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Steuertipps 2026: So lassen sich noch vor Silvester Steuern sparen


Autor: Daniela Laitinen

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Viele Arbeitnehmer erhalten mit der richtigen Steuererklärung eine Erstattung vom Finanzamt. Wer Ausgaben noch vor Silvester einplant, kann steuerliche Vorteile für 2026 sichern.
Wer jetzt noch ein paar Tricks anwendet, kann seine Steuerrückerstattung 2026 noch um einiges erhöhen.


Wer für das Steuerjahr 2026 noch eine möglichst hohe Steuerrückerstattung erreichen möchte, sollte vor Silvester prüfen, welche Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Mit den richtigen Nachweisen lassen sich oft zusätzliche Steuerspar-Chancen nutzen. Dieser Überblick zeigt, worauf Arbeitnehmer jetzt achten sollten.

Im Schnitt 1.240 Euro zurück: Diese Steuer-Tricks sollten Sie noch vor Jahresende anwenden

Eine Steuererklärung kann sich finanziell durchaus lohnen. Nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2022 rund 26,8 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitalerträgen. Nur 15,2 Millionen von ihnen wurden zur Einkommensteuer veranlagt. 13,2 Millionen erhielten anschließend Geld zurück – durchschnittlich 1.240 Euro. Bei 53 Prozent lag die Erstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.

Eine repräsentative Finanztip-Umfrage vom April 2026 kommt allerdings auf eine deutlich höhere Quote: Demnach geben 80 Prozent der Erwachsenen in Deutschland an, eine Steuererklärung zu machen. Die unterschiedlichen Zahlen sind nicht direkt vergleichbar, da Destatis Steuerfälle zählt, während die Umfrage Personen nach ihrem Verhalten befragt.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet. In seiner Broschüre „Steuern von A bis Z“ erklärt das Bundesfinanzministerium, wann eine Pflichtveranlagung besteht:

  • neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte oder bestimmte dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von mehr als 410 Euro angefallen sind,
  • gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde,
  • Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und beispielsweise die Steuerklassenkombination III/V beziehungsweise Steuerklasse V oder VI genutzt wurde,
  • bei Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen war,
  • bestimmte Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden oder
  • das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.

Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Auch dadurch kann sich eine Steuerrückerstattung ergeben. Ein aktueller Überblick zur freiwilligen Steuererklärung und ihren Fristen erklärt, für wen sich die Abgabe besonders lohnen kann.

Steuerrückerstattung: Diese Steuerspar-Chancen gibt es noch vor Silvester

Werbungskosten bündeln: Arbeitnehmer bekommen automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Wer mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln, Fortbildungen und anderen beruflichen Ausgaben darüber kommt, kann zusätzlich profitieren. Ein neuer beruflich benötigter Laptop, Bürostuhl oder andere Arbeitsmittel können deshalb noch vor Jahresende interessant sein.

Homeoffice-Pauschale nutzen: Für die Arbeit zu Hause können 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich, als Tagespauschale berücksichtigt werden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, kommt alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 Euro infrage.

Freistellungsaufträge prüfen: Kapitalerträge bleiben über den Sparer-Pauschbetrag bis 1.000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 2.000 Euro steuerfrei. Vor Jahresende lohnt sich daher ein Blick darauf, wie die Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken verteilt sind.

Handwerker und Haushaltshilfen: Bei Handwerkerleistungen können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abgezogen werden – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind sogar bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung möglich. Wichtig: Es braucht eine Rechnung, und diese muss unbar bezahlt werden. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen sind von der Handwerkerermäßigung ausgeschlossen.

Mehr zum Thema: Fehler in der Steuererklärung entdeckt- kann man noch korrigieren?

Wer ohnehin Anschaffungen, Renovierungen oder berufliche Fortbildungen plant, sollte deshalb prüfen, ob es steuerlich günstiger ist, die Ausgabe noch 2026 zu tätigen. Denn für viele Ausgaben entscheidet der Zeitpunkt der Zahlung darüber, in welchem Steuerjahr sie berücksichtigt werden.

Kinderbetreuungskosten können die Steuerrückerstattung erhöhen

Kinderbetreuungskosten prüfen: Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können 80 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden – maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Das kann beispielsweise Kita-Gebühren, eine Tagesmutter oder eine Betreuung im Haushalt betreffen. Entscheidend ist, dass die Ausgaben belegt und die Rechnungen unbar bezahlt wurden.

Auch eine Betreuung durch Großeltern kann die Steuerrückerstattung erhöhen, wenn die Vereinbarung und die Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert sind. Der aktuelle Artikel zu Fahrtkosten von Oma und Opa als Kinderbetreuung erklärt, wie Fahrtkostenersatz und Aufstellungen der Betreuungsfahrten bei den Eltern berücksichtigt werden können.

Übrigens müssen auch immer mehr Senioren eine Steuererklärung einreichen. Wir erklären, welche Regeln, Freibeträge und Nachzahlungen ab 2026 gelten.