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Rentenerhöhung 2026 soll sattes Plus bringen - doch Millionen Rentner gehen leer aus


Autor: Maurin Will

Deutschland, Freitag, 01. Mai 2026

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten. Für Millionen Deutsche klingt das nach einer Entlastung. Doch die wird bei vielen nicht ankommen.


Besonders bei finanziellen Fragen ist es wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Das gilt auch für die Rentenerhöhung 2026. Denn die geplante Erhöhung hört sich zwar erst mal gut an und scheint eigentlich mal wieder ein Grund zur Freude für deutsche Rentnerinnen und Rentner zu sein. Mit 4,24 Prozent ist sie dieses Jahr außerdem höher als angenommen. Doch der Schein trügt – zumindest für manche.

Millionen von Rentnerinnen und Rentnern können sich von der Erhöhung allerdings nichts kaufen - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Der Grund dafür liegt im deutschen Sozialsystem.

Rentenerhöhung 2026: Warum das Plus bei vielen nicht ankommt

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbs­minderung nach dem SGB XII bezieht, muss seine gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen – und das Sozialamt kürzt die Grundsicherung im fast gleichen Umfang.

Schlussendlich bleibt derselbe Betrag wie vorher. In Deutschland sind über 1,26 Millionen Menschen betroffen, die aus diesem Grund von der Rentenerhöhung nicht profitieren.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Mechanik: Steigt die Rente um 50 Euro, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um genau diesen Betrag. Der Grundsicherungs­bedarf bleibt gleich – also kürzt das Sozialamt die Leistung um eben diese 50 Euro. Die Erhöhung existiert also auf dem Papier, finanziell spürbar ist sie aber nicht. 

Doch von der Rentenerhöhung profitieren: Freibetrag als Lösung 

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann, hat nämlich einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 82a SGB XII. Durch den Freibetrag bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei – zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags. Und das bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro pro Monat. Das Sozialamt muss den Freibetrag bei der Berechnung berücksichtigen. Wer die 33 Jahre an Grundrentenzeit vorweisen kann, behält also zumindest einen Teil der angepriesenen Erhöhung.

Das Problem: Viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch haben, kennen diesen Freibetrag gar nicht. Manche schätzen ihre Grundrenten­zeiten falsch ein, andere gehen davon aus, dass das Sozialamt  den Anspruch automatisch berücksichtige. Die Praxis ist oft eine andere. Denn der Freibetrag ist nicht immer zuverlässig im Bescheid zu finden – etwa wenn der Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Sozialamt verzögert läuft.

Findet man den Freibetrag im eigenen Bescheid nicht, kann man eine Korrektur einfordern. Weitere Informationen zum Freibetrag und wie man ihn beantragt, findest du hier.

Rechenbeispiel: Wie viel wirklich hängen bleibt

Wie sich der Freibetrag konkret auf den eigenen Geldbeutel auswirkt, zeigt sich am besten an einem Rechenbeispiel:

Gehen wir von einer alleinstehenden Person mit voller Erwerbsminderungsrente und 40 Jahren Erwerbsbiografie aus. Die Person bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 450 Euro und erfüllt die 33-Jahre-Voraussetzung. Als Bedarf nehmen wir 1078 Euro im Monat. Vor der vermeintlichen Erhöhung wird zunächst der Freibetrag berechnet.

Von der Rente bleiben 100 Euro und 30 Prozent des darüber liegenden Betrags frei. Aus 450 Euro minus 100 Euro ergeben sich 350 Euro. Davon sind 30 Prozent - also 105 Euro - zusätzlich geschützt. Der Freibetrag beträgt insgesamt also 205 Euro. Anrechenbares Einkommen sind damit 400 Euro minus 205 Euro, also 195 Euro. Das Sozialamt zahlt 1078 Euro Bedarf minus 195 Euro Einkommen, somit 883 Euro Grundsicherung. Insgesamt stehen 1333 Euro zur Verfügung, der Bedarf wird vollständig gedeckt und 205 Euro Rente kommen noch obendrauf

Wie wurde die Rentenerhöhung berechnet? 

Für die Berechnung der Rente ist die Lohnentwicklung entscheidend. Konkret heißt das: Steigen die Löhne der Beschäftigten in Deutschland, so steigen im Folgejahr auch die Renten. Für die Berechnung werden Daten des Statistischen Bundesamts verwendet.

Durch diese Kopplung der Renten an die Löhne möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Aber auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbezieher fließt in die Berechnung ein.

Damit der Beschluss zur Rentenerhöhung 2026 final feststeht, muss er noch vom Bundeskabinett und Bundesrat gebilligt werden. Das gilt allerdings als reine Formsache.