Riester-Rente: Was beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot gilt
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 26. Oktober 2026
Viele Riester-Sparer stehen vor einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot. Was mit bestehenden Verträgen und Förderungen passiert, zeigt dieser Überblick.
Wer sich mit privater Altersvorsorge beschäftigt, stößt derzeit häufig auf das neue Altersvorsorgedepot. Dabei handelt es sich um eine neue Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge, bei der die Art der Auszahlung in der Regel bereits im Voraus festgelegt wird.
Auszahlungsoptionen beim Altersvorsorgedepot im Ruhestand
Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Lebenslange Leibrente: eine festgelegte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende.
- Befristeter Auszahlungsplan: läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; auch eine längere Laufzeit ist zulässig.
Ganz gleich, für welche Auszahlungsvariante Sie sich entscheiden, können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einmal entnehmen. Diese einmalige Entnahme wird als Teilkapitalisierung bezeichnet.
Vererbbar ist in diesen Fällen das noch nicht ausgezahlte Vermögen. Grundsätzlich muss dabei die steuerliche Förderung in Form von Zulagen zurückgezahlt werden. Im Todesfall kann das Altersvorsorgevermögen jedoch ohne Abzüge auf den Ehegatten übertragen werden.
Rechenbeispiel: Endkapital eines geförderten AV-Depots
Mit besonders günstigen Annahmen hat das Online-Portal für Geldanlagen justETF ein Rechenbeispiel veröffentlicht. Es unterstellt eine lange Laufzeit: Der Einstieg in das AV-Depot erfolgt bereits zu Beginn der Berufstätigkeit, außerdem werden die Höchstbeträge ausgeschöpft. Im Einzelnen gelten folgende Annahmen:
- Laufzeit: 40 Jahre
- Marktrendite: Durchschnittlich 8 Prozent p.a. (historischer Durchschnitt)
- Eigenleistung: 1.800 Euro pro Jahr (entspricht 150 Euro pro Monat)
- Staatliche Zulage: Die Zulage fließt jeweils zu Beginn des Folgejahres in das Depot und wird ab dem Folgejahr mitverzinst.