Steuererklärung 2026 korrekt? Auslandskonten werden in Kürze dem Finanzamt gemeldet
Autor: Lea Mitulla
Deutschland, Samstag, 05. Sept. 2026
Immer mehr deutsche Kontoinhaber eröffnen Bankkonten im Ausland. Neue Regeln sorgen dafür, dass deutsche Finanzämter jährlich Meldungen aus über 100 Ländern erhalten. Stichtag ist der 30. September.
Das Eröffnen eines Bankkontos im Ausland ist dank Online-Banking heute unkomplizierter denn je. Doch wer hofft, durch ein Auslandskonto Steuern vermeiden zu können, irrt sich: Jährlich meldet eine Vielzahl von Staaten die Kontoinformationen deutscher Staatsbürger dem heimischen Finanzamt. Entscheidend ist hierbei der 30. September eines jeden Jahres.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das sogenannte "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz". Ziel ist es, den zuständigen Behörden steuerpflichtige Erträge transparent zu machen und die Verschleierung von Einkünften im Ausland zu unterbinden. Während Banken in Deutschland Kapitalerträge aus Aktien, Fonds oder ETFs automatisch versteuern, entfällt diese Pflicht bei ausländischen Finanzinstituten. Die Verantwortung, solche Auslandserträge korrekt beim Finanzamt anzugeben, liegt somit beim Kontoinhaber. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Nutzung eines Auslandskontos genau zu prüfen, welche Einkünfte in der Steuererklärung zu deklarieren sind.
Diese Konten werden im September 2026 dem Finanzamt gemeldet
Mit den gemeldeten Bankdaten aus dem Ausland, können die Finanzämter die Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Bei Abweichungen bekommen die Betroffenen Post vom Amt für eine "Sachverhaltsaufklärung". Folgende Konten und Verträge bei ausländischen Banken werden laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet:
- Verwahrkonten, z. B. Treuhandkonto
- Einlagekonten, z. B. Geschäftskonto, Girokonto, Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto
- Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen, z. B. Aktien, Investmentfonds
- Versicherungsverträge, z. B. Lebensversicherung
- Rentenversicherungsverträge
Insgesamt erhält das BZSt Finanzdaten aus 118 Ländern. Darin sind neben den EU-Staaten auch vermeintliche Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Kaimaninseln oder Barbados enthalten. Die USA stehen nicht auf der Liste, da es mit ihnen ein gesondertes Abkommen (FATCA) gibt.
Diese Daten bekommt das Finanzamt über ein Konto im Ausland
Bei den übermittelten Daten handelt es sich übrigens nicht um detaillierte Kontobewegungen. Laut Gesetz geht es nur um Informationen in Steuersachen.
Dies sind vorwiegend Zinsen und Dividenden, aber auch Einkünfte aus Versicherungen oder Veräußerungen von Vermögen – die genauen Kennzahlen hängen von der Art des Kontos oder der Versicherung ab.