Beschwerden zu weiteren Sachverhalten vor, etwa zur Erreichbarkeit, zum Kundenservice und zu Depotabrechnungen", berichtet Nauhauser. Bei den Verbraucherschützern sind im Jahr 2025 350 Beschwerden bis Oktober eingegangen. Kritik gab es vor allem am Kundenservice. Auch die Stiftung Warentest übte Kritik am unzureichenden Support. Viele Kunden klagen über Standard-Textbausteine, fremdsprachige Antworten oder den Eindruck, dass auf Anfragen lediglich automatisiert durch eine KI reagiert wird. TR hat nach eigenen Angaben rund 1.000 Servicemitarbeiter aufgestockt, um das leidige Thema zu abzustellen.