Wie hoch ist der steuerlich absetzbare Unterhalt für Enkel?
Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag abziehbar, der an den steuerlichen Grundfreibetrag gekoppelt ist. Für 2025 liegt dieser Steuer-Höchstbetrag für den Unterhalt bei 12.096 Euro pro Person und Jahr, für 2026 steigt er nach aktuellen Informationen auf 12.348 Euro.
Der maximal abziehbare Betrag wird um die Einkünfte und Bezüge des Enkels gekürzt, soweit diese zusammen mehr als 624 Euro im Jahr betragen. Dazu zählen z.B. Ausbildungsvergütung, Minijobs, Unterhaltsleistungen anderer Angehöriger oder BAföG‑Zuschüsse, wobei ein Freibetrag von 624 Euro jährlich außer Ansatz bleibt. Trägst du zusätzlich die Basisbeiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung des Enkels, können diese neben dem Höchstbetrag berücksichtigt werden.
Besonders häufig unterstützen Großeltern volljährige bzw. studierende Enkel mit ihrem Unterhalt während der Ausbildung. Hier ist wichtig, dass sich die volljährigen Enkel in einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden. Zahlt niemand mehr Kindergeld und gelten sowohl Eltern als auch Enkel als bedürftig bzw. nicht leistungsfähig, können deine Zahlungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag angesetzt werden.
Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?
In der Einkommensteuererklärung werden Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen im Bereich "außergewöhnliche Belastungen" erfasst. Dort gibst du die unterstützte Person (Enkel) mit Namen, Verwandtschaftsverhältnis, Wohnort sowie die im Jahr gezahlten Beträge an und fügst bei Bedarf eine Erläuterung zur Bedürftigkeit und zur Situation der Eltern hinzu.
- Wichtig ist, dass du nur tatsächlich geleistete Zahlungen einträgst, keine bloßen Zusagen oder Sachleistungen ohne nachweisbaren Geldwert.
- Übernimmst du einzelne Kosten direkt (z.B. Semesterbeitrag oder Miete), solltest du diese positioniert darstellen und mit den entsprechenden Belegen (Rechnungen, Überweisungen) verknüpfen.
- Unterhaltszahlungen an Enkel im Ausland werden häufig nur anteilig anerkannt, wenn das dortige Preisniveau deutlich niedriger ist; der Höchstbetrag wird dann reduziert.
- Überschreitet das Vermögen des Enkels bestimmte Schwellen, gilt er nicht mehr als bedürftig; häufig wird eine Obergrenze von rund 15.500 Euro (ausgenommen selbstgenutztes Wohneigentum) angesetzt.
- Unterhalt, der über das wirtschaftlich Notwendige hinausgeht (z.B. Luxusausgaben), wird regelmäßig nicht als zwangsläufige außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Das solltest du beachten, wenn du den Familienunterhalt bei der Steuer angeben möchtest. So steigen die Chancen, dass du alle steuerlichen Vorteile des Unterhalts geltend machen kannst.
Welche Nachweise für den Unterhalt verlangt das Finanzamt?
Ab 2025 gilt: Unterhaltszahlungen werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie per Überweisung auf ein Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Barzahlungen, Überweisungen auf eigene Konten mit Vollmacht des Enkels oder abgekürzte Zahlungswege (z.B. direkte Mietzahlung an den Vermieter des Enkels) sind seitdem regelmäßig nicht mehr als Unterhalt abziehbar. Du solltest daher folgende Unterlagen bereithalten:
- Kontoauszüge oder Überweisungsnachweise über deine Zahlungen an den Enkel.
- Unterlagen zur finanziellen Situation des Enkels (z.B. Studienbescheinigung, Ausbildungs‑ oder Arbeitsvertrag, BAföG‑Bescheid, Übersicht über eigene Einkünfte und Vermögen).
- Nachweise zur Leistungsunfähigkeit der Eltern, etwa Einkommen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere Unterhaltsverpflichtungen.
Damit kann das Finanzamt prüfen, ob gesetzliche Unterhaltspflicht, Bedürftigkeit und Höhe der Unterhaltsleistungen im Sinne des Gesetzes nachvollziehbar sind.
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