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Riester-Rente: Was beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot gilt


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Montag, 26. Oktober 2026

Viele Riester-Sparer stehen vor einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot. Was mit bestehenden Verträgen und Förderungen passiert, zeigt dieser Überblick.
9,5 Millionen Deutsche haben Riester-Verträge und stehen vor der Frage: kündigen, wechseln oder einfach bis zum Rentenbeginn liegen lassen? Das Finanzministerium stellt klar, dass die bestehenden Verträge weder automatisch gekündigt noch umgewandelt werden.


Wer sich mit privater Altersvorsorge beschäftigt, stößt derzeit häufig auf das neue Altersvorsorgedepot. Dabei handelt es sich um eine neue Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge, bei der die Art der Auszahlung in der Regel bereits im Voraus festgelegt wird.

Auszahlungsoptionen beim Altersvorsorgedepot im Ruhestand

Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Lebenslange Leibrente: eine festgelegte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende.
  • Befristeter Auszahlungsplan: läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; auch eine längere Laufzeit ist zulässig.

Ganz gleich, für welche Auszahlungsvariante Sie sich entscheiden, können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einmal entnehmen. Diese einmalige Entnahme wird als Teilkapitalisierung bezeichnet.

Vererbbar ist in diesen Fällen das noch nicht ausgezahlte Vermögen. Grundsätzlich muss dabei die steuerliche Förderung in Form von Zulagen zurückgezahlt werden. Im Todesfall kann das Altersvorsorgevermögen jedoch ohne Abzüge auf den Ehegatten übertragen werden.

Rechenbeispiel: Endkapital eines geförderten AV-Depots

Mit besonders günstigen Annahmen hat das Online-Portal für Geldanlagen justETF ein Rechenbeispiel veröffentlicht. Es unterstellt eine lange Laufzeit: Der Einstieg in das AV-Depot erfolgt bereits zu Beginn der Berufstätigkeit, außerdem werden die Höchstbeträge ausgeschöpft. Im Einzelnen gelten folgende Annahmen:

  • Laufzeit: 40 Jahre
  • Marktrendite: Durchschnittlich 8 Prozent p.a. (historischer Durchschnitt)
  • Eigenleistung: 1.800 Euro pro Jahr (entspricht 150 Euro pro Monat)
  • Staatliche Zulage: Die Zulage fließt jeweils zu Beginn des Folgejahres in das Depot und wird ab dem Folgejahr mitverzinst.

Deutlich fällt das Ergebnis dieser Beispielrechnung aus: Aus dem Eigenkapital von 72.000 Euro, den staatlichen Zulagen von insgesamt 21.600 Euro und dem angenommenen Zinseszinseffekt entsteht ein Vermögen von mehr als 678.000 Euro. Aber Vorsicht: Das tatsächliche Ergebnis hängt natürlich von den realisierten Renditen, der Laufzeit, den Kosten und den geltenden Förderbedingungen ab.

Zum Vergleich stellt justETF dem ein Depot ohne staatliche Förderung gegenüber: Wer monatlich 150 Euro privat anlegt, erreicht unter den Annahmen der Modellrechnung am Ende rund 527.000 Euro. Nach Angaben des Portals ergibt sich durch die staatliche Förderung damit ein Plus von rund 151.000 Euro; eine in einem normalen Depot möglicherweise anfallende Abgeltungsteuer ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Riester-Verträge: Optionen für Bestandskunden ab 2027

Bei 9,5 Millionen Deutschen mit Riester-Verträgen stellt sich die Frage: kündigen, wechseln oder einfach bis zum Rentenbeginn liegen lassen? Laut Finanzministerium ist klar, dass die bestehenden Verträge weder automatisch gekündigt noch umgewandelt werden. Wer allerdings selbst kündigt, muss in der Regel sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Eine voreilige Kündigung ist deshalb meist die ungünstigste Option.

Ab 2027 bieten sich Ihnen drei Wege, mit einem Riester-Vertrag umzugehen:

  • Weiterführen mit neuen Konditionen: Wer mit seinem Anbieter zufrieden ist, kann den Vertrag oft auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen umstellen lassen und so von der höheren Förderung profitieren.
  • Kapital mitnehmen: Sie können das gesamte angesparte Guthaben aus dem bestehenden Riester-Vertrag in ein neues AV-Depot übertragen.
  • Neuabschluss: Sie lassen den alten Vertrag beitragsfrei ruhen und starten komplett neu mit der privaten Altersvorsorge.

Für viele Sparer lautet die Antwort auf die Frage, ob sich der Wechsel in das neue AV-Depot lohnt, laut Einschätzung des Online-Portals justETF: ja. Als Gründe nennt das Portal höhere Zulagen und einen stärkeren steuerlichen Hebel. Der Wechsel sollte dennoch sorgfältig geprüft werden, denn er ist eine Einbahnstraße: Sobald das Kapital in das neue AV-Depot übertragen wurde, ist eine Rückkehr in das alte Riester-System nicht mehr möglich.

Anbieter und Kosten im Vergleich: Worauf Sparer achten sollten

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots ab 2027 drängen zahlreiche Institute in den Markt, und viele Banken locken bereits mit niedrigen Gebühren. Nach den aktuellen Plänen sollen Banken und Versicherungen das Produkt anbieten, wobei die Verwaltungskosten auf 1 Prozent gedeckelt werden. Einzelne Neobroker gehen noch weiter: Ein komplett kostenfreies Altersvorsorgedepot, bei dem für ausgewählte ETFs keine Produktkosten anfallen, ist bereits angekündigt.

Gerade bei langen Laufzeiten lohnt sich ein genauer Vergleich, denn schon kleine Unterschiede bei den jährlichen Kosten summieren sich über Jahrzehnte. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, sollte daher Depotgebühren, Produktkosten der gewählten ETFs und Sparplankonditionen gegenüberstellen. Die aktuelle Konkurrenz um Sparer, etwa im Preiskampf unter den Banken, kann dabei helfen, passende Angebote zu finden.