Geld sparen und eine Steuer nicht bezahlen. Diese Entscheidung macht sich durchaus bemerkbar - aber nicht nur auf dem Konto.
Ob Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Kfz-Steuer, Erbschafts- oder Grundsteuer. In Deutschland müssen die Menschen viel Geld an den Staat zahlen. Die Liste für die verpflichtenden Abgaben ist lang. Laut dem Bundesministerium für Finanzen gibt es insgesamt fast 40 Steuerarten. Doch von einer Steuer kann man sich befreien lassen - von der Kirchensteuer.
Laut dem Handelsblatt gehörten noch Ende 2024 rund 37,8 Millionen Menschen in Deutschland einer der beiden christlichen Kirchen an. Etwa 18 Millionen davon sind evangelisch, 19,8 Millionen sind katholisch. Diese Mitglieder zahlen jährlich mehrere Milliarden Euro an Steuern.
Wie kommt es zu den Kirchensteuern?
Grundsätzlich richtet sich die Kirchensteuer immer nach dem jeweiligen Wohnort. Bayern, wie auch Baden-Württemberg kommen auf acht Prozent der festgesetzten Einkommenssteuer. Die restlichen Bundesländer liegen bei neun Prozent.
Diese Person hätte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 rund 58 Euro Kirchensteuer im Monat zahlen müssen. Im Jahr wären das 690 Euro.
Kann man die Kirchensteuer absetzen?
Glaubt man den Experten vom Portal Finanztip, dann kann man sich über bestimmte Wege die Kirchensteuer auch wieder zurückholen.
Dazu heißt es, dass die gezahlte Kirchensteuer – und gegebenenfalls das Kirchgeld – "unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Absatz 1 EStG)". Worauf muss man achten?
Gesamte gezahlte Kirchensteuer angeben
Gegebenenfalls das Kirchgeld in der Anlage Sonderausgaben angeben.
Erstattete Kirchensteuer ebenfalls in der Anlage Sonderausgaben eintragen.
Keine Kirchensteuer mehr - aber was fällt dann alles weg?
Wichtig: Wer sich die Kirchensteuer sparen möchte und aus der Kirche ausgetreten ist, der kann dennoch weiter Gottesdienste besuchen. Verzichten muss man aber laut der Website kirchensteuer-wirkt.de , einem Angebot evangelischer Landeskirchen, auf einige Angebote:
Verlust des Anspruchs auf eine kirchliche Hochzeit
Man kann nicht mehr Taufpate werden
Verlust der Möglichkeit einer kirchlichen Beerdigung
Wie das Handelsblatt dazu schreibt, kann ein Austritt aus der Kirche auch dazu führen, dass sich "die Jobchancen von Ärzten, Krankenschwestern, Pädagogen und Sozialarbeitern verringern". Das gilt laut Bericht besonders "für Bewerbungen bei kirchlichen Trägern, bei denen das Dienstverhältnis an eine kirchliche Mitgliedschaft gebunden ist". Hier können grundsätzlich Kirchenmitglieder bei der Stellenvergabe bevorzugt werden und Nichtmitglieder sogar ausgeschlossen werden.