Sozialabgaben-Schock 2025: Wie du bei Rente und Gehalt mehr zahlst
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 16. Oktober 2024
Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, was Rentner und Besserverdiener stärker belasten könnte.
Mit dem Jahr 2025 könnten es in der Rente weniger Geld aufs Konto geben. Der Grund: Deutlich höhere Sozialabgaben. Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenze anheben. Und von den dann drohenden steigenden Kosten sind eben nicht nur Arbeitnehmer betroffen, sondern auch Rentner.
Laut dem Nachrichtenmagazin Focus online spüren Menschen in Renten die Folgen gerade dann, wenn sie zusätzlich eine Witwenrente erhalten. Dann, so heißt es, müssen Betroffene doppelte Beiträge bezahlen. Pflege- und Krankenversicherung – für die Altersrente und dann noch für die Witwenrente.
Rente: Steigende Sozialabgaben – mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erklärt dazu: "Um auch im Rentenalter alle gewohnten Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen in aller Regel auch Beiträge gezahlt werden."
Immerhin übernimmt die DRV die Hälfte der Krankenversicherung. Den Zusatzbeitrag müssen die Betroffenen aber in voller Summe selber tragen. Der aktuelle Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Den Zusatzbetrag bestimmen die Kassen selbst, dieser liegt laut Bericht im Durchschnitt bei 1,7 Prozent.
Focus online macht dazu eine Beispiel-Rechnung auf und geht dabei von einer Brutto-Rente von 1000 Euro aus. Die Beiträge für Krankenversicherung liegen damit aktuell bei 73 Euro. Der Zusatzbeitrag kostet demnach dann 17 Euro. Ergibt einen Sozialbeitrag von 90 Euro. Mit dem Jahr 2025 und der neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze verändern sich die Kosten wie folgt: Die Abgabe steigen auf rund 96,75 Euro – Beitrag zur Krankenversicherung im Schnitt auf 14,45 Prozent hoch, Zusatzbeitrag auf 2,45 Prozent.
Neben den Rentner: Besserverdiener müssen mehr zahlen
Neben den Rentner sind in erster Linie ganz stark die Besserverdiener betroffen. Schon im Oktober 2023 hat inFranken.de in einem Bericht darauf hingewiesen, dass das jeweilige Gehalt über die steigenden Sozialausgaben entscheiden wird.
Dass das Arbeitsministerium jedes Jahr neu berechnet, bis zu welcher Gehaltshöhe in die Renten- und Krankenkasse eingezahlt werden muss, ist nicht ungewöhnlich. Wie groß der Sprung ist aber schon. Laut Informationen der Bild-Zeitung geht nun aus einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums hervor, dass als Auslöser für diese Maßnahme, die im vergangenen Jahr deutschlandweit stark gestiegenen Löhne gelten – um 6,44 Prozent sind sie raufgegangen.
Und damit steigt 2025 eben nicht nur der Beitragssatz, sondern auch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Anteil, den Besserverdiener bei Krankenkasse und Rente finanzieren, stabil bleibt.