Risiko Erbe: Wann du ein Erbe unbedingt ausschlagen solltest
Autor: Louisa Thönig
Deutschland, Donnerstag, 15. Mai 2025
Ein Erbe bringt oft nicht nur Reichtum, sondern auch unerwartete Verpflichtungen. Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, sollte gut überlegt sein.
- Erbe ausschlagen: Wann du besser verzichten solltest
- Vorgehen: So schlägst du ein Erbe aus
- Frist: Diesen Zeitraum musst du einhalten
- Weitere Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen: Nachlassverwaltung
- Letztes Mittel: Nachlassinsolvenzverfahren
Beim Tod des Erblassers tritt der Erbe in seine Fußstapfen. Das bedeutet aber nicht, dass nur das Vermögen auf den Erben übergeht, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Dafür haftet der Erbe mit seinem eigenen Vermögen. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder die Haftung zu begrenzen. Doch wann ist das sinnvoll?
Erbe ausschlagen: Wann du besser verzichten solltest
Wenn ein Mensch stirbt, tritt der Erbe in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet er übernimmt alle Rechten aber auch die Pflichten. Für das Vermögen bedeutet das, das positive Vermögen sowie die Schulden gehen auf den Erben über. Daher sollte sich der Erbe nach dem Tod des Erblassers so schnell es geht einen Überblick über die Vermögensverhältnisse verschaffen. Oft ist ein Erbe zudem mit Trauer verbunden. Traueranzeigen und einen Trauerratgeber findest du auf trauer.infranken.de.
Wird nach der Prüfung aller vorhandenen Papiere und Konten festgestellt, dass mehr Schulden als Vermögen vererbt werden, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen. Niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzutreten. Doch nicht nur ein überschuldeter Nachlass kann der Grund sein, ein Erbe auszuschlagen. Diese Gründe sind ebenfalls zu bedenken:
- Sanierungsbedürftige Immobilie: Erbt man ein Haus, das alt ist und lange nicht renoviert wurde, sollte man sich genau überlegen, ob man diese Immobilie wirklich haben will. Wenn das Erbe in dem Fall angenommen wird, sollte dem Erben bewusst sein, dass Folgekosten auf ihn übergehen. Wichtig ist zu prüfen, ob es den eigenen finanziellen Rahmen nicht übersteigt oder ob man einen Käufer für die Immobilie finden würde. Bei einem Verkauf fällt der Erlös meist entsprechend gering aus.
- Erbe ist verschuldet: Hat der Erbe selbst sehr viele Schulden, hat er meist wenig Lust, den Nachlass seinen Gläubigern zukommen zu lassen. Wenn er das Erbe ausschlägt, würde sein Anteil auf den nächsten in der Erbfolge übergehen und nicht an die Gläubiger. In dieser Situation sollte man sich allerdings bewusst machen, dass die Erbschaft auch ein Neustart sein kann.
- Erbe in der Privatinsolvenz: Ist man als Erbe im Verfahren der Verbraucherinsolvenz, fällt eine Erbschaft zur Hälfte an den Insolvenzverwalter. Wenn man das nicht möchte, ist es ebenfalls möglich, das Erbe abzulehnen.
Erbe ausschlagen - Vorgehen: So schlägst du ein Erbe aus
Das Erbe wird gegenüber dem Nachlassgericht entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben. Ein einfacher Brief reicht zum Ausschlagen nicht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Möglich ist es aber auch im Bezirk des Ausschlagenden, das Erbe abzulehnen. Dies kann man auch persönlich tun. Das kostet den Erben 30 Euro.
Das Erbe auszuschlagen bedeutet, dass der Erbe keinen Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon hat. Der Pflichtteil kann auch nicht mehr eingefordert werden. Sollten bereits Gegenstände aus dem Nachlass auf den Erben übergegangen sein, müssen diese zurückgegeben werden.