Steuertipps 2026: So lassen sich noch vor Silvester Steuern sparen
Autor: Daniela Laitinen
Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026
Viele Arbeitnehmer erhalten mit der richtigen Steuererklärung eine Erstattung vom Finanzamt. Wer Ausgaben noch vor Silvester einplant, kann steuerliche Vorteile für 2026 sichern.
Wer für das Steuerjahr 2026 noch eine möglichst hohe Steuerrückerstattung erreichen möchte, sollte vor Silvester prüfen, welche Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Mit den richtigen Nachweisen lassen sich oft zusätzliche Steuerspar-Chancen nutzen. Dieser Überblick zeigt, worauf Arbeitnehmer jetzt achten sollten.
Im Schnitt 1.240 Euro zurück: Diese Steuer-Tricks sollten Sie noch vor Jahresende anwenden
Eine Steuererklärung kann sich finanziell durchaus lohnen. Nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2022 rund 26,8 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitalerträgen. Nur 15,2 Millionen von ihnen wurden zur Einkommensteuer veranlagt. 13,2 Millionen erhielten anschließend Geld zurück – durchschnittlich 1.240 Euro. Bei 53 Prozent lag die Erstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.
Eine repräsentative Finanztip-Umfrage vom April 2026 kommt allerdings auf eine deutlich höhere Quote: Demnach geben 80 Prozent der Erwachsenen in Deutschland an, eine Steuererklärung zu machen. Die unterschiedlichen Zahlen sind nicht direkt vergleichbar, da Destatis Steuerfälle zählt, während die Umfrage Personen nach ihrem Verhalten befragt.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet. In seiner Broschüre „Steuern von A bis Z“ erklärt das Bundesfinanzministerium, wann eine Pflichtveranlagung besteht:
- neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte oder bestimmte dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von mehr als 410 Euro angefallen sind,
- gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde,
- Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und beispielsweise die Steuerklassenkombination III/V beziehungsweise Steuerklasse V oder VI genutzt wurde,
- bei Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen war,
- bestimmte Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden oder
- das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.
Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Auch dadurch kann sich eine Steuerrückerstattung ergeben. Ein aktueller Überblick zur freiwilligen Steuererklärung und ihren Fristen erklärt, für wen sich die Abgabe besonders lohnen kann.
Steuerrückerstattung: Diese Steuerspar-Chancen gibt es noch vor Silvester
Werbungskosten bündeln: Arbeitnehmer bekommen automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Wer mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln, Fortbildungen und anderen beruflichen Ausgaben darüber kommt, kann zusätzlich profitieren. Ein neuer beruflich benötigter Laptop, Bürostuhl oder andere Arbeitsmittel können deshalb noch vor Jahresende interessant sein.