Renten-Erhöhung im Juli 2026 geplant: Standardrente von 1913 Euro
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Freitag, 12. Juni 2026
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab Juli mehr Geld. Somit steigt auch die sogenannte Standardrente. Was bedeutet das?
Die gesetzliche Standardrente steigt nach Angaben von rentenbescheid24.de voraussichtlich auf 1.913 Euro im Monat. Die Standardrente ist jedoch nicht mit der durchschnittlich ausgezahlten Rente gleichzusetzen.
Zudem können Abzüge für Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dazu führen, dass sich der tatsächliche Auszahlungsbetrag trotz der Erhöhung nicht im gleichen Umfang verändert.
Rente steigt allgemein ab 1. Juli: Was bedeutet das für die Standardrente?
Ab dem 1. Juli steigen die Rentenbezüge für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland um 4,24 Prozent. Das teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit.
Grundlage der Anpassung sind aktuelle Berechnungen auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung. Die Erhöhung fällt damit höher aus, als im vergangenen Herbst noch erwartet worden war. Die individuellen Mitteilungen zur Rentenanpassung sollen voraussichtlich zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli 2026 per Post versandt werden.
Die Standardrente dient als Vergleichswert für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Da das Thema Rente sehr individuell zu betrachten ist, können die tatsächlichen Werte mehr oder weniger abweichen. Wer in Deutschland 45 Jahre lang genau das Durchschnittsentgelt verdient und somit 45 Entgeltpunkte erarbeitet hat, soll mit 1.913 Euro monatlicher Rente rechnen können. Pro Entgeltpunkt gibt es 42,52 Euro. Auf das Jahr gerechnet, erhält ein Rentner mit Standardrente 22.956 Euro.
Beispielrechnung: Krankenversicherung und Rentenbesteuerung – was bleibt übrig?
Wer mehr Rente erhält, muss allerdings unter Umständen auch mehr Steuern zahlen und mit entsprechenden Abzügen rechnen. Bei einer Standardrente von 22.956 Euro (1.913 Euro × 12 Monate) jährlich sind 3.672,96 Euro steuerfrei.
Auf den übrigen steuerpflichtigen Anteil fallen Abzüge für die Krankenkasse (2.812,11 Euro), der Werbungskostenpauschbetrag (102 Euro) und ein Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) an.