Rente: Manche Rentner müssen keine Rundfunkgebühr zahlen - gehörst du dazu?
Autor: Redaktion
Deutschland, Sonntag, 29. Januar 2023
In Deutschland muss jeder Haushalt die Rundfunkgebühr - ehemals GEZ - zahlen. Doch wenn Einkommen oder Rente knapp sind, ist eine Befreiung möglich. Unter welchen Bedingungen müssen Rentner keine 18,36 pro Monat zahlen?
Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zahlen. Diese Kosten sind unabhängig davon, wie viele Fernseher, Computer oder Radios im Haushalt vorhanden sind. Auch die Anzahl der Bewohner*innen spielt keine Rolle.
Bestimmte Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" jedoch umgehen.
Rundfunkgebühr: Wer sich befreien lassen kann
Gewisse Personengruppen können sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag auf Antrag befreien lassen. Für folgende Gruppen gilt dies:
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- Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
- Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
- Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld.
Manche Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Wenn Rentner Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung erhalten, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für Personen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Hier genügt ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) jedoch nicht aus. Es sind bestimmte Leistungen nötig.
Wenn jemand beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnt und Pflegegeld bezieht, kann er sich von der GEZ befreien lassen. Außerdem gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.
Auch wenn jemand in ein Pflegeheim umzieht, kann er sich von der GEZ-Gebühr abmelden.