Rente sichern: Fehlende Beitragsjahre? – Dann solltest du jetzt handeln
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Sonntag, 09. März 2025
Die Bedeutung der Beitragsjahre in der deutschen Rentenversicherung wird oft unterschätzt. Fehlende Jahre können jedoch den Rentenanspruch erheblich beeinflussen, wenn sie nicht rechtzeitig gemeldet werden.
- Warum fehlt erforderliche Wartezeit?
- Welche Beitragszeiten werden anerkannt?
- Lassen sich fehlende Jahre ausgleichen?
Bei gesetzlicher Rente spielt die Anzahl der Beitragsjahre eine entscheidende Rolle. Doch was ist zu tun, wenn du zu wenig Beitragsjahre hast, aber in Rente gehen möchtest?
Warum fehlt erforderliche Wartezeit?
Ob Regelaltersrente, Rente für langjährig Versicherte oder Rente für besonders langjährig Versicherte: Für jede dieser Rentenformen, müssen bestimmte Beitragsjahre geleistet sein. Kommt es zu Lücken oder fehlt Wartezeit, dann solltest du Schritte ergreifen, um deine Ansprüche zu sichern.
Es gibt verschiedene Gründe, warum du die geforderte Mindestversicherungszeit nicht erreichst. Manchmal haben Versicherte eine Zeit lang in einem Job ohne Pflichtbeiträge gearbeitet oder waren selbstständig und haben somit gar nicht oder nur sehr unregelmäßig eingezahlt. Auch längere Phasen ohne Beschäftigung, beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Familienverantwortung können zu fehlenden Beitragsmonaten führen, wenn sie nicht anerkannt oder gemeldet wurden.
Für eine Regelaltersrente benötigst du grundsätzlich fünf Beitragsjahre. Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann eine Wartezeit von bis zu 20 Jahren erforderlich sein, sofern die Erwerbsminderung in jungen Jahren aufgetreten ist. Wer früher in Rente gehen möchte, der kann das ab 35 Beitragsjahren machen, jedoch mit Abzügen. Die volle Rente erhältst du nach 45 Beitragsjahren. Fehlen dir wichtige Jahre, dann wirkt sich das auf die Höhe der Rente aus oder kann im schlimmsten Fall den Rentenbezug sogar ganz verhindern. Daher ist es wichtig, im Laufe des Lebens immer wieder zu prüfen, wie viele anrechnungsfähige Zeiten dein Rentenkonto bereits aufweist und wo sich noch Lücken befinden.
Welche Beitragszeiten werden anerkannt?
Deine Beitragsjahre setzen sich aus verschiedenen rentenrelevanten Zeiten zusammen. Zunächst zählen alle Phasen, in denen du in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hast und somit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Auch Zeiten in einem Minijob werden angerechnet, sofern du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen. Sie gelten ebenso als vollwertige Beitragsmonate.
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Neben den Pflichtbeiträgen gibt es noch weitere Zeiten, die mit einfließen: Beispielsweise freiwillige Einzahlungen als Selbstständiger oder Freiberufler, Zeiten für die Kindererziehung (für die ersten zweieinhalb oder drei Lebensjahre, je nach Geburtsjahr des Kindes), Zeiten, in denen du Angehörige gepflegt hast sowie Phasen, in denen Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurde (unter bestimmten Voraussetzungen).