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Verhinderungspflege 2027: Neue Regeln und Budgets geplant


Autor: Daniela Laitinen

Deutschland, Donnerstag, 08. Oktober 2026

Auf Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnten ab 2027 erhebliche Veränderungen zukommen. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Pflegeleistungen. Davon betroffen ist auch die Verhinderungspflege. Das bisherige gemeinsame Jahresbudget soll durch mehrere neue Budgets ersetzt werden. Was das für die Pflege zu Hause bedeutet.
Ab 2027 kann sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch die Neuregelung der Verhinderungspflege einiges ändern.


Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht gelegentlich eine Auszeit. Sei es wegen eines Urlaubs, einer Erkrankung oder eines wichtigen Termins. In solchen Fällen springt die sogenannte Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Doch genau dieses System soll sich ab 2027 grundlegend verändern.

Wie die Bundesregierung mitteilt, hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeleistungen beschlossen. Ziel ist es, die häusliche Pflege flexibler zu gestalten und die vorhandenen Mittel gezielter einzusetzen. Noch ist die Reform allerdings nicht endgültig verabschiedet.

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Verhinderungspflege 2027: Was soll sich ändern?

Erst im Juli 2025 wurden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Seitdem stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.

Dieses Geld kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst, Freunde oder Angehörige vorübergehend die Betreuung übernehmen. Wie viel die Pflegekasse tatsächlich erstattet, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege leistet.

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz soll das bisherige System erneut umgebaut werden. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Pflegeleistungen künftig in unterschiedliche Budgets gegliedert werden.

Vorgesehen sind unter anderem:

  • Sachleistungsbudget: für professionelle Pflegeleistungen, etwa durch ambulante Pflegedienste.
  • Entlastungsbudget: für Unterstützung und Ersatzpflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen.
  • Sozialraumbudget: für wohnortnahe Hilfsangebote und Unterstützung im Alltag.
  • Überbrückungsbudget: für vorübergehende Versorgungssituationen, insbesondere wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist.

Das Pflegeportal pflege.de erläutert, dass die Verhinderungspflege damit nicht ersatzlos gestrichen, sondern in ein neues Finanzierungssystem überführt werden soll.

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Gibt es ab 2027 weniger Geld für die Pflege?

Besonders interessant dürfte für Betroffene die Frage sein, wie viel Geld ihnen künftig tatsächlich zur Verfügung steht.

Während bislang bis zu 3.539 Euro aus dem gemeinsamen Jahresbudget genutzt werden können, sieht die Reform für das neue Überbrückungsbudget nach Angaben von pflege.de einen Betrag von 2.285 Euro jährlich vor.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Pflegebedürftige künftig 1.254 Euro weniger erhalten. Denn die Leistungen sollen anders verteilt und teilweise über zusätzliche Budgets finanziert werden.

Entscheidend wird sein, welche Leistungen miteinander kombiniert werden können und welche Voraussetzungen für die Erstattung gelten. Gerade für Familien, die regelmäßig auf Ersatzpflege angewiesen sind, könnte die neue Aufteilung Auswirkungen haben.

Pflegekassen und Sozialverbände beschäftigen sich mit der Reform

Auch die Pflegekassen und Sozialverbände befassen sich bereits mit den geplanten Änderungen. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums sind Stellungnahmen unter anderem des AOK-Bundesverbands, des GKV-Spitzenverbands, des Verbands der Ersatzkassen (vdek) sowie des Sozialverbands VdK dokumentiert.

Die Reform betrifft damit nicht nur die Organisation der Pflege, sondern auch die finanzielle Entlastung pflegender Angehöriger.

Wann treten die neuen Regeln zur Verhinderungspflege in Kraft?

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Änderungen 2027 greifen. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Bestimmungen weiter.