Neue Stromnetz-Gebühr für Solaranlagen-Besitzer ab 2029
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Donnerstag, 15. Oktober 2026
Ab 2029 könnte auf Besitzer von Solaranlagen ein neuer Solar-Aufschlag zukommen. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Stromnetzgebühren. Wer künftig mehr zahlen soll, welche Kosten drohen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.
Der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 könnte für viele Besitzer von Photovoltaikanlagen höhere Stromkosten bedeuten. Betroffen sind sogenannte Prosumer – Haushalte, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen und verbrauchen. Gleichzeitig ist geplant, die Einspeisevergütung für neue Anlagen zu reduzieren. Zudem könnten weitere Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen folgen.
Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Dieser wurde trotz Kritik von Branchenverbänden nun fix beschlossen. Am Donnerstag hat die Behörde aus Bonn ihren Festlegungsentwurf veröffentlicht. Dieser soll bis Ende 2026 beschlossen werden. Damit dürfte die neue Gebühr fix sein.
"Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei"
Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen "und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen", sollen künftig über einen höheren Grundpreis "wieder stärker an der Netzfinanzierung" beteiligt werden.
Das sei sachgerecht, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", erläuterte die Bundesnetzagentur. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung.
"Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen", fügte Müller hinzu. "Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen." Ohnehin sind die Netzentgelte ein zentraler Kostentreiber beim Strompreis: Sie machen für Haushalte etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Für 2027 rechnen Experten damit, dass die staatliche Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten geringer ausfällt als noch 2026 – was für viele Haushalte spürbar steigende Kosten bedeuten könnte.
Solar-Aufschlag ab 2029: Wie hoch fallen die zusätzlichen Kosten aus?
Wie hoch der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen mit zusätzlichen Kosten von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr rechnen. Betroffen sind sogenannte Prosumer, die selbst Solarstrom erzeugen, aber weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Für Steckersolaranlagen ist der erhöhte Grundpreis dagegen nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Reform steht noch aus.
Bei nahezu allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile:
- Der Arbeitspreis ist derjenige, welcher sich am tatsächlichen Stromverbrauch orientiert und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Für Haushalte in Deutschland liegt dieser Preis laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft im Jahr 2026 bei durchschnittlich rund 37 Cent pro Kilowattstunde.
- Der Grundpreis wiederum ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Damit decken die Stromversorger ihre Fixkosten – von Zähler- und Netzbereitstellung bis hin zu Verwaltung und Service. Einige wenige Anbieter haben bislang auch Verträge ohne Grundpreis, dafür aber mit höherem Arbeitspreis.