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Zu wenig Geld im Alter: Zahlreiche Rentner profitieren von diesem Zuschuss


Autor: Ellen Schneider

Deutschland, Montag, 08. Sept. 2025

Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen kaum zum Leben. Für Rentner gibt es daher die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen.
Zu wenig Geld im Ruhestand: Zahlreiche Rentner profitieren von diesem Zuschuss


Rentner in Deutschland leben oft unter der Armutsgrenze - das zeigt auch der jüngst vorgelegte Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Demnach betrug die durchschnittliche Rente in Deutschland im Jahr 2024 1.154 Euro. Frauen erhielten gerade einmal 955 Euro, Männer 1.405 Euro. Zum Vergleich: Die Armutsgrenze liegt aktuell bei etwa 1.300 Euro.

Insgesamt bezogen daher laut dem Statistischen Bundesamt zuletzt (Stand Dezember 2024) circa 739.000 Personen Grundsicherung im Alter. Dass das Arbeitsministerium bereits eine weitere Nullrunde im kommenden Jahr beim Bürgergeld ankündigte, trifft also auch hunderttausende Rentner - denn für beide Leistungen gelten dieselben Regelbedarfssätze. Reicht das Geld kaum mehr zum Leben, gibt es allerdings eine weitere finanzielle Hilfe vom Staat: das Wohngeld.

Im Durchschnitt 370 Euro: Wie viel beim Wohngeld möglich ist

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Haushalte mit geringem Einkommen bei der Miete unterstützen soll, erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMSWB) online. "Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt", so die Idee.

Und zahlreiche Menschen in Deutschland nutzen den Zuschuss bereits. Laut dem Statistischen Bundesamt profitieren derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte von der Leistung - darunter auch zahlreiche Ruheständler. "Rund die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentnerinnen und Rentner", erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ende 2024 in einer Mitteilung.

Wer wie viel Wohngeld bekommt, lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt von mehreren Faktoren ab: von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Jahresgesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Im Schnitt liegt die Höhe des Wohngeldes jedoch ungefähr bei 370 Euro monatlich pro Haushalt. Im Allgemeinen fällt das Wohngeld höher aus, je niedriger das Haushaltseinkommen, je mehr Mitglieder in der Haushaltsgemeinschaft leben und je höher die Miete.

Beispielrechnungen: So hoch könnte der Zuschuss im Ruhestand sein

Ob ein Anspruch besteht und wie viel Wohngeld man eventuell erhalten könnte, kann der Wohngeld-Rechner der Bundesregierung zeigen. Er soll allerdings nur eine erste Einschätzung geben - sicher kann der Anspruch nur bestimmt werden, wen man einen Wohngeldantrag an die zuständige örtliche Behörde stellt. Um Wohngeld zu erhalten, muss auch ein Mindesteinkommen vorgewiesen werden - damit soll sichergestellt werden, dass der Zuschuss auch tatsächlich für die Miete verwendet wird. Keinen Anspruch haben Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie andere Arten der Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bei Unterbringung außerhalb der Familie erhalten. 

Um besser einschätzen zu können, in welchem Umfang das Wohngeld Haushalte entlastet, stellt das BMSWB online Rechenbeispiele für verschiedene Lebenssituationen zur Verfügung. Geht man beispielsweise von einer alleinstehenden Rentnerin mit 860 Euro Bruttorente und einer Bruttokaltmiete von 335 aus, würden ihr nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags und des pauschalen Abzugs von zehn Prozent der Bruttorente noch 250 Euro Wohngeld zustehen.

In einem anderen Beispiel wird von einem Ehepaar ausgegangen, bei dem der Mann schwerbehindert ist. Die Rente des Ehemanns liegt in diesem Beispiel bei 870 Euro, die der Ehefrau bei 540. Zieht man wieder obengenannte Faktoren ab, bleibt eine Gesamtrente von 1.253,70 Euro. Aufgrund des Behinderungsgrads werden davon 150 Euro Freibetrag abgezogen. Bei einer monatlichen Bruttokaltmiete von 480 Euro würde das Paar dann 336 Euro Wohngeld erhalten. 

Höhe und Anspruch: Das gilt es bei dem staatlichen Zuschuss zu beachten

Nicht nur Mieter, auch Eigentümer können von dem Zuschuss profitieren. Das Wohngeld soll ihnen helfen, Kosten für Zinsen und Tilgung, die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten zu reduzieren. 

Gezahlt werde es in der Regel bereits im Voraus und direkt an die Mieter oder Eigentümer. Mit schriftlicher Einwilligung kann es jedoch auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Das Wohngeld wird in Deutschland grundsätzlich zum Ende des Vormonats für den kommenden Monat überwiesen. Dies hat einen praktischen Grund: Die Miete wird in der Regel zum Monatsanfang fällig, und das Wohngeld soll den Beziehern rechtzeitig zur Verfügung stehen, um ihre Wohnkosten decken zu können.

Festgelegt ist auch: Alle zwei Jahre wird das Wohngeld erhöht - erst am 1. Januar 2025 stieg der Zuschuss darum um durchschnittlich rund 15 Prozent, teilt das BMSWB mit. Die Anpassung soll die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023 ausgleichen.

Wohngeld in der Rente: Diese Sonderregelungen gibt es

Haben also Menschen mit einer höheren Rente beim Wohngeld das Nachsehen? Nein. Seit 2021 gilt: "Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, werden mindestens 1.200 Euro von der Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abgezogen." Das erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Netz.

Ist die jährliche gesetzliche Rente höher, können demnach vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag abgezogen werden. Hier werde jedoch auf 50 Prozent des Jahresbetrages der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt.

Um Wohngeld zu beantragen, muss jährlich ein Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden. Beigelegt werden müssen diesem die Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter, eine Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung, eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass, die Meldebestätigung, die Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber und Einkommensnachweise in Form von Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise Lohnabrechnungen.

Dieser Artikel wurde mit Material der Deutschen Presseagentur (dpa) erstellt.

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