Renteneinkommen oder andere Einkünfte und die Wohnfläche müssen innerhalb der gesetzlichen Wohngeldgrenzen liegen.
Den Antrag für den Lastenzuschuss muss man bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle einreichen. Benötigte Unterlagen:
- Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Rentenbescheid)
- Nachweis über monatliche Kosten für das selbst genutzte Wohneigentum
(Zins- und Tilgungsleistungen sowie Ausgaben für Bewirtschaftung)
Wie kann Wohngeld in der Rente helfen?
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass Rentner "Wohngeld plus" beantragen können, um ihre Wohnkosten zu senken, "wenn ihre Rente gering ist und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden".
Wer hat Anspruch auf Wohngeld und wie viel Geld kann man bekommen? Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMSWB) heißt es dazu: "Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt." Seit 2025 wurde das Wohngeld um 15 Prozent angehoben – damit sind im Schnitt rund 300 Euro monatlich möglich.
Dem Ministerium zufolge bieten inzwischen viele Bundesländer den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Unter verwaltung.bund.de nach "Wohngeld" suchen.
Wie kann man Zuschüsse in der Rente für Pflege bekommen?
Im Bereich der Pflege können Senioren vom Entlastungsbudget profitieren. Wie unter anderem auch der Sozialverband Deutschland SoVD schreibt, steht seit Juli 2025 "Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, der flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Damit entfällt die bisherige Trennung der beiden Leistungsbeträge". Voraussetzung ist, dass man entweder:
- Verhinderungspflege (z. B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) oder
- Kurzzeitpflege (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) benötigen.
Beim SoVD heißt es dazu weiter: "Die Leistungen müssen beantragt und durch Nachweise (Rechnungen) der Pflegeeinrichtungen oder Ersatzpflegepersonen belegt werden". Kosten würden durch die Pflegekassen maximal bis zur Höhe des Budgets erstattet werden.
Mütterrente als finanzielle Hilfe nicht übersehen
Einer der sehr umstrittenen Zuschüsse ist die Mütterrente. Die Mütterrente III oder "neue Mütterrente" soll ab 2027 kommen. Die DRV hat aber Zweifel an der reibungslosen Umsetzung. Kritik an der gesamten Maßnahme kommt von den Wirtschaftsweisen. In ihrem Frühjahrsgutachten haben sie auf das "erhebliche Risiko" hingewiesen – sie soll schlichtweg zu teuer für den Staat werden.
Aktuell bringt laut rentenbescheid.24 jedes Jahr Kindererziehungszeit seit dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro mehr Rente pro Kind. Außerdem auch wertvolle Wartezeiten für eine spätere Altersrente oder Pflichtbeitragszeiten für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Zeiten müssten aber dem richtigen Elternteil (meist der Mutter) zugeordnet sein.
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass Kindererziehungs- und auch Berücksichtigungszeiten im Versicherungskonto nur auf Antrag (V0800) gespeichert werden. UND: "Da diese Zeiten nicht verloren gehen, ist es möglich, die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten auch erst mit dem Rentenantrag geltend zu machen". Eine nachträgliche Änderung der gemeinsamen Erziehungserklärung gegenüber der Rentenversicherung ist nicht mehr möglich.
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