Unvorhergesehen im Krankenhaus? Das muss dein Arbeitgeber wissen

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Krankenhausaufenthalte können geplant oder ungeplant sein. Es gilt, dass du deinem Arbeitgeber so bald wie möglich Bescheid geben musst, dass du dich im Krankenhaus befindest.

Bist du krank, gehst du zum Arzt und lässt dir deine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankmeldung bestätigen. Diese gibst du so bald als möglich bei deinem Arbeitgeber ab, um weiter dein Gehalt zu bekommen. Liegst du im Krankenhaus, kannst du auch dort eine Bescheinigung – die sogenannte Liege- beziehungsweise Aufenthaltsbescheinigung – bekommen, mit der automatisch krankgeschrieben bist. 

Erhalte ich im Krankenhaus eine Krankmeldung?

Liegst du im Krankenhaus, kannst du auch dort eine Bescheinigung bekommen, mit der du automatisch krankgeschrieben bist. Diese nennt sich Liege- beziehungsweise Aufenthaltsbescheinigung. Auch wenn sich beide Dokumente voneinander unterscheiden, gelten sie gleichwertig für deinen Arbeitgeber. Die Bescheinigung muss nicht zwangsläufig von deinem behandelnden Arzt ausgestellt sein.

Damit die Bescheinigung gültig ist, muss auf dieser das Datum der Aufnahme ins Krankenhaus dokumentiert sein. Ebenso muss der Grund des Krankenhausaufenthalts ersichtlich sein. Spätestens am vierten Tag deiner Erkrankung muss die Liegebescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorliegen.

Außerdem ist es notwendig, dass das voraussichtliche Datum der Entlassung vermerkt ist. Sollte sich dein Krankenhausaufenthalt verlängern, erhältst du eine weitere Liegebescheinigung. Auf dieser wird das neue voraussichtliche Entlassungsdatum vermerkt. 

Unvorhergesehen im Krankenhaus

Nicht immer lassen sich Arzt-, Krankenhaus- und Operationstermine planen. Kommst du unverhofft ins Krankenhaus, ist dies kein Kündigungsgrund, sofern du deinen Arbeitgeber zuverlässig auf dem Laufenden hältst. Dabei ist es selbstverständlich Voraussetzung, dass du gesundheitlich in der Lage bist ihn zu informieren. Die Liegebescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Tag deiner Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen.

Ist dein Krankenhausaufenthalt geplant, wird dir in der Regel zuvor von einem behandelnden niedergelassenen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU – ausgestellt. Alternativ kannst du dir in diesem Fall das Attest auch im Krankenhaus geben lassen. Damit du die Bescheinigung erhältst, muss dich der Arzt persönlich untersucht haben.

Musst du dein Kind ins Krankenhaus begleiten, bekommst du als Elternteil ebenfalls eine Liegebescheinigung für deinen Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist und nachweislich keine andere Person im Haushalt lebt, die Kapazitäten zur Beaufsichtigung des Kindes hat. Dann bekommst du ebenfalls weiter dein Gehalt. Zur Krankmeldung deines Kindes solltest du im Kindergarten oder der Schule Bescheid geben

Arbeitsunfähig nach der Krankenhaus-Entlassung 

Nicht immer bist du nach einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar wieder arbeitsfähig. Wirst du aus der Klinik entlassen, kannst du im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Diese kann bis maximal sieben Tage nach dem Verlassen des Krankenhauses gelten.

Auch in diesem Fall gilt, dass du diese umgehend bei deinem Arbeitgeber einreichst. Sollte sich herausstellen, dass du nach dieser maximalen Woche immer noch nicht fit genug für die Arbeit bist, musst du deinen Hausarzt aufsuchen. Dieser entscheidet, ob du eine (Folge-)Bescheinigung erhältst. Auch diese ist umgehend einzureichen.

Anschließend greift wieder der reguläre Prozess: Bist du krank, gehst du zum Arzt und lässt dir deine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankmeldung bestätigen. Diese gibst du bei deinem Arbeitgeber ab, um dennoch dein Gehalt zu bekommen. Dabei ist es wichtig, deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren.

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