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Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen?


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Donnerstag, 15. Mai 2025

Viele Menschen fragen sich, was mit ihren Rentenbeiträgen passiert und ob sie im Alter genug Geld haben werden.
Die Rentenbeiträge der Deutschen fließen im Umlageverfahren überwiegend in die Auszahlungen für 21 Millionen Rentner, anstatt für den eigenen Ruhestand angespart zu werden.


Ohne Sorgen in die Rente gehen – diesen Wunsch haben viele Menschen. Die Angst vor Altersarmut ist groß. Neue Rentenzahlen haben zuletzt im April 2025 heftige Reaktionen ausgelöst. Was passiert eigentlich mit den Rentenbeiträgen? 

Doch immer wieder oft vermutet, aber falsch ist: "Was ich jetzt an Beiträgen einzahle, wird für die spätere Rente angespart". Experten des Informationsportals ihre-vorsorge.de räumen mit dem Irrtum auf.

Wohin gehen meine Beiträge zur Rentenversicherung?

Dazu heißt es, dass mit den Beiträgen aller Versicherten und Arbeitgeber sowie den Zuschüssen des Bundes von jährlich mehr als 100 Milliarden Euro grundsätzlich die laufenden Renten ausbezahlt werden. Aktuell geht es dabei um mehr als 21 Millionen Rentner.

Beiträge werden nicht für den eigenen Ruhestand angespart. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat man "einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Rente im Alter, der durch die Beitragszahler der nächsten Generation finanziert wird". 

Grundlage dafür ist das Umlageverfahren. Das Bundesfinanzministerium erklärt hierzu, dass die "eingehenden Beiträge unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben verwendet" werden.

Wo sind meine Beiträge gespeichert?

Alle Beiträge, die man in die Rentenversicherung eingezahlt hat, sind auf einem individuellen Konto gespeichert. 

Dort steht, wann man die Beiträge gezahlt hat, ob man durchgehend gearbeitet hat, arbeitslos war oder ob man einen Freiwilligendienst geleistet hat. 

Alle Daten, die unter der persönlichen Versicherungsnummer zu finden sind, entscheiden über die spätere Höhe der Rente.

Welche Probleme drohen mit den Beiträgen?

Die DRV weist zwar darauf hin, dass "durch eine finanzielle Reserve unerwartete Schwankungen ausgeglichen werden können. Diese sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage ist im Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 216 festgehalten:

  • Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage (Betriebsmittel und Rücklage), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zu der Nachhaltigkeitsrücklage.

Doch die Kritik am System wächst. Bei der Deutschen Rentenversicherung heißt es dazu: "Wenn es immer weniger Menschen im Erwerbsalter, aber immer mehr im Rentenalter gibt, dann ist das nicht nur eine Herausforderung für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch für andere Formen der Alterssicherung und für unsere Gesellschaft insgesamt."

Steigende Beiträge könnten in Zukunft zum Problem werden. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung "jährlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber neu festgelegt". Dabei verändert er sich "entsprechend der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung". 

Bis zum Jahr 2025 ist dem Beitrag des Ministerium zur Folge festgelegt, dass der Beitragssatz mindestens 18,6 Prozent betragen muss und 20 Prozent nicht überschreiten darf.

Warum ist das Rentenniveau dabei ein Problem?

Für 2025 gibt es im Juli eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent. Was das für den einzelnen Rentner bedeutet, lässt sich in einer Tabelle dazu gut ablesen

Ob es auch in Zukunft solche Erhöhungen geben kann, bleibt abzuwarten. Das garantierte Rentenniveau steht auf der Kippe. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde bisher von der Politik umgangen. Er soll die Rentenanpassung an das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern anpassen, um die Rentenversicherung nachhaltig zu finanzieren.

Die Erhöhungen würden demnach durch den demografische Wandel deutlich geringer ausfallen oder komplett ausbleiben. Die Aussetzung des Faktors wurde 2021 durch Union und SPD vollzogen – ermöglicht durch einen gesetzlichen Kunstgriff. Damals wurde das Rentenniveau auf 48 Prozent festgelegt.

Bei der Berechnung der aktuellen Rentenerhöhung wurde der Nachhaltigkeitsfaktor sogar gar nicht mehr erwähnt. Gegenüber inFranken.de hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Fehlen des Faktors bestätigt und die Gründe erläutert. 

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