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Krankenversicherung und Rentenversicherung: Ab diesem Gehalt wird es teurer


Autor: Karin Seibold, Christoph Eberle

Deutschland, Sonntag, 11. Oktober 2026

Es ist fix: Krankenversicherung und Rentenversicherung werden 2027 teurer, wenn man zu den sogenannten Gutverdiener gezählt wird. Ab welchem Gehalt die neue Regel gilt und wie viel es kostet.
Schwarz-Rot bittet Gutverdiener bei Sozialabgaben stärker zur Kasse. (Symbolfoto)


Es geht um die jährliche Neuberechnung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wie die Bundesregierung am Mittwoch, 7. Oktober online mitteilte, soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf jährlich 76.500 Euro beziehungsweise 6.375 Euro im Monat erhöhen. 2026 waren es noch 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.

Zudem heißt es: "Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich 2027 auf jährlich 84.150 Euro beziehungsweise monatlich 7.012,50 Euro belaufen. 2026 waren es noch 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat."

Auch in der allgemeinen Rentenversicherung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen steigen - auf 106.200 Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat. 2026 belief sich die Grenze auf jährlich 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im Monat.

Wer künftig bis zu 1200 Euro im Jahr mehr zahlen muss

Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungszusatzbeitrag von 2,9 Prozent und 1,8 Prozent in der Pflegeversicherung ergeben sich voraussichtlich folgende Änderungen.

  • Weniger als 5000 Euro brutto im Monat: Das Einkommen liegt unter den genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Allein durch deren Anhebung entsteht voraussichtlich keine zusätzliche Belastung.
  • 6500 Euro brutto im Monat: Dieses Einkommen liegt über der bisherigen, aber unter der geplanten neuen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Betroffene zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge (+ 49,22 Euro) und Pflegeversicherungsbeiträge (+ 10,13 Euro). Aufs Jahr macht das 712,08 Euro.
  • Bei 8850 Euro und mehr Monatsbrutto kommen zusätzlich die höheren Grenzen für die Rentenversicherung hinzu: Krankenversicherung (+ 49,22 Euro), Pflegeversicherung (10,13 Euro), Rentenversicherung (+37,20) und  Arbeitslosenversicherung (+5,20 Euro) kosten so zusammen rund 102 Euro mehr im Monat, also über 1220 Euro im Jahr.

Hinzu kommt in der Pflegeversicherung je nach persönlicher Situation unter Umständen der höhere Zuschlag für Kinderlose. Wie viel dieser ausmacht, hatte die Mediengruppe Bayern kürzlich berichtet.

Ab 2028 können dann auch viele Ehepartner nicht mehr kostenfrei familienversichert werden. Was dann gilt und wie viel es kostet, haben wir hier zusammengefasst.

Sozialabgaben: Schwarz-Rot bittet Gutverdiener stärker zur Kasse

"Schwarz-Rot bittet Gutverdiener bei Sozialabgaben stärker zur Kasse", fasst n-tv.de das zusammen. Und rechnet vor: "Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro." Weil auch der Arbeitgeberanteil steigt, liegt die zusätzliche Belastung für solch einen Arbeitsplatz demnach bei gut 200 Euro im Monat. Kinderlosen droht eine noch höhere Belastung, weil ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung auch steigen soll. 

Lesen Sie dazu auch: Pflegereform: Warum es für Menschen ohne Kinder bald teuer wird

Dabei gilt: Es sind nur Versicherte betroffen, deren Einkommen schon oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 noch mehr verdient als die neuen Grenzen angeben, soll pro Jahr eine Mehrbelastung von 1220 Euro haben.

Das ist die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt, wenn die Bruttolöhne steigen. Vom Gehalt, das über dieser Grenze liegt, werden keine Beiträge mehr abgezogen. Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach dem Lohnanstieg des Vorjahres - also 2025. Weil die Bruttolöhne um 4,38 Prozent zulegten, folgen darauf jetzt die Beitragsbemessungsgrenzen.

mit dpa