Studium: Vorteile in der Rente ohne Beitragszahlungen? Was wirklich gilt
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Mittwoch, 14. Mai 2025
Auch Jahre, in denen man keine Beiträge zahlt, können für die Rente von Bedeutung sein. Zu den sogenannten Anrechnungszeiten zählt unter anderem das Studium. Das birgt einige Vorteile.
Besucht man eine Universität oder Hochschule, scheint das Ende der beruflichen Laufbahn noch in weiter Ferne zu liegen - schließlich hat man sie noch nicht einmal begonnen. Dennoch ist es sinnvoll, bereits während dieser Zeit an die Zukunft zu denken. Ein Studium kann sich positiv auf die Rentenansprüche auswirken.
Denn auch Studienjahre können anerkannt werden. Die schlechte Nachricht: Wie die Hochschule Fresenius erklärt, sammelt man in dieser Zeit keine Entgeltpunkte. Da sich mit jedem Entgeltpunkt der Betrag, den man später im Ruhestand ausgezahlt bekommt, erhöht, heißt das auch: Für die Zeit an der Uni bekommt man nicht automatisch mehr Geld. Wie aber wird das Studium dann berücksichtigt?
Anrechnungszeiten für die Rente - auch das Studium gehört dazu
Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) spielt dieses vor allem bei der Anrechnung der Beitragsjahre eine Rolle. Denn will man schon vor dem regulären Renteneintrittsalter - aktuell liegt dieses bei 67 Jahren - in den Ruhestand, muss man dafür eine gewisse Anzahl an Beitragsjahren vorweisen können. Nach 35 Jahren ist es beispielsweise mit Abschlägen schon möglich, in Rente zu gehen - nach 45 Jahren sogar ohne Abschläge.
Genau darauf zahlt das Studium ein - mithilfe der Studienjahre könnten Beitragszahler also auch dann schon mit Abschlägen in den Ruhestand, wenn sie praktisch noch keine 35 Jahre gearbeitet haben. Allerdings gibt es auch hier klare Regeln: Mehr als acht Studienjahre werden laut der DRV nicht anerkannt. Außerdem nicht angerechnet werden Studienjahre vor dem 17. Lebensjahr. Hat eine Person schon mit 16 Jahren studiert, hat diese die Möglichkeit freiwillig bis zum 45. Geburtstag Beiträge nachzuzahlen. Für die Rente nach 45 Jahren zählt das Studium jedoch nicht.
Zudem wichtig zu wissen: Die Studienjahre werden meist nicht automatisch anerkannt. Damit die Rentenversicherung diese berücksichtigt, muss sie also zunächst darüber informiert werden. Neben dem Studium zählen auch weitere Lebensabschnitte wie Mutterschutz, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu den Anrechnungszeiten.
Im Studium Entgeltpunkte sammeln - unter diesen Umständen ist das möglich
Dafür können Beitragszahler laut dem Blog Finanzfluss bei der DRV eine sogenannte Kontenklärung beantragen. Anschließend wird der Versicherungsverlauf des Versicherten geprüft und gegebenenfalls ergänzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle für die Rente relevanten Zeiten korrekt im Rentenkonto erfasst sind. Du benötigst lediglich einen Nachweis deiner Universität, über die Dauer deines Studiums. Ein Abschlusszeugnis ist nicht notwendig - die absolvierten Jahre werden dir also auch bei einem abgebrochenen Studium angerechnet.
Unter Umständen zahlen allerdings auch Studenten in die Rentenversicherung ein - ist das der Fall, werden natürlich auch Entgeltpunkte gesammelt. Allerdings unterscheidet die DRV dafür zwischen verschiedenen Arten von Nebenjobs: