Rentenerhöhung 2026: Millionen Rentner gehen leer aus
Autor: Maurin Will
Deutschland, Donnerstag, 30. April 2026
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten. Für Millionen Deutsche klingt das nach einer Entlastung. Doch für viele Rentner bleibt der Geldbeutel so leer wie zuvor.
Besonders bei finanziellen Fragen ist es wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Das gilt auch für die Rentenerhöhung 2026. Denn die geplante Erhöhung hört sich zwar erst mal gut an und scheint eigentlich mal wieder ein Grund zur Freude für deutsche Rentnerinnen und Rentner zu sein. Mit 4,24 Prozent ist sie dieses Jahr außerdem höher als angenommen. Doch der Schein trügt – zumindest für manche.
Rentenerhöhung 2026: Warum das Plus bei vielen nicht ankommt
Millionen von Rentnerinnen und Rentnern können sich von der Erhöhung allerdings nichts kaufen - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Der Grund dafür liegt im deutschen Sozialsystem.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezieht, muss seine gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen – und das Sozialamt kürzt die Grundsicherung im fast gleichen Umfang. Schlussendlich bleibt derselbe Betrag wie vorher. In Deutschland sind über 1,26 Millionen Menschen betroffen, die aus diesem Grund von der Rentenerhöhung nicht profitieren.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Mechanik: Steigt die Rente um 50 Euro, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um genau diesen Betrag. Der Grundsicherungsbedarf bleibt gleich – also kürzt das Sozialamt die Leistung um eben diese 50 Euro. Die Erhöhung existiert also auf dem Papier, finanziell spürbar ist sie aber nicht.
Doch von der Rentenerhöhung profitieren: Freibetrag als Lösung
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann, hat nämlich einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 82a SGB XII. Durch den Freibetrag bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei – zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags. Und das bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro pro Monat. Das Sozialamt muss den Freibetrag bei der Berechnung berücksichtigen. Wer die 33 Jahre an Grundrentenzeit vorweisen kann, behält also zumindest einen Teil der angepriesenen Erhöhung.
Das Problem: Viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch haben, kennen diesen Freibetrag gar nicht. Manche schätzen ihre Grundrentenzeiten falsch ein, andere gehen davon aus, dass das Sozialamt den Anspruch automatisch berücksichtige. Die Praxis ist oft eine andere. Denn der Freibetrag ist nicht immer zuverlässig im Bescheid zu finden – etwa wenn der Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Sozialamt verzögert läuft.
Findet man den Freibetrag im eigenen Bescheid nicht, kann man eine Korrektur einfordern. Weitere Informationen zum Freibetrag und wie man ihn beantragt, findest du hier.