In die Rente mit 55, 63 oder 65 Jahren - so viel Geld könntest du verlieren
Autor: Joachim Tiefenthal, Lea Mitulla
, Dienstag, 31. Oktober 2023
Wenn man früher in die Rente will, muss man teils hohe Abzüge in Kauf nehmen. Hier verraten wir dir, bei welchem Renteneintrittsalter, wie viel Geld verloren geht.
- Mit Frührente drohen Abschläge
- Wann du frühestens in Rente gehen kannst
- Rentenabschlagsrechner
Bis ins hohe Alter am Schreibtisch sitzen oder hinter Werkbank und Kasse stehen? Für viele ist das unvorstellbar. Deshalb spielen zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Gedanken, einige Jahre früher in Rente zu gehen. Weil die Lebenserwartung aber steigt und das Rentensystem stetig gefüttert werden muss, wird das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten verlegt. Waren es mal 63 Jahre, so wurde es stufenweise bis aktuell 67 Jahre angehoben. Und wer früher in den Ruhestand will, der muss mit ordentlichen Abzügen rechnen.
Frührente: Mit diesen Abschlägen musst du rechnen, wenn du früher in Rente gehst
Das heißt: Alle, die ab Jahrgang 1964 geboren sind, müssen bis 67 Jahre arbeiten. Wenn du schon früher deinen Ruhestand genießen möchtest, dann ist das durchaus möglich. Allerdings musst du in dem Fall mit einem Abschlag auf deinen erworbenen Rentenanspruch rechnen - doch auch hier gibt es ein Mindestalter. Wer zu weit unter der Grenze liegt, kann noch keine staatliche Rente beziehen.
Alternativ kannst du auch eine Ausgleichszahlung leisten. Die fällt immer individuell aus und berechnet sich im Wesentlichen nach deiner Erwerbsbiografie. Zusätzlich gibt es die folgenden Ausnahmen für das Renteneintrittsalter:
- Besonders langjährige Versicherte: Wenn du 45 Beitragsjahre erreicht haben solltest, kannst du ohne Abschläge Rente beziehen. Geburtenjahrgänge nach 1964 können dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente.
- Jahrgänge vor 1964: Wer zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, darf bereits nach 35 Versicherungsjahren in Rente. Diese Jahrgänge können somit von der Rente ab 63 Jahren profitieren - ohne Abschläge. Alle Voraussetzungen für eine Frührente ohne Abschläge sind hier zusammengefasst.
- Menschen mit Behinderung: Liegt eine Schwerbehinderung vor, können die Betroffenen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Mit Abschlägen kann die Rente schon mit 62 Jahren angetreten werden.
- Bergleute: Die Altersrente für Menschen, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, liegt noch bei 60 Jahren. Stufenweise soll diese jedoch auf 62 Jahre angehoben werden.
- Erwerbsminderungsrente: Auch hier wird das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente angehoben, auf 65 Jahre.
- Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau wird deren Rente ab einem bestimmten Alter zum Teil ausgezahlt. Schrittweise wird dieses Mindestalter auf 47 Jahre angehoben. Liegt der Todeszeitpunkt vor dem 1. Januar 2029 kann die Hinterbliebenenrente schon früher ausgezahlte werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung wäre dies 2023 schon ab 46 Jahren möglich.
Eine weitere wichtige Altersgrenze: Mit 55 Jahren kannst du zwar noch nicht abschlagsfrei in Rente, du kannst aber in die Altersteilzeit wechseln. Dabei wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Das Gehalt halbiert sich damit zwar auch, der Arbeitgeber zahlt aber zusätzliche Rentenbeiträge. So sollen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge Einbußen bei der Rente abgefedert werden. Doch nicht jedes Unternehmen bietet das Modell an.
Ob du dir einen früheren Ruhestand leisten kannst, hängt natürlich entscheidend davon ab, welchen Rentenanspruch du zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbezugsbeginns erreicht hast. Der Anspruch errechnet sich mit der sog. Rentenformel. In ihr werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert miteinander multipliziert. Wichtig zu wissen ist, dass unser Rentensystem umlagefinanziert arbeitet. Du baust im Laufe deiner Beitragszeit also kein Kapital für deine eigene Rente auf, sondern finanzierst mit den monatlichen Beiträgen die Rente der aktuellen Rentner. Du erwirbst also lediglich einen Anspruch auf Rente, kannst aber nicht auf ein konkret von dir angespartes Kapital zurückgreifen.