Trotz Steuerentlastung: Ab diesem Gehalt droht 2027 weniger Netto
Autor: Daniela Laitinen
Deutschland, Sonntag, 04. Oktober 2026
Mehr Kindergeld, ein höherer Grundfreibetrag und weniger Einkommensteuer: Eigentlich sollen Arbeitnehmer 2027 finanziell entlastet werden. Doch ausgerechnet Beschäftigte mit höheren Einkommen könnten am Ende weniger Geld auf dem Konto haben.
Die Bundesregierung verspricht mit ihrer Einkommensteuerreform 2027 eine Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Einkommen sowie von Familien. Insgesamt ist ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Anfang September auf den Weg gebracht.
Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro steigen. Das Kindergeld soll von derzeit 259 auf 267 Euro je Kind und Monat angehoben werden, der Kinderfreibetrag auf 10.056 Euro. Auch Arbeitnehmer sollen profitieren: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1230 auf 1430 Euro steigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf die Anlage N verzichten, weil ihre tatsächlichen Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags liegen.
Höhere Sozialabgaben fressen Steuerentlastung auf
Doch parallel steigen voraussichtlich die Grenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Genau das kann einen Teil der Steuerentlastung wieder zunichtemachen.
Das Bundesarbeitsministerium plant für 2027 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 5812,50 Euro auf 6375 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie von 8450 auf 8850 Euro steigen. Grundlage dafür ist unter anderem die Lohnentwicklung. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer erhöhten sich nach den für die Berechnung maßgeblichen Daten 2025 um 4,38 Prozent.
Für Gutverdiener bedeutet eine höhere Beitragsbemessungsgrenze: Ein größerer Teil ihres Einkommens wird mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
Ab 6000 Euro brutto kann das Netto sinken
Das Experten-Portal Finanztip hat berechnet, was beide Veränderungen zusammengenommen bedeuten könnten. Bei einem alleinstehenden, kinderlosen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer ergibt sich bei Monatsgehältern zwischen 2000 und 5000 Euro zunächst ein kleines Plus von rund 7,41 bis 10,66 Euro netto.
Bei 6000 Euro brutto dreht sich die Rechnung jedoch: Die monatliche Steuerbelastung sinkt demnach zwar um 20,08 Euro. Gleichzeitig steigen die Sozialabgaben um 20,91 Euro. Unter dem Strich bleiben 83 Cent weniger im Monat.