Steuer-ID anfordern: Keine Auskunft per Telefon oder E-Mail
Eine Auskunft per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. "Aus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID nicht telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt", heißt es beim Bundesministerium der Finanzen. Die Steuer-ID wird ausschließlich per Post an die aktuelle Meldeanschrift geschickt.
Steuer-ID verloren: Erneute Mitteilung kostenlos online beantragen
Ist die Steuer-ID nicht mehr auffindbar, kann die erneute Mitteilung online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Das BayernPortal verweist dafür auf ein Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern. Dort werden die erforderlichen persönlichen Daten abgefragt.
Schritt für Schritt führt das Formular durch den Antrag. Für die erneute Mitteilung müssen laut BayernPortal keine Unterlagen eingereicht werden. Für die korrekte Schreibweise der Daten sollte man aber sein Ausweisdokument bereithalten. Der Antrag ist kostenlos.
Aufbau der Steuer-ID: Elf Ziffern ohne persönliche Angaben
Aus elf Ziffern besteht die Steueridentifikationsnummer, wie das Bundeszentralamt für Steuern erklärt. Wer die Steuer-ID in seinen Unterlagen sucht, kann sich deshalb an dieser elfstelligen Zahlenfolge orientieren.
Persönliche Angaben lassen sich aus der Zahlenfolge selbst nicht ablesen. Die Nummer enthält laut Bundeszentralamt für Steuern keine Informationen über die betreffende Person. Aus ihren Ziffern lassen sich somit beispielsweise weder das Geburtsdatum noch der Wohnort ableiten.
Steuer-ID erneut anfordern: Bearbeitungsdauer und Postversand
Laut Bundeszentralamt für Steuern gilt – Stand 15. September 2026: "Auf Grund der hohen Anzahl von Anfragen kann die Bearbeitungsdauer aktuell vier Wochen betragen". Die Bearbeitungsdauer kann sich bei Fällen mit Rückfragen verlängern.
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