Rente einfach gekürzt? Wann die Rentenversicherung das darf
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 18. Juni 2025
Häufige Fehler im Rentenbescheid und Fristen für Einsprüche können den Rentenbezug beeinflussen.
Die Rente ist oft schon sehr knapp. Die Auszahlungstermine für das Jahr 2025 stehen bereits fest. Doch was, wenn dann auch noch weniger Geld auf dem Konto landet zum nächsten Termin? Wenn die Rentenversicherung die Rente kürzt – wann kann das passieren?
Laut einem Bericht von rentenbescheid24.de kann die Rentenversicherung im Einzelfall eine laufende Rente kürzen. Die Gründe dafür sind durchaus vielfältig.
Gründe für eine Kürzung der Rente
Wichtig: Die Rentenversicherung darf auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht wahllos die Rente kürzen. Passieren kann es laut dem Portal bei:
- Überzahlung einer Monatsrente wegen fehlerhafter Angaben des Versicherten
- Überzahlung einer Rente wegen Falschberechnung der Rentenversicherung
- Kürzung der Altersrente wegen „Anrechnung“ einer gesetzlichen Unfallrente
- Kürzung der Witwen- oder Witwerrente wegen Anrechnung eines Einkommens neben der Rente
- Kürzung der Rente wegen Erwerbsminderung wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes
- Kürzung der Rente wegen Aufrechnung eigener Forderungen oder Forderungen Dritter
Hat der Versicherte falsche Angaben beim Rentenantrag gemacht und damit zu Unrecht eine höhere Rente erhalten, so kann die Rentenversicherung die überzahlte Rente zurückfordern.
Eine solche Rückforderung erfolgt, dem Bericht nach aber grundsätzlich nach den Regelungen eines rechtsstaatlichen und vor allem überprüfbaren Kürzungs-Verfahrens. Die Rentenversicherung ist verpflichtet den betroffenen Rentner vor einer Rückforderung anzuhören und erst dann einen Änderungs- und Rückforderungsbescheid zu erlassen.
Nur mit einem entsprechenden Bescheid darf die Rentenkasse in einem solchem Fall die Rente kürzen. Es müssen zudem nach §§ 45, 48 SGB X Ausschlussfristen beachtet werden.
Was passiert bei einer Falschberechnung der Rentenversicherung?
Kommt es zu einer fehlerhaften berechneten Rente durch die Rentenversicherung, sind laut rentenbescheid24.de, "an einer Rückforderung der überzahlten Rente enge Grenzen gesetzt".