Verhinderungspflege 2027: Neue Regeln und Budgets geplant
Autor: Daniela Laitinen
Deutschland, Donnerstag, 08. Oktober 2026
Auf Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnten ab 2027 erhebliche Veränderungen zukommen. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Pflegeleistungen. Davon betroffen ist auch die Verhinderungspflege. Das bisherige gemeinsame Jahresbudget soll durch mehrere neue Budgets ersetzt werden. Was das für die Pflege zu Hause bedeutet.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht gelegentlich eine Auszeit. Sei es wegen eines Urlaubs, einer Erkrankung oder eines wichtigen Termins. In solchen Fällen springt die sogenannte Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Doch genau dieses System soll sich ab 2027 grundlegend verändern.
Wie die Bundesregierung mitteilt, hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeleistungen beschlossen. Ziel ist es, die häusliche Pflege flexibler zu gestalten und die vorhandenen Mittel gezielter einzusetzen. Noch ist die Reform allerdings nicht endgültig verabschiedet.
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Verhinderungspflege 2027: Was soll sich ändern?
Erst im Juli 2025 wurden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Seitdem stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.
Dieses Geld kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst, Freunde oder Angehörige vorübergehend die Betreuung übernehmen. Wie viel die Pflegekasse tatsächlich erstattet, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege leistet.
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz soll das bisherige System erneut umgebaut werden. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Pflegeleistungen künftig in unterschiedliche Budgets gegliedert werden.
Vorgesehen sind unter anderem: