Krankenhausaufenthalte können geplant oder ungeplant sein. Es gilt, dass du deinem Arbeitgeber so bald wie möglich Bescheid geben musst, dass du dich im Krankenhaus befindest.
Bist du krank, gehst du zum Arzt und lässt dir deine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankmeldung bestätigen. Diese gibst du so bald als möglich bei deinem Arbeitgeber ab, um weiter dein Gehalt zu bekommen. Liegst du im Krankenhaus, kannst du auch dort eine Bescheinigung – die sogenannte Liege- beziehungsweise Aufenthaltsbescheinigung – bekommen, mit der automatisch krankgeschrieben bist.
Erhalte ich im Krankenhaus eine Krankmeldung?
Liegst du im Krankenhaus, kannst du auch dort eine Bescheinigung bekommen, mit der du automatisch krankgeschrieben bist. Diese nennt sich Liege- beziehungsweise Aufenthaltsbescheinigung. Auch wenn sich beide Dokumente voneinander unterscheiden, gelten sie gleichwertig für deinen Arbeitgeber. Die Bescheinigung muss nicht zwangsläufig von deinem behandelnden Arzt ausgestellt sein.
Damit die Bescheinigung gültig ist, muss auf dieser das Datum der Aufnahme ins Krankenhaus dokumentiert sein. Ebenso muss der Grund des Krankenhausaufenthalts ersichtlich sein. Spätestens am vierten Tag deiner Erkrankung muss die Liegebescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorliegen.
Außerdem ist es notwendig, dass das voraussichtliche Datum der Entlassung vermerkt ist. Sollte sich dein Krankenhausaufenthalt verlängern, erhältst du eine weitere Liegebescheinigung. Auf dieser wird das neue voraussichtliche Entlassungsdatum vermerkt.
Unvorhergesehen im Krankenhaus
Nicht immer lassen sich Arzt-, Krankenhaus- und Operationstermine planen. Kommst du unverhofft ins Krankenhaus, ist dies kein Kündigungsgrund, sofern du deinen Arbeitgeber zuverlässig auf dem Laufenden hältst. Dabei ist es selbstverständlich Voraussetzung, dass du gesundheitlich in der Lage bist ihn zu informieren. Die Liegebescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Tag deiner Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen.
Ist dein Krankenhausaufenthalt geplant, wird dir in der Regel zuvor von einem behandelnden niedergelassenen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU – ausgestellt. Alternativ kannst du dir in diesem Fall das Attest auch im Krankenhaus geben lassen. Damit du die Bescheinigung erhältst, muss dich der Arzt persönlich untersucht haben.