Selbstständig oder Angestellt: Möglichkeiten der Rentenversicherungspflicht zu entkommen
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Mittwoch, 03. April 2024
Die meisten Menschen unterliegen der Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Manche Personengruppen dürfen jedoch auch austreten und können dann deutlich mehr Geld privat in die Vorsorge für die Rente investieren.
- Wer darf aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten?
- So kannst du auch als Angestellter austreten
- Wann ist ein Austritt sinnvoll?
Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel lässt dich jedes Mal aufschrecken: Ganze 18,7 % des Bruttogehalts gehen an die Rentenversicherung. Gerade in Zeiten, in denen fraglich ist, wie viel Rente am Ende übrig bleibt, darfst du dich fragen, ob du die Rentenversicherung eigentlich kündigen und privat vorsorgen kannst.
Wer darf aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten?
Bei einer Festanstellung werden automatisch die sogenannten Sozialabgaben abgezogen. Dazu gehört immer die Rentenversicherung. Als Arbeitnehmer kannst du die gesetzliche Rentenversicherung nicht kündigen. Um auszutreten, musst du dich selbstständig machen oder als Freiberufler arbeiten. Dann bist du in vielen Fällen nicht pflichtversichert.
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Allerdings gibt es auch dann einige Ausnahmen. Bestimmte Selbstständige sind aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit kraft des Gesetzes trotzdem versicherungspflichtig. Dazu gehören Lehrerinnen und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizistinnen, Hausgewerbetreibende, Küstenschifferinnen, Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.
Alle anderen Selbstständigen sind nicht gesetzlich pflichtversichert, können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern. Bei der privaten Rentenversicherung gibt es verschiedene Modelle: So gibt es klassische Versicherer und fondsgebundene Versicherer. Beide sind freiwillig und du kannst einen monatlichen Beitrag in einen Sparplan einzahlen. Die Einzahlungen bekommst du als Rente ab dem 60. oder 65. Geburtstag ausgezahlt. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung geht das Geld in einen Investmentfonds, wodurch du die Rendite steigern kannst. Das Risiko ist hier jedoch höher. Das Geld bei klassischen Rentenversicherungen wird sicher angelegt und eine Mindestrente garantiert.
So kannst du auch als Angestellte austreten
Aktuell fließen im Schnitt 18,7 % des Bruttogehaltes auf das Konto der Deutschen Rentenversicherung. Das ist eine ganze Menge Geld und der Wunsch nach einem Austritt wird immer häufiger. Dann bliebe mehr Geld für eine private Altersvorsorge übrig und das Geld kann selbst angelegt werden. Das ist für viele Menschen zumindest theoretisch gewinnbringender.
Wer berechtigt ist auszutreten, muss den Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit stellen. Doch auch als Angestellter kannst du in bestimmten Fällen von der Pflicht ausgenommen werden. Zum Beispiel als Arbeitgebervertreter, als Vorstands- und stellvertretendes Vorstandsmitglied einer AG oder als alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH.